Dies ist eine Diskussion zu Richterdatenbank innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Domingo |
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Mfg Jens |
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| Ich kümmere mich darum. Mal sehen ob ich einscannen kann. Falls ich mangels Scanner oder als bekennender Dummuser Probleme mit der Zusendung übers Internet habe, dann werde ich Dich bitten, mir eine Kontaktadresse oder Faxnummer zu nennen. Name und Adresse werde ich schwärzen, das versteht sich von selbst. Ciao Domingo |
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Mfg Jens |
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So würden die Leute wissen, was zu tun ist, wenn sie in die Mühlen der Justiz geraten, was für Rechte sie haben und wie sie sie wahrnehmen können. Dass man z.B. bei der Polizei nicht zu erscheinen braucht und dass man als Beschuldigter nie verplichtet ist, Angaben zu machen (dagegen raten einem für gewöhnlich alle Leute, den braven Bürger zu spielen - so wird man ver...); was der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, was derjenige zwischen Führungszeugnis und Bundeszentralregister ist; welche Voraussetzungen für Erstberatung, PKH und Pflichtverteidigung gegeben sind - das Wissen hierüber sollte Allgemeingut sein, daher in der Schule zu vermitteln. @StA: Deine Klassenkameraden haben Glück, Du könntest mal eine Einführung machen, frag mal den Lehrer... Gruß Domingo |
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| Hallo ! Ja, das Thema hatten wir in der 8ten Klasse, ich glaube kaum das man da jetzt noch mal was machen kann ! Wir haben jetzt in GK "Europa" und werden sicherlich nichts mehr über Strafrecht in dem letzten Schuljahr machen!! Aber ich kanns ja mal meiner Lehrerin sagen, die is in Ordnung Mfg Jens |
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| Noch eins: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vergessen! Für die Zustellung z.B. eines Strafbefehls gelten die Bestimmungen der ZPO (§§ 177ff.), wonach der Einwurf in den Briefkasten genügt, um die 2-Wochen-Frist laufen zu lassen. D.h., wenn jemand nach 4 Wochen Urlaub nach Hause zurückkommt und einen Strafbefehl im Briefkasten findet, dessen Einspruchsfrist schon abgelaufen ist, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) zu beantragen. Ich weiß ja nicht, ob man einschlägig belehrt wird. Ciao Domingo |
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| Stimmt, das sollte wirklich im Lernplan aufgenommen werden !! In der Schule lernt man so viel Zeug, dass man sein ganzes Leben lang nicht mehr braucht !!! Naja, wir werden daran nichts ändern können.... Mfg Jens |
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