Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

schwarz fahren

Dies ist eine Diskussion zu schwarz fahren innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 20:11
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
schwarz fahren

bitte gebt mir doch mal antworten auf meine fragen zu folgendem sachverhalt:

jemand wurde beim schwarzfahren innerhalb eines jahres drei mal erwischt. es wurde kein einspruch erhoben. das bußgeld wurde jeweils rechzeitig bezahlt. (die taten wurden also zugegeben)

laut eines mitarbeiters der rheinbahn, kann eine anzeige erstattet werden. die rechtsabteilung entscheidet für jeden fall individuell.

was kann nun ein schwarzfahrer tun, (der drei mal erwischt wurde und das bußgeld rechtzeitig bezahlt hat) um eine anzeige zu umgehen?
sollte ein anwalt konsultiert werden? wenn ja, was kann dieser tun?
mit welcher strafe sollte der schwarzfahrer denn rechnen?
kann dies im führungszeugnis vermerkt werden?

laut mitarbeiter der rheinbahn sollte ein schwarzfahrer in diesem fall sich nicht an die rechtsabteilung wenden. die schwarzfahrten wurden nämlich bereits zugegeben, da das bußgeld bezahlt wurde. ausserdem sollte man keine schlafenden hunde wecken.

was meint ihr?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 22:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Beiträge: 3.403
95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)95% positive Bewertungen (3403 Beiträge, 262 Bewertungen)  
AW: schwarz fahren

Zitat:
Zitat von trainee79
bitte gebt mir doch mal antworten auf meine fragen zu folgendem sachverhalt:

jemand wurde beim schwarzfahren innerhalb eines jahres drei mal erwischt. es wurde kein einspruch erhoben. das bußgeld wurde jeweils rechzeitig bezahlt. (die taten wurden also zugegeben)

laut eines mitarbeiters der rheinbahn, kann eine anzeige erstattet werden. die rechtsabteilung entscheidet für jeden fall individuell.

was kann nun ein schwarzfahrer tun, (der drei mal erwischt wurde und das bußgeld rechtzeitig bezahlt hat) um eine anzeige zu umgehen?
sollte ein anwalt konsultiert werden? wenn ja, was kann dieser tun?
mit welcher strafe sollte der schwarzfahrer denn rechnen?
kann dies im führungszeugnis vermerkt werden?

laut mitarbeiter der rheinbahn sollte ein schwarzfahrer in diesem fall sich nicht an die rechtsabteilung wenden. die schwarzfahrten wurden nämlich bereits zugegeben, da das bußgeld bezahlt wurde. ausserdem sollte man keine schlafenden hunde wecken.

was meint ihr?



Hi...manche Leute sind schon heftig "daneben"...wieviel Fahrkarten er wohl für das Geld bekommen häte, welches er jetzt dem Anwalt hinblättern muß ???
Also...tun kann er gar nichts, wenn die Bahnbetreiber Strafantrag stellen, dann tun die das...ende und aus....bei 3 Schwarzfahrten in einem Jahr liegt die Chance hier bei 80 bis 90 % !!
Wie hoch im Falle eines Falles die Strafe ist, kommt auf verscheidene Faktoren an, welche hier nicht bekannt sind...z.b. Vorstrafen...Einkommen..etc.!!
Wenn mehr als 90 Tagessätze dabei herauskommen würden, würde dies als Vorbestraft gelten...das kann durchaus blühen.
Is natürlich nur meine Meinung....Gruß Chris
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 23:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: schwarz fahren

Zitat:
Zitat von radiomann1
...wieviel Fahrkarten er wohl für das Geld bekommen häte, welches er jetzt dem Anwalt hinblättern muß ???
Das siehst Du nicht ganz richtig: derjenige ist wahrscheinlich das ganze Jahr schwarz gefahren und hat sich einen schönen Schnitt ausgerechnet. Jetzt kriegt er aber Muffe wegen der magischen Drei und einer Anzeige wegen Erschleichung und so. Tja, auch das gehört zu Sex and Crime. Das Beste: Monatskarte besorgen, Ar... zusammenkneifen und hoffen. Crime doesn't pay!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 23:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: schwarz fahren

wir gehen davon aus, dass der schwarzfahrer noch nicht vorbestraft ist oder bereits im führungszeugnis was stehen hat.

m.E. kann der schwarzfahrer mit 20-30 tagessätzen rechnen. ist das richtig?

würde es überhaupt sinn machen, einen anwalt zu konsultieren, wenn die drei bußgelder bereits bezahlt wurden, aber noch keine post von der polizei eintraf?
kann der anwalt überhaupt die situation mildern? bzw. eine anzeige abwenden?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 23:06
Rio Rio ist offline
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 415
100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)100% positive Bewertungen (415 Beiträge, 159 Bewertungen)  
AW: schwarz fahren

Zitat:
Zitat von trainee79
kann der anwalt überhaupt die situation mildern? bzw. eine anzeige abwenden?
Abwenden kann er die Anzeige wohl nicht, aber er kann verhindern, dass die Tagessätze aufgrund von unbedachten Äußerungen in die Höhe schnellen.
__________________
(\_/)
(O.o) Knut find ich gut
(> ^)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 23:10
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: schwarz fahren

Zitat:
Zitat von Humungus
Das siehst Du nicht ganz richtig: derjenige ist wahrscheinlich das ganze Jahr schwarz gefahren und hat sich einen schönen Schnitt ausgerechnet. Jetzt kriegt er aber Muffe wegen der magischen Drei und einer Anzeige wegen Erschleichung und so. Tja, auch das gehört zu Sex and Crime. Das Beste: Monatskarte besorgen, Ar... zusammenkneifen und hoffen. Crime doesn't pay!

die Situation ist folgende: Diese Person ist innerhalb von einem Jahr drei mal beim Schwarz fahren erwischt worden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 23:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: schwarz fahren

Ja und? Habe ich dem widersprochen? Die Häufigkeit des Erwischens sagt nichts über die Häufigkeit des Schwarzfahrens aus - oder?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 23:16
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, trainee79 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: schwarz fahren

Zitat:
Zitat von Rio
Abwenden kann er die Anzeige wohl nicht, aber er kann verhindern, dass die Tagessätze aufgrund von unbedachten Äußerungen in die Höhe schnellen.

- macht es dann sinn einen anwalt einzuschalten, bevor der schwarzfahrer post von der polizei erhalten hat?
- m.E. sind mit 20-30 TS zu rechnen. Bedeutet dies, dass im Führungszeugnis nichts vermerkt wird?
- wo kann sich der schwarzfahrer noch rechtskundig machen? (ausser beim anwalt)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 09.10.2007, 23:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.874
98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18874 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: schwarz fahren

1. erst mal abwarten, ob etwas kommt (was wahrscheinlich ist). Dann kann man noch immer RA einschalten
2. und 3. siehe auch http://www.juraforum.de/forum/t94767/s.html

Noch eines zur allgemeinen Erklärung: Die Verkehrsbetriebe wissen (wie die Schwarzfahrer), dass sie nur die Spitze vom Eisberg erwischen. Wenn jemand in einem Zeitraum mehrfach erwischt wird, kann man davon ausgehen, dass er ein Gewohnheitsschwarzfahrer ist. Dann wird die Erschleichungsanzeige erfolgversprechend, denn ein Richter denkt genauso.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 10.10.2007, 00:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern (i.d. Heimlichen Hauptstadt)
Beiträge: 7.197
94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)94% positive Bewertungen (7197 Beiträge, 507 Bewertungen)  
AW: schwarz fahren

Zitat:
Zitat von trainee79
die Situation ist folgende: Diese Person ist innerhalb von einem Jahr drei mal beim Schwarz fahren erwischt worden.

Das ist das Thema!

Dieser X bekommt nunmehr noch einen Versuch,oder eben eine saftige Strafe über gebraten!

Möglicherweise schlüpft er nochmal durch, dann sollte er sich glücklich schätzen

Andererseits weiß X von sich selbst, dass er ein potentieller Betrüger ist, bzw. dazu neigt. Auch weiß er selbst am Besten, wie er reagieren möchte/wollte, wenn er selbst dauerhaft oder fortwährend von einer Person betrogen würde???

Somit hat dieser eben mit der Kraft des Gesetzes, wie auch mit der Emotion des Ermessen der Justiz zu rechnen.

Ich rate gerne mal, relax bleiben, abwarten und Tee trinken - da es bis zum Schuldvorhalt Zeit bedarf, weil ja kein Einzelfall


Richtig ist, das besagter X eine asoziale Seele besitzt, aber dessen muss er lange nicht zugeben.



Lg. aus München
__________________

Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1
oder
http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Dauerüberweisung schwarz Bankrecht 15.04.2010 20:44
DB Fahrkartenautomat defekt = Schwarz fahren? Reiserecht 30.10.2008 18:46
Beschäftigt Sie schwarz? Arbeitsrecht 07.10.2008 00:58
U fährt schwarz... Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.07.2008 11:32
Schwarz fahrt? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 07.03.2005 02:47





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN