Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

sachbeschädigung telefonhäuschen

Dies ist eine Diskussion zu sachbeschädigung telefonhäuschen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 16:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
sachbeschädigung telefonhäuschen

Hallo,

folgender Fall: Person A hat eine Glasscheibe eines telefonhäuschen mit einem Plakat beklebt. Dabei wurde Person A von der Polizei erwischt und eine Anzeige gegen diese gestellt. Nun hat sich der Betreiber des Telefonhäuschen bei Person A gemeldet und möchte von dieser 200 Euro für die Ersetzung einer kompletten Glasscheibe. Person A weigert sich aber zu zahlen da er noch gar nicht verurteilt wurde und in seinen augen das plakat einfach entfernt werden hätte können anstatt die Scheibe komplett zu ersetzen. Nach kurzer zeit bekam person a erneut post von dem betreiber mit der aufforderung zur erneuten zahlung und wenn nicht wird mit einem Rechtsanwalt gedroht.

Wie sollte Person A nun handeln bzw. hat er Recht mit seiner Argumentation.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 23:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: sachbeschädigung telefonhäuschen

Totstellen ist denkbar falsch.

Wie wäre es den Geschädigten zu Fragen, warum das Plakat nicht entfernt wurde, anstatt eine neue Scheibe einzusetzen?

Kostenvoranschläge für die Entfernung anfordern.
Rechnung vom Glaseinsetzer anfordern.


Oder hat A den Superkleber XY benutzt, der unter keinen Umständen wieder entfernbar ist?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 20:10
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 5
Keine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jojo_1860 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: sachbeschädigung telefonhäuschen

ja es handelte sich um einen sogenannten superkleber. Nur das man diese bezeichnung nicht überbewerten sollte zeigte ein Selbstversuch von person a der das plakat ohne probleme entfernen konnte.

Kostenvoranschlag usw. vereinbaren macht in den Augen von person A keinen Sinn da die scheibe schon ersetzt wurde.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
sachbeschädigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 03.10.2010 17:45
Sachbeschädigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.12.2008 17:34
Sachbeschädigung Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.02.2008 22:04
Sachbeschädigung an KFZ Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.01.2007 21:01
Sachbeschädigung? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 03.01.2007 15:16





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN