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schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Dies ist eine Diskussion zu schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:21
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schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Hallo.
Mal angnommen, Herr X fährt mit einem präpariertem Fahrschein, damit er mit dem selben auch zurückfahren kann. Der Kontrolleur lässt dies auffliegen und nun muss Herr X Angaben zu Adresse etc. machen. Er nennt falsche Angaben und der Kontrolleur sagt ihm, dass sie sich nochmal wiedersehen werden, da Herr X nun vorgeladen wird.
Man könnte annehmen, Herr X bekommt nun nie post, weil er ja falsche angaben gemaaht hat. Jedoch gibt es folgendes Problem:
Er hat vor diesem Vorfall schon einmal falsche Angaben bei einer polizeilichen Kontrolle während einer Demonstration gemacht, und zwar DIE SELBEN FALSCHEN ANGABEN. Der Polizist hat danach einen Freund von Herrn X gefragt, wie Herr X heißt und dieser hat ihm den richtigen Namen gesagt. Daraufhin hat Herr X den Schwindel zugegebn und richtige Angaben gemacht. (Dies geschah in ca 5 Min.).
Die Frage ist: Wurden diese falschen Angaben bei der Demosntartion ebenfalls abgespeichert? Denn wenn ja, kommt man ja trotz der falschen Angaben bei der Fahrkartenkontrolle auf Herrn X zurück.
Für eine ANtwort, wäre man sehr dannkbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:41
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Das kommt darauf an, in welchem Zusammenhang die Personalien damals auf der Demonstration festgestellt wurden. Zumindest wahrscheinlich sind die Eintragungen der Alias-Personalien in die Abfragesysteme der Polizeien, wenn diese im Zusammenhang mit einer Straftat aufgenommen wurden.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:48
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Die Angaben wurden nur "rutine-mäßig" aufgenommen. Es folgte keine Straftat etc.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:52
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Falls es sich lediglich um eine Gefahrenabwehrmaßnahme handelte, liegt die Wahrscheinlichkeit in etwa bei 12 %, dass sie in ein Bearbeitungssystem aufgenommen wurde. Es wurde ja scheinbar nichtmal ein Bußgeld nach § 111 OwiG verhängt.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:56
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Nein, garnichts.
Etwa die hälfte der Demonstranten (es waren rund 40), wurden damals kontrolliert.
Herr X gab wie gesagt falsche Daten an, der Polizist erfragte den Namen von Herrn X bei einer weiteren Person, diese sagte den richtigen Namen woraufhin Herr X die "Falschaussage" zugab und seine Angaben änderte. Die Demonstration hatte keine weiteren rechtl. Folgen und Herr X bekam desshalb auch nie Post.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:58
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Wurden denn die falschen Personalien überhaupt irgendwo niedergeschrieben?
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 22:59
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Ja, auf einem Zettel während die falschen Angaben geäußert wurden.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 23:05
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Dann wird man X mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht anhand seiner Alias-Personalien identifizieren. Vom Land macht sich keiner die Mühe, 40 Personen in ein Vorgangsbearbeitungssystem einzutragen. Selbst dann gelten für diese Personalien bestimmte Löschfristen, welche in diesem Falle ein Jahr betragen.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 23:07
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Es ist ca. 2-3 Monate her, und fällt damit nicht unter diese Frist.
Übrigens vielan Dank für diese schnelle und hilfreiche Auskunft.
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  #10 (permalink)  
Alt 22.11.2009, 10:50
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AW: schwarzfahren - falsche angaben - angaben bekannt?

Eine Frage gäbe es noch:
Falls Herr X doch durch die damals angegebenen Alias-Personalien identifiziert wird, mit welchem Strafmaß hat er dann zu rechnen?
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