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Scheidung -niedriger Beweggrund?

Dies ist eine Diskussion zu Scheidung -niedriger Beweggrund? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 11:26
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Ja, da es gewissermaßen verständlich ist, solange es nur um die Scheidung geht. Ich hab mal eben kurz im Kommentar nachgeschlagen, da wurde ein niederer Beweggrund bspw. angenommen bei "Durchsetzung eines absoluten Machtwillens ggü. Familienangehörugen"(Fischer, 211, Rn24) das passt ja zum Bsp. von Clown.
Abgelehnt, wenn "Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind" (Fischer, §211, Rn.28).

Im Zweifel würde ich ein MM immer ablehnen, da man aufgrund der strikt zu verhängenden lebenslangen Freiheitsstrafe restriktiv an die Sache herangehen sollte.
(Um eins vorweg zu nehmen, da hier auch wieder mit grauenvoller Unwissenheit geglänzt wurde: lebenslang und lebenslänglich sind das selbe und nicht nur 15 Jahre)....
Danke!
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  #12 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 13:23
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Die Frage wäre wohl hier, ob das als Mord (lebenslänglich) oder Totschlag (5 Jahre bis lebenslänglich) zu werten ist.
Genau darum geht es doch bei der Frage ob ein niederer Beweggrund vorliegt
__________________
Zitat:
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  #13 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 00:30
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Und das ist eben Käse. Sag mir einen "höheren" Beweggrund für einen Mord.
Siehste, das ist eben der Knackpunkt. Damit es ein Mord ist, braucht es den niederen Beweggrund. Wenn Dir das nicht passt, dann hab ich hier ne Kontaktnummer für Dich, einfach dort beschweren
(030) 18 580 0 (=BMJ)
__________________
Zitat:
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  #14 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 01:29
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Und das ist eben Käse. Sag mir einen "höheren" Beweggrund für einen Mord.

Wie gesagt, das einzige, worin ich einen Sinn sähe, wäre: Vorsatz oder Affekthandlung?
"Höhere Beweggründe" wird es aus moralischer Sicht kaum geben, aber sehr wohl weniger niedrige Beweggründe...die Ermordung des Haustyrannen wäre für mich so ein Fall. Ich finde die Gewichtung der Beweggründe durchaus sinnvoll, aber ich bin ja auch ein Laie
Zum Beispiel, wenn jemand zur Verdeckung einer Straftat tötet ist das für mich Mord, egal wie groß der Affekt gewesen sein mag ("da stand plötzlich ein Polizist, da hab ich Angst vor dem Gefängnis bekommen und geschossen..sorry")
Du siehst, eine Tat im Affekt muss nicht zwangsläufig weniger verwerflich sein als ein geplanter Mord - es kann eben auch vom Beweggrund abhängen.
Übrigens spielt für deine Bewertung in deinem Beispiel der Beweggrund auch eine implizite Rolle: der Zorn des Täters (er ist "bis zur Weißglut" getrieben)erscheint bei dir als ein weniger verwerflicher Beweggrund, wenn man so will.
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  #15 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 07:54
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Bitte nicht den Troll füttern, danke.
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  #16 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 16:14
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Wodim: Könntest Du bitte aufhören hier Zitate zu verfälschen. Lass bitte die Namen der Personen dort stehen, die das Zitat auch gemacht haben und schreib nicht einfach andere Namen drüber.
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Zitat:
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  #17 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 20:30
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von cmd.dea Beitrag anzeigen
Bitte nicht den Troll füttern, danke.
!!!!
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  #18 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 20:34
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
!!!!
Ja, ich weiß! Sorry! Ist wie mit den Gremlins, ab und an gibt es eben nach Mitternacht was zu naschen!
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