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SMS Belästigung

Dies ist eine Diskussion zu SMS Belästigung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  • 1 Post By Angelito

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  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:42
V.I.P.
 
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SMS Belästigung

Junge Frau ignoriert ex, wird aber mit SMS aus dem Internet belästigt. Eine Sperre dieser SMS (Blacklist) ist nicht möglich.

Welcher Straftatbestand wäre hier gegeben?


Weiterhin erzählt er bei Bekannten ne Menge Unsinn.
Ebenso verbreitet er in einem Chat ne Menge Unsinn

Zitat:
wenn du meine meinung hören willst... es ist einfach nur zeitverschwendung sich mit ihr abzugeben
sie hat es mit so vielen jungs getan. mit mir mit einem X mit einem Y mit einem Z verstehst du ? du bist nur eine figur von vielen. die sie lieben. und es macht ihr spaß dabei andere leiden zu sehen.
Wobei hier "getan" nicht Geschlechtsverkehr ist, sondern wohl eher "sie verarschte den und den".


Weiterer Straftatbestand?


Zivilrechtliche Möglichkeiten?
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"Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase."
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:44
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AW: SMS Belästigung

Bei den Straftaten muss man wohl aufbröseln was möglich wäre. Evtl. Beleidigung, üble Nachrede
Nachstellung ist es ganz sicher nicht

Zivilrechtlich evtl. ne Unterlassungsverfügung, für ne Gewaltschutzanordnung dürfte das nicht ausreichen
Casa likes this.
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 11:54
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AW: SMS Belästigung

Ein Anwaltsschreiben mit Unterlassungserklärung und Androhung
einer gerichtlichen Unterlassungsverfügung mit Kosten von ca. 700 € etc. wenn er diese nicht unterschreibt.

Das war der erste Plan.


Ich hoffe eine eigens erstellte Unterlassungserklärung ist in Ordnung

Ggf. kann da noch eine Strafe einflechten, wenn es nicht unterlassen wird?
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