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Richterdatenbank

Dies ist eine Diskussion zu Richterdatenbank innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #31 (permalink)  
Alt 24.12.2003, 11:53
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Wie dem auch sei: Fröhliche Weihnachten an Alle!

Domingo
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  #32 (permalink)  
Alt 24.12.2003, 16:03
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Zitat:
Original geschrieben von Domingo

Hast Du von fob einen Strafbefehl zugeschickt bekommen?
Nein !

Zitat:
Original geschrieben von Domingo

Sonst könnte ich Dir den meinigen schicken
Ja, mach das !!

Zitat:
Original geschrieben von Domingo

Warum auch, die ist auch in 409 StPO nicht mit aufgezählt.
Ich finde das sollte da mit rein !! Einer wo sich nicht auskennt meint, das es nur ein höherer Strafzettel ist !!

Mfg

Jens
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  #33 (permalink)  
Alt 24.12.2003, 20:30
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Ich kümmere mich darum. Mal sehen ob ich einscannen kann. Falls ich mangels Scanner oder als bekennender Dummuser Probleme mit der Zusendung übers Internet habe, dann werde ich Dich bitten, mir eine Kontaktadresse oder Faxnummer zu nennen. Name und Adresse werde ich schwärzen, das versteht sich von selbst.

Ciao
Domingo
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  #34 (permalink)  
Alt 25.12.2003, 14:36
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Zitat:
Original geschrieben von Domingo
Ich kümmere mich darum. Mal sehen ob ich einscannen kann. Falls ich mangels Scanner oder als bekennender Dummuser Probleme mit der Zusendung übers Internet habe, dann werde ich Dich bitten, mir eine Kontaktadresse oder Faxnummer zu nennen. Name und Adresse werde ich schwärzen, das versteht sich von selbst.

Ciao
Domingo
Alles klar ! Ich freu mich schon drauf

Mfg

Jens
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  #35 (permalink)  
Alt 25.12.2003, 22:02
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Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
Ich finde das sollte da mit rein !! Einer wo sich nicht auskennt meint, das es nur ein höherer Strafzettel ist !!
Mein Vorschlag wäre, in der Schule im Gemeinschaftskundeunterricht auch einen Abriss des Strafverfahrensrechts zu vermitteln. Es handelt sich ja (leider) um einen Bestandteil des allgemeinen Gesellschaftslebens!
So würden die Leute wissen, was zu tun ist, wenn sie in die Mühlen der Justiz geraten, was für Rechte sie haben und wie sie sie wahrnehmen können. Dass man z.B. bei der Polizei nicht zu erscheinen braucht und dass man als Beschuldigter nie verplichtet ist, Angaben zu machen (dagegen raten einem für gewöhnlich alle Leute, den braven Bürger zu spielen - so wird man ver...); was der Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, was derjenige zwischen Führungszeugnis und Bundeszentralregister ist; welche Voraussetzungen für Erstberatung, PKH und Pflichtverteidigung gegeben sind - das Wissen hierüber sollte Allgemeingut sein, daher in der Schule zu vermitteln.

@StA: Deine Klassenkameraden haben Glück, Du könntest mal eine Einführung machen, frag mal den Lehrer...

Gruß
Domingo
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  #36 (permalink)  
Alt 26.12.2003, 14:36
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Hallo !

Ja, das Thema hatten wir in der 8ten Klasse, ich glaube kaum das man da jetzt noch mal was machen kann ! Wir haben jetzt in GK "Europa" und werden sicherlich nichts mehr über Strafrecht in dem letzten Schuljahr machen!! Aber ich kanns ja mal meiner Lehrerin sagen, die is in Ordnung

Mfg

Jens
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  #37 (permalink)  
Alt 26.12.2003, 16:07
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Noch eins: Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht vergessen!
Für die Zustellung z.B. eines Strafbefehls gelten die Bestimmungen der ZPO (§§ 177ff.), wonach der Einwurf in den Briefkasten genügt, um die 2-Wochen-Frist laufen zu lassen. D.h., wenn jemand nach 4 Wochen Urlaub nach Hause zurückkommt und einen Strafbefehl im Briefkasten findet, dessen Einspruchsfrist schon abgelaufen ist, so bleibt ihm nichts anderes übrig, als Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) zu beantragen.
Ich weiß ja nicht, ob man einschlägig belehrt wird.

Ciao
Domingo
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  #38 (permalink)  
Alt 26.12.2003, 20:05
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Stimmt, das sollte wirklich im Lernplan aufgenommen werden !! In der Schule lernt man so viel Zeug, dass man sein ganzes Leben lang nicht mehr braucht !!!

Naja, wir werden daran nichts ändern können....

Mfg

Jens
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