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Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Dies ist eine Diskussion zu Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 22.03.2010, 16:26
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Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Hallo,

angenommen eine Bekannte Y von mir wäre wegen Bafög Betrug verurteilt worden, das Geld was sie bei der Beantragung unterschlagen hat würde bei einer Bank aus dem Ausland liegen und sie würde es jetzt gerne wieder legalisieren, wäre das möglich?

Der Haken an der Sache wäre dass trotzdem noch ein Teil Bafög nicht zurückgezahlt werden musste weil die Behörden davon ausgingen dass sie weniger Geld hatte.

Wäre die Verurteilung und die Strafe nun eine abgeschlossene Sache, oder gäbe es nochmals Ärger wenn das Geld zurückgeholt werden würde und die Behörden feststellen dass es doch noch mehr war?

Könnte sie das Geld zurückholen und sich selbst anzeigen und ggf. nachversteuern oder gäbe es dann nochmals Ärger?

Und was wäre wenn sie es nicht auf einer Bank sondern unter dem Kopfkissen hätte?
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Alt 22.03.2010, 16:32
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Zitat:
Zitat von mas3507
Hallo,

angenommen eine Bekannte Y von mir wäre wegen Bafög Betrug verurteilt worden, das Geld was sie bei der Beantragung unterschlagen hat würde bei einer Bank aus dem Ausland liegen und sie würde es jetzt gerne wieder legalisieren, wäre das möglich?

Der Haken an der Sache wäre dass trotzdem noch ein Teil Bafög nicht zurückgezahlt werden musste weil die Behörden davon ausgingen dass sie weniger Geld hatte.

Wäre die Verurteilung und die Strafe nun eine abgeschlossene Sache, oder gäbe es nochmals Ärger wenn das Geld zurückgeholt werden würde und die Behörden feststellen dass es doch noch mehr war?

Könnte sie das Geld zurückholen und sich selbst anzeigen und ggf. nachversteuern oder gäbe es dann nochmals Ärger?

Und was wäre wenn sie es nicht auf einer Bank sondern unter dem Kopfkissen hätte?
Ich versteh den Sachverhalt nicht. Y hat zu Unrecht BaföG bezogen und will nun die Früchte ihrer Straftat "legalisieren"? Wie stellt sie sich das vor?
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  #3 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 18:05
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Wenn ich es richtig verstehe, ist das Gericht bei der Verurteilung von einem zu geringen Schaden ausgegangen, weil mehr Schwarzgeld als angenommen vorhanden war.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, kann die Täterin hinsichtlich desselben Tatzeitraums strafrechtlich nicht mehr weiter zur Rechenschaft gezogen werden, weil Strafklageverbrauch eingetreten ist. Eine Selbstanzeige ist daher unnötig (es sei denn, Steuerhinterziehung wäre auch noch im Spiel).
Das zuviel erhaltene Bafög ist natürlich komplett zurückzuzahlen.
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Alt 22.03.2010, 21:06
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Wenn wegen der Krise kein Gewinn entstanden und somit auch keine Steuer hinterzogen worden wäre würde das also heißen dass sie das im Moment nicht angreifbare Geld ohne Selbstanzeige einfach zurückholen könnte?

Wie würde das mit der Rückzahlung des noch ausstehenden Bafögs laufen?

Durch Strafe und Rückforderungen hat sie bereits mehr gezahlt als sie bekommen hat. Dass sie vor dem Studium gearbeitet hat und das Abi neben der Arbeit nachgeholt hat um noch Geld zu verdienen und sich das Studium besser finanzieren zu können und genau dadurch in die Situation gekommen ist dass es zur Straftat wurde finde ich eigentlich ne traurige Situation. Scheinbar ists in Deutschland echt besser sein Geld aufn Kopf zu hauen indem man in den Urlaub fliegt und nichts arbeitet und für die Wirtschaft keine Leistung zu bringen, man wird nur dafür bestraft. Aber das ist ein anderes Thema...

Ich könnte mir gut vorstellen dass es bei den Behörden auffallen würde wenn auf ihren Konten auf einmal wieder so viel Geld auftauchen würde. Oder ist das mit der Abgeltungssteuer und der automatischen Abführung neuerdings kein Problem mehr?

Btw: Die Abgeltungssteuer wird ja automatisch einbehalten soweit sie den gestellten Freistellungsauftrag überschreitet, aber wie ist das mit Soli und Kirchensteuer die ja meines Wissens auch anfallen?
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  #5 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 21:10
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Ich versteh den Sachverhalt immer noch nicht. Schuldet X denn dem Bafög-Amt noch Rückzahlung des durch Betrugs erlangten Geldes? Falls ja, muss sie das selbstredend zurückzahlen und kann es nicht irgendwie "legalisieren".
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  #6 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 21:36
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Sie wurde verurteilt wegen eines gewissen Betrages den sie zu unrecht bezogen hat, es war aber in Wirklichkeit noch etwas mehr. Das Urteil ist aber rechtskräftig.

Das Geld war ja nicht unversteuertes Schwarzgeld, sondern einfach nur vorübergehend wo anders deponiertes.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 21:37
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Zitat:
Zitat von mas3507
Sie wurde verurteilt wegen eines gewissen Betrages den sie zu unrecht bezogen hat, es war aber in Wirklichkeit noch etwas mehr. Das Urteil ist aber rechtskräftig.

Das Geld war ja nicht unversteuertes Schwarzgeld, sondern einfach nur vorübergehend wo anders deponiertes.
Auch das muss sie zurückzahlen. Die einer erneuten Verfolgung entgegenstehende strafrechtliche Rechtskraft ändert daran gar nichts.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.03.2010, 22:01
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Ja, das versteht sie ja. Aber wie muss sie das machen? Beim Bafög Amt melden? Bei der Staatsanwaltschaft? Finanzamt? Oder sollte man das jemand anderen managen lassen? Bank? Rechtsanwalt? Steuerberater?
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  #9 (permalink)  
Alt 23.03.2010, 08:26
V.I.P.
 
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AW: Selbstanzeige nach erfolgter Bafög Verurteilung

Beim Bafög-Amt. Die anderen haben damit nichts mehr zu tun. Kann man natürlich auch über einen Anwalt machen, wenn man löblicherweise die Wirtschaft ankurbeln will.
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