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Schuldunfähig auch nach Urteil?

Dies ist eine Diskussion zu Schuldunfähig auch nach Urteil? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 08.07.2008, 09:25
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Schuldunfähig auch nach Urteil?

Herr X wurde zu insgesamt ca. 1 Jahr Haft verurteilt wegen wiederholtem Betrug.
Schon in der Verhandlung wird kurz angesprochen, dass Herr X eventuell schuldunfähig sei, da er vor ca. 7 Jahren in einer stationären psychatrischen Behandlung war. Jedoch konnte Herr X das vor Gericht aus dem Weg räumen.

Nun hat Herr X jedoch eingesehen, dass er Hilfe benötigt, und möchte eine Therapie deswegen anfangen, um nicht wieder den gleichen Fehler wie die letzten 4 Mal zu machen.

Das Urteil ist aber schon rechtskräftig und Herr X müsste bald in die JVA antreten.
Kann Herr X jetzt noch auf schuldunfähig plädieren? Natürlich müsste er nachweisen, dass er wirklich eine Therapie macht!
Schließlich würde es ja nichts bringen, Herrn X in die JVA zu stecken, und wenn er wieder draußen ist, macht er das gleiche oder ähnliches wieder. Da wäre doch eine Therapie sinnvoller. Damit so etwas nicht mehr "passiert".
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