Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme Anzeige Ladendiebstahl innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| ... kann die Rücknahme einer Diebstahlanzeige durch die Zentrale einer Warenhauskette die zuständige Staatsanwaltschaft dazu bewegen auch das Strafverfahren einzustellen ? Die formalen Voraussetzungen liegen dann vor wenn die Anzeige nicht mehr vorhanden ist ! Aber meistens steckt ja die TÜcke im Detail ! ================================================== ============== Die hier immer wieder angeführte Pflicht zur Strafverfolgung überzeugt mich insofern nicht weil in TV-Ausstrahlungen immer wieder aufgezeigt wird dass Rücknahmen von Anzeigen auch zu Verfahrenseinstellungen führen. Ich persönlich gehe davon aus dass es sich konkret in diesem Falle um eine Ermessensentscheidung der betreffenden Staats- anwaltschaft handelt ... |
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| AW: Rücknahme Anzeige Ladendiebstahl Siehe §§248a, 242 StGB. Es hängt damit zusammen, ob die Sache geringwertig war und kein weitergehendes öffentliches Interesse besteht.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Rücknahme Anzeige Ladendiebstahl Zunächst einmal (wie schon dutzende Male hier im Forum erklärt): Man kann eine Strafanzeige nicht zurücknehmen: Zitat:
Völlig unabhängig davon kann die Staatsanwaltschaft aber auch bei vorhandendem Strafantrag einstellen, genauso wie sie bei zurückgezogenem Strafantrag weiter verfolgen kann (per öffentlichem Interesse). Zitat:
Zitat:
Lediglich absolute Antragsdelikte (Beleidigung, Hausfriedensbruch...) müssen zwingend eingestellt werden, wenn kein Strafantrag (mehr) vorliegt. Alles andere nicht.
__________________ cheers, JHS Geändert von JHS (12.12.2011 um 16:44 Uhr). |
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| nachgehakt: ist es im ermessen eines StA eine Strafverfolgung bei einem ladendiebstahl weiterzufolgen auch wenn es zu einer Rücknahme der Anzeige durch das Warenhaus gekommen ist ?! b) ist ein Ladendiebstahl zw. Zivilpersonen nicht in im öffentlichen Interesse im Gegensatz zu einem gleichen Delikt in einem Supermarkt bspw. ?! Das hört sich jedenfalls so an ... |
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| AW: Rücknahme Anzeige Ladendiebstahl Zitat:
Man kann eine "Anzeige" nicht zurücknehmen. Zurücknehmen kann man nur einen "Straftantrag", wenn es sich um einen Diebstahl geringwertiger Sachen handelt, § 248a StGB, denn nur dann ist ein Ladendiebstahl ein (relatives) Antragsdelikt. Sonst -§ 242 StGB- ist es Offizialdelikt. Und selbst wenn es sich um einen § 248a StGB, also ein rel. Antragsdelikt, handelt, hat die StA die Möglichkeit zur Weiterverfolgung trotz fehlendem Strafantrag (wie ich oben bereits sagte) Zitat:
- dadurch aus, dass der Bestohlene ein "Laden" ist.Aber davon abgesehen ist die Entscheidung über das "öffentliche Interesse" immer eine Entscheidung des konkreten Einzelfalls, egal ob ein "Laden" bestohlen wurde oder ein "Zivilist".
__________________ cheers, JHS |
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| a) Wo hört der geringe Sachwert an ?! bei 100 EURO etwas ?! Ladendiebstahl zw. Bürgern Richtigstellung: das war natürlich quatsch, gemeint ist ein Diebstahl von Bürger an Bürger ... ich hatte das so verstanden dass ein Ladendiebstahl stets im öffentichen Interesse ist weil irgendwie hier auch die allge- meinheit betroffen ist ... |
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