Dies ist eine Diskussion zu Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung angenommen eine Bekannte Y von mir wäre wegen Bafög Betrug verurteilt worden, das Geld was sie bei der Beantragung unterschlagen hat würde bei einer Bank aus dem Ausland liegen und sie würde es jetzt gerne wieder legalisieren, wäre das möglich? Der Haken an der Sache wäre dass trotzdem noch ein Teil Bafög nicht zurückgezahlt werden musste weil die Behörden davon ausgingen dass sie weniger Geld hatte. Wäre die Verurteilung und die Strafe nun eine abgeschlossene Sache, oder gäbe es nochmals Ärger wenn das Geld zurückgeholt werden würde und die Behörden feststellen dass es doch noch mehr war? Könnte sie das Geld zurückholen und sich selbst anzeigen und ggf. nachversteuern oder gäbe es dann nochmals Ärger? Und was wäre wenn sie es nicht auf einer Bank sondern unter dem Kopfkissen hätte? |
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Zitat:
|
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Wenn ich es richtig verstehe, ist das Gericht bei der Verurteilung von einem zu geringen Schaden ausgegangen, weil mehr Schwarzgeld als angenommen vorhanden war. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann die Täterin hinsichtlich desselben Tatzeitraums strafrechtlich nicht mehr weiter zur Rechenschaft gezogen werden, weil Strafklageverbrauch eingetreten ist. Eine Selbstanzeige ist daher unnötig (es sei denn, Steuerhinterziehung wäre auch noch im Spiel). Das zuviel erhaltene Bafög ist natürlich komplett zurückzuzahlen.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Wenn wegen der Krise kein Gewinn entstanden und somit auch keine Steuer hinterzogen worden wäre würde das also heißen dass sie das im Moment nicht angreifbare Geld ohne Selbstanzeige einfach zurückholen könnte? Wie würde das mit der Rückzahlung des noch ausstehenden Bafögs laufen? Durch Strafe und Rückforderungen hat sie bereits mehr gezahlt als sie bekommen hat. Dass sie vor dem Studium gearbeitet hat und das Abi neben der Arbeit nachgeholt hat um noch Geld zu verdienen und sich das Studium besser finanzieren zu können und genau dadurch in die Situation gekommen ist dass es zur Straftat wurde finde ich eigentlich ne traurige Situation. Scheinbar ists in Deutschland echt besser sein Geld aufn Kopf zu hauen indem man in den Urlaub fliegt und nichts arbeitet und für die Wirtschaft keine Leistung zu bringen, man wird nur dafür bestraft. Aber das ist ein anderes Thema... Ich könnte mir gut vorstellen dass es bei den Behörden auffallen würde wenn auf ihren Konten auf einmal wieder so viel Geld auftauchen würde. Oder ist das mit der Abgeltungssteuer und der automatischen Abführung neuerdings kein Problem mehr? Btw: Die Abgeltungssteuer wird ja automatisch einbehalten soweit sie den gestellten Freistellungsauftrag überschreitet, aber wie ist das mit Soli und Kirchensteuer die ja meines Wissens auch anfallen? |
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Ich versteh den Sachverhalt immer noch nicht. Schuldet X denn dem Bafög-Amt noch Rückzahlung des durch Betrugs erlangten Geldes? Falls ja, muss sie das selbstredend zurückzahlen und kann es nicht irgendwie "legalisieren". |
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Sie wurde verurteilt wegen eines gewissen Betrages den sie zu unrecht bezogen hat, es war aber in Wirklichkeit noch etwas mehr. Das Urteil ist aber rechtskräftig. Das Geld war ja nicht unversteuertes Schwarzgeld, sondern einfach nur vorübergehend wo anders deponiertes. |
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Zitat:
|
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Ja, das versteht sie ja. Aber wie muss sie das machen? Beim Bafög Amt melden? Bei der Staatsanwaltschaft? Finanzamt? Oder sollte man das jemand anderen managen lassen? Bank? Rechtsanwalt? Steuerberater? |
| |||
| AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung Beim Bafög-Amt. Die anderen haben damit nichts mehr zu tun. Kann man natürlich auch über einen Anwalt machen, wenn man löblicherweise die Wirtschaft ankurbeln will.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Strafe trotz Selbstanzeige | Nachrichten: Personalien und Kanzleinews | 15.02.2010 16:24 |
| Beleidigungsanrufe nach erfolgter abmahnung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 24.09.2009 16:28 |
| Ein Vermieter, der nach erfolgter Übergabe inkl Protokoll Kleinreparaturen anführt | Mietrecht | 26.06.2009 13:59 |
| Umgang mit dem alten Eigentümer nach erfolgter Zwangsversteigerung | Immobilienrecht | 22.07.2008 08:19 |
| Onlineshop: Falscher Preis. Vertragsrücktritt nach erfolgter Auslieferung? | Handelsrecht | 13.04.2007 09:28 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios