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Sexuelle Belästigung?

Dies ist eine Diskussion zu Sexuelle Belästigung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 11:34
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Sexuelle Belästigung?

Hallo!

Mal Angenommen A wohnt an einer kleinen Bahnhaltestelle. Das Haus steht quasi an einem Bahnhof. Die Fenster des Wohn- und Esszimmer zeigen in Richtung dieser Haltestelle. Entfernung gut 12 Meter. Nun wurde A (bzw Anzeige gegen Unbekannt) wegen Sexueller Belästigung angezeigt. Er soll mehrfach masturbierend am Fenster von Person B (steht an der Bahnhaltestelle) gesehen worden sein.

Person A gibt zu das er durchaus nackt an denn Fenstern seiner Wohnung gesehen worden zu sein, aber ganz sicher nicht masturbierend, zumal A gar nicht bewußt war das von der Bahnhaltestelle einsicht in die Wohnung bzw die Fenster bestand und Personen an der Bahnhaltestelle gar nicht bewußt wahrgenommen werden. Genau so wie die vorbeifahrenden oder haltenden Züge von Person A gar nicht wahrgenommen werden.
Auf den Schock das Person A und die Lebenspartnerin von Person A von der Bahnhaltestelle gesehen werden können in der Wohnung, überdenken die beiden nun als erstes einen Sichtschutz (Zaun) an der Terasse anzubringen damit keine Einsicht mehr in die Wohnräume besteht.
Was sollte A nun im Bezug auf die Anzeige machen?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.10.2009, 11:33
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AW: Sexuelle Belästigung?

Kann hier noch jemand was zu sagen?
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  #3 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 16:52
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AW: Sexuelle Belästigung?

Es muss nachgewiesen werden, dass der liebe mann es absichtlich gemacht hat und dass er die Menschen dort wahrgenommen hat. Dass dieser jedoch keine Züge wahrnimmt ist fraglich.

Ich will da keine Hoffnung machen doch wenn der nette Herr auch mit seiner Lebensgefährtin am fenster liebe macht und die wirklich keine anderen Menschen wahrnehmen, ist nichts zu machen gegen die beiden.

Wenn ich jeden meiner Nachbarn anzeigen würde, die nackt am Herd stehen oder akt aufm küchentisch ausüben, wäre ich ja mindestens 5 mal am Tag bei denb Cops.

Es muss bewiesen werden, dass diese PErsonen vorsätzlich gehandelt haben und ob er nun masturbiert hat oder mit seiner Frau Poker gespielt hat ist irrelevant.
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  #4 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 16:57
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AW: Sexuelle Belästigung?

Ich finde, hier stehen jedoch nur §§ 183 und 183a im Raum.
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  #5 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 17:00
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AW: Sexuelle Belästigung?

Hi...

man oh man...deine Beiträge sind echt Klasse....leider stimmen die Antworten in der Regel NICHT !!! Was du hier schreibst ist sowas von FALSCH das es WEH tut !!
Du meinst also, wenn du Wix.xend am Mainufer sitzt und Kinder vorbeigehen, müsste erstmal VORSATZ bewiesen werden um sich strafbar zu machen...uiuiui....wie kann man den z.b. fahrlässig oder unabsichtlich wix.xen ???

Nix für ungut

Chris

Andere dürfen nicht "belästigt" werden...vollkommen egal ...WO ...und ...WIE...nackt am Fenster zu stehen kann z.b. selbstverständlich als erregung öffentlichen Ärgernis angesehen werden. Ob die agierenden Personen "andere" dabei wahrnehmen ist erstmal unwichtig.
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Alt 16.10.2009, 17:06
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AW: Sexuelle Belästigung?

lol nein also hier ist doch die Rede dass der Typ sich in seinen Räumlichkeiten befindet und dass er ja nichts wahrnimmt. bzw. er die anderen Personen sieht.

Du sollst ihn net gleich als einen Exi darstellen.

Willst Du mir also sagen, wenn Du unter der dusche bist und an dir rumspielst und das der Nachbarsjunge sieht, gleich sexuelle belästigung ist????

HAHAHA
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  #7 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 17:18
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AW: Sexuelle Belästigung?

Zitat:
Du meinst also, wenn du Wix.xend am Mainufer sitzt und Kinder vorbeigehen, müsste erstmal VORSATZ bewiesen werden um sich strafbar zu machen...uiuiui....
Klar, § 15 StGB
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  #8 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 17:25
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AW: Sexuelle Belästigung?

Danke @marcdsl,

Wissenserweiterung unbezahlbar DANKE
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Alt 16.10.2009, 18:08
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AW: Sexuelle Belästigung?

Wie sieht es denn hier wohl aus, würde die Staatsanwaltschaft in so einem Fall ein Strafverfahren einleiten? Oder anders gesagt geht es vor Gericht?
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  #10 (permalink)  
Alt 16.10.2009, 18:36
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AW: Sexuelle Belästigung?

Das kann hier keiner voraussagen.
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