Dies ist eine Diskussion zu schwarz fahren innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| schwarz fahren jemand wurde beim schwarzfahren innerhalb eines jahres drei mal erwischt. es wurde kein einspruch erhoben. das bußgeld wurde jeweils rechzeitig bezahlt. (die taten wurden also zugegeben) laut eines mitarbeiters der rheinbahn, kann eine anzeige erstattet werden. die rechtsabteilung entscheidet für jeden fall individuell. was kann nun ein schwarzfahrer tun, (der drei mal erwischt wurde und das bußgeld rechtzeitig bezahlt hat) um eine anzeige zu umgehen? sollte ein anwalt konsultiert werden? wenn ja, was kann dieser tun? mit welcher strafe sollte der schwarzfahrer denn rechnen? kann dies im führungszeugnis vermerkt werden? laut mitarbeiter der rheinbahn sollte ein schwarzfahrer in diesem fall sich nicht an die rechtsabteilung wenden. die schwarzfahrten wurden nämlich bereits zugegeben, da das bußgeld bezahlt wurde. ausserdem sollte man keine schlafenden hunde wecken. was meint ihr? |
| |||
| AW: schwarz fahren Zitat:
Hi...manche Leute sind schon heftig "daneben"...wieviel Fahrkarten er wohl für das Geld bekommen häte, welches er jetzt dem Anwalt hinblättern muß ??? Also...tun kann er gar nichts, wenn die Bahnbetreiber Strafantrag stellen, dann tun die das...ende und aus....bei 3 Schwarzfahrten in einem Jahr liegt die Chance hier bei 80 bis 90 % !! Wie hoch im Falle eines Falles die Strafe ist, kommt auf verscheidene Faktoren an, welche hier nicht bekannt sind...z.b. Vorstrafen...Einkommen..etc.!! Wenn mehr als 90 Tagessätze dabei herauskommen würden, würde dies als Vorbestraft gelten...das kann durchaus blühen. Is natürlich nur meine Meinung....Gruß Chris |
| |||
| AW: schwarz fahren Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: schwarz fahren wir gehen davon aus, dass der schwarzfahrer noch nicht vorbestraft ist oder bereits im führungszeugnis was stehen hat. m.E. kann der schwarzfahrer mit 20-30 tagessätzen rechnen. ist das richtig? würde es überhaupt sinn machen, einen anwalt zu konsultieren, wenn die drei bußgelder bereits bezahlt wurden, aber noch keine post von der polizei eintraf? kann der anwalt überhaupt die situation mildern? bzw. eine anzeige abwenden? |
| |||
| AW: schwarz fahren Zitat:
__________________ (\_/) (O.o) Knut find ich gut (> ^) |
| |||
| AW: schwarz fahren Zitat:
die Situation ist folgende: Diese Person ist innerhalb von einem Jahr drei mal beim Schwarz fahren erwischt worden. |
| |||
| AW: schwarz fahren Ja und? Habe ich dem widersprochen? Die Häufigkeit des Erwischens sagt nichts über die Häufigkeit des Schwarzfahrens aus - oder?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: schwarz fahren Zitat:
- macht es dann sinn einen anwalt einzuschalten, bevor der schwarzfahrer post von der polizei erhalten hat? - m.E. sind mit 20-30 TS zu rechnen. Bedeutet dies, dass im Führungszeugnis nichts vermerkt wird? - wo kann sich der schwarzfahrer noch rechtskundig machen? (ausser beim anwalt) |
| |||
| AW: schwarz fahren 1. erst mal abwarten, ob etwas kommt (was wahrscheinlich ist). Dann kann man noch immer RA einschalten 2. und 3. siehe auch http://www.juraforum.de/forum/t94767/s.html Noch eines zur allgemeinen Erklärung: Die Verkehrsbetriebe wissen (wie die Schwarzfahrer), dass sie nur die Spitze vom Eisberg erwischen. Wenn jemand in einem Zeitraum mehrfach erwischt wird, kann man davon ausgehen, dass er ein Gewohnheitsschwarzfahrer ist. Dann wird die Erschleichungsanzeige erfolgversprechend, denn ein Richter denkt genauso.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
| |||
| AW: schwarz fahren Zitat:
Das ist das Thema! Dieser X bekommt nunmehr noch einen Versuch,oder eben eine saftige Strafe über gebraten! Möglicherweise schlüpft er nochmal durch, dann sollte er sich glücklich schätzen Andererseits weiß X von sich selbst, dass er ein potentieller Betrüger ist, bzw. dazu neigt. Auch weiß er selbst am Besten, wie er reagieren möchte/wollte, wenn er selbst dauerhaft oder fortwährend von einer Person betrogen würde??? Somit hat dieser eben mit der Kraft des Gesetzes, wie auch mit der Emotion des Ermessen der Justiz zu rechnen. Ich rate gerne mal, relax bleiben, abwarten und Tee trinken - da es bis zum Schuldvorhalt Zeit bedarf, weil ja kein Einzelfall ![]() Richtig ist, das besagter X eine asoziale Seele besitzt, aber dessen muss er lange nicht zugeben. Lg. aus München
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Dauerüberweisung schwarz | Bankrecht | 15.04.2010 20:44 |
| DB Fahrkartenautomat defekt = Schwarz fahren? | Reiserecht | 30.10.2008 18:46 |
| Beschäftigt Sie schwarz? | Arbeitsrecht | 07.10.2008 00:58 |
| U fährt schwarz... | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.07.2008 11:32 |
| Schwarz fahrt? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 07.03.2005 02:47 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios