Dies ist eine Diskussion zu Sabotage vorgeworfen, ist sowas denn rechtens? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Sabotage vorgeworfen, ist sowas denn rechtens? Mal angenommen jemand arbeitet ab und zu auf 400Euro-Basis an einer Tankstelle, wie auch beispielsweise an einem Sonntag vormittag. Alles verläuft wie mmer. Soweit nichts besonderes. Am nächsten morgen jedoch fällt einer anderen Arbeitskraft auf, dass die Tiefkühlzelle nicht läuft und die ganzen Waren aufgetraut sind und somit nicht mehr verkäuflich sind. Festgestellt wird jedoch, dass der Hauptbetriebsschalter auf 'Aus' steht. Nun werden die Personen befragt, welche am Sonntag gearbeitet haben (4 Personen). Keiner will jedoch den Schalter umgelegt haben. Also werden alle unter Druck gesetzt bzgl. Kripo, Spurensicherung und Fingerabdrücke. Eine der Personen hat jedoch ganz sicher Fingerabdrücke auf dem Schalter, weil diese Person, sofern sie Abendschicht hat, für die 5 Minuten wo Ware bearbeitet wird immer den Schalter umlegt. Diese Person hat jedoch am Sonntag vormittag gearbeitet und hat den Tiefkühler nicht betraten. Nur werden ja definitiv Fingerabdrücke auf dem Schaler sein, da Sie ja immer den Schalter umlegt und somit wird von der Person verlangt, für den Schaden aufzukommen (entweder aus eigener Tasche oder über Privathaftpflicht), da es sich lt. Arbeitgeber um vorsätzliche Sabotage handelt. Welche Rechte hat die beschuldigte Person? Muss sie für den Schaden aufkommen, obwohl sie es nicht war und die Fingerabdrücke (sofern keine anderen diese Überlagern) drauf sind, weil sie immer den Schalter umlegt? Ist es überhaupt rechtens die Person der vorsätzlichen Sabotage zu bezichtigen? Muss nicht der Arbeitgeber ersteinmal nachweisen, dass diese Person es wirklich war? Mit freundlichen Grüßen, S. Reichelt |
| |||
| AW: Sabotage vorgeworfen, ist sowas denn rechtens? Hallo! In einem solchen Fall würde ich mir als AN erst einmal überhaupt keine Gedanken machen. Es ist kein Beweis, sondern Logik, dass in einer Tankstelle, in der man arbeitet, auch die eigenen Fingerabdrücke an sämtlichen Schaltern etc. zu finden sind. Ich kenne keine Kripo die wegen einer Truhe in einer Tanstelle forensische Spurensicherung betreibt und den Tatbestand der Sabotage gibt es ohnehin nicht in diesem Zusammenhang. Ein Fingerabdruck wird in einem Strafverfahren kaum irgendeine Relevanz haben. Hier geht es nicht um die Herstellung eines Bezuges zwischen einer Person und dem Tatort. Die Person war ja gerade vor Ort, weil sie dort arbeitet. Daher ist es höchst unwahrscheinlich, dass damit irgendwas erreicht wird. Sollte es tatsächlich zu einer Ermittlung kommen (eher fangen Schweine das Eierlegen an...), dann sollte sich der AN anwaltlich vertreten lassen. In Deutschland ist man so lange unschuldig bis die Schuld bewiesen ist. Das ist im Strafrecht so und das ist auch im Haftungs- und Arbeitsrecht so. Der AN wird also erst einmal (und vermutlich nie) etwas zahlen müssen, wenn ihm nicht bewiesen werden kann, dass er es war. Und an die Erbringung dieses Beweises stellt ein Gericht hohe Anforderungen. Wenn der AG zu seinem AN sagt, er sei ein "Verbrecher", dann hat der AG ein echtes Artikulationsproblem - denn offenbar kann er sich nicht ohne persönliche Äußerungen mitteilen. Der AG kann beschuldigen wen er will. Wenn der AN gerade einen schlechten Tag hat, dann kann er den AG sogar dafür anzeigen (§§185ff StGB). Ganz ehrlich: Solche AG kennt man doch zu genüge. Eine Menge Lärm und Randale und Fingerzeigerei auf Schuldige und am Ende ist es dann doch nur heiße Luft. Der AN sollte erhobenen Hauptes seine Arbeit machen und ggf. alles in Ruhe auf sich zu kommen lassen. Der AG ist eh in der Beweispflicht. Der AN sollte sich da nicht einschüchtern lassen und schon gleich gar nicht irgendwas an den AG bezahlen. VG, Peter EDIT Ich vergaß! Es sind ja Semesterferien. Wenn es sich also um eine Hausarbeit handelt, dann bitte DEUTLICH sagen. Dann muss man das alles nämlich im Gutachtenstil ordentlich verpacken!
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ist sowas möglich ?? | Familienrecht | 20.10.2009 18:23 |
| Macht sich der Mieter bei Sabotage des Verkaufs einer ETW schadensersatzpflichtig? | Immobilienrecht | 20.09.2009 09:29 |
| wie definiert man sowas? | Gewerberecht | 30.08.2007 09:20 |
| Mir wird PayPal/Computerbetrug vorgeworfen. | Internetrecht | 08.05.2006 16:59 |
| Darf sowas pssieren? | Mietrecht | 18.08.2005 17:49 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios