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Scheidung -niedriger Beweggrund?

Dies ist eine Diskussion zu Scheidung -niedriger Beweggrund? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 01.02.2012, 15:46
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Scheidung -niedriger Beweggrund?

Ein spielsüchtiger und gewalttätiger Mann tötet seine Frau, da die sich von ihm scheiden lassen will. Ist darin schon ein sonstiger niedriger Beweggrund zu sehen?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 15:50
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Eine Scheidungabsicht ist an sich kein Beweggrund, sondern die emotionale oder kognitive Reaktion, die diese im Täter auslöst: Angst, Hass, Geldsorgen, Erniedrigung. Dies muss erörtert werden, also: warum hat der Täter die Frau nach ihrer Äußerung, sich scheiden zu lassen, getötet?
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 16:09
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Eine Scheidungabsicht ist an sich kein Beweggrund, sondern die emotionale oder kognitive Reaktion, die diese im Täter auslöst: Angst, Hass, Geldsorgen, Erniedrigung. Dies muss erörtert werden, also: warum hat der Täter die Frau nach ihrer Äußerung, sich scheiden zu lassen, getötet?
Aufgrund seines Verhaltens trennt sie sich ja erst von ihm, also die Trennung ist verständlich. Wäre die Wut die dann beim Mann entsteht und die Absicht sie so für die Trennung zu bestrafen nicht schon besonders verächtlich? Gerade weil seine Absicht sie dafür zu bestrafen, obwohl er wegen seines Verhaltens Auslöser der Scheidung ist.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 18:26
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Das kann sittlich auf tiefster Stufe stehen, weil der Mann sich ein totales Verfügungsrecht über ihre Person anmaßt und damit den ihr zukommenden personalen Wert auf besonders krasse Weise negiert.
ksch likes this.
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  #5 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 09:43
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Ich war bisher der Meinung, Mord und Totschlag würden nach Vorsatz / Affekt unterschieden, das könnte einen Sinn ergeben.
Das fügt sich nahtlos in deine von Rechsunkenntnis geprägte Sicht auf juristische Dinge ein.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 10:35
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Niedrige Beweggründe liegen ja vor, wenn das Motiv auf sittlich tiefster Stufe steht und nach allgemeiner Anschauung verachtenswert ist (oder so in der Art). da meine ich, dass emotionale Anspannungen bei Scheidungen doch verständlich sind. Nicht umsonst spricht man ja auch von "Scheidungskrieg" und der gleichen. Dieser Umstand eventuell gekoppelt mit der besonderen Situation des Täters- der einzige Halt in seinem Leben bricht weg, schwache Persönlichkeit, Verzweiflung o.ä.- und eine Kurzschlussreaktion ist doch nachvollziehbar. Da wird diese allgemeine Anschauung zwar auch sagen, dass eine solche Tat schon krass ist, aber eben auch diese besondere emotionale Situation erkennen. Nur wenn diese vorliegt, meine ich, könnte man den niedrigen Beweggrund ablehnen.

@Clown: bitte nicht füttern
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  #7 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 11:00
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von Brati Beitrag anzeigen
Niedrige Beweggründe liegen ja vor, wenn das Motiv auf sittlich tiefster Stufe steht und nach allgemeiner Anschauung verachtenswert ist (oder so in der Art). da meine ich, dass emotionale Anspannungen bei Scheidungen doch verständlich sind. Nicht umsonst spricht man ja auch von "Scheidungskrieg" und der gleichen. Dieser Umstand eventuell gekoppelt mit der besonderen Situation des Täters- der einzige Halt in seinem Leben bricht weg, schwache Persönlichkeit, Verzweiflung o.ä.- und eine Kurzschlussreaktion ist doch nachvollziehbar. Da wird diese allgemeine Anschauung zwar auch sagen, dass eine solche Tat schon krass ist, aber eben auch diese besondere emotionale Situation erkennen. Nur wenn diese vorliegt, meine ich, könnte man den niedrigen Beweggrund ablehnen.

@Clown: bitte nicht füttern
Einerseits sehe ich das auch so, dass eine Wut über eine Scheidung verständlich ist, jedoch finde ich verächtlich, dass er seine Frau dafür bestrafen will, obwohl er der Auslöser der Scheidung ist.Er denkt somit sein Verhalten wäre ok. Und diese Wertstellung sehe ich auf unterster sittlicher Stufe.
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Alt 02.02.2012, 11:03
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Das ist der falsche Ansatzpunkt. Niedere Beweggründe können nicht damit gerechtfertigt werden, dass jemand meint, seine Spielsucht oder sein gewalttätiges Verhalten sei in Ordnung. Die Auslegung, die du § 211 StGB gibst, verliert sich in uferlosem Moralisieren.
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  #9 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 11:12
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Das ist der falsche Ansatzpunkt. Niedere Beweggründe können nicht damit gerechtfertigt werden, dass jemand meint, seine Spielsucht oder sein gewalttätiges Verhalten sei in Ordnung. Die Auslegung, die du § 211 StGB gibst, verliert sich in uferlosem Moralisieren.
Also eher einen niedrigeren Beweggrund, aufgrund der typischen Wut/Enttäuschungsreaktion bei einer Scheidung ablehnen?
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Alt 02.02.2012, 11:18
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AW: Scheidung -niedriger Beweggrund?

Ja, da es gewissermaßen verständlich ist, solange es nur um die Scheidung geht. Ich hab mal eben kurz im Kommentar nachgeschlagen, da wurde ein niederer Beweggrund bspw. angenommen bei "Durchsetzung eines absoluten Machtwillens ggü. Familienangehörugen"(Fischer, 211, Rn24) das passt ja zum Bsp. von Clown.
Abgelehnt, wenn "Gefühle der Verzweiflung und Ausweglosigkeit bestimmend sind" (Fischer, §211, Rn.28).

Im Zweifel würde ich ein MM immer ablehnen, da man aufgrund der strikt zu verhängenden lebenslangen Freiheitsstrafe restriktiv an die Sache herangehen sollte.
(Um eins vorweg zu nehmen, da hier auch wieder mit grauenvoller Unwissenheit geglänzt wurde: lebenslang und lebenslänglich sind das selbe und nicht nur 15 Jahre)....
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