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Richterdatenbank

Dies ist eine Diskussion zu Richterdatenbank innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.11.2003, 19:12
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Richterdatenbank

Hallo,

Kennt Ihr diese Seite:

http://www.richterdatenbank.de

und was haltet Ihr davon?


Vielleicht kann mir jemand auch Folgendes erklären:

http://www.richterdatenbank.de/reportagen/75.html

Nach allem, was ich über Strafprozessrecht weiß, ist das (soviel ich der nicht gerade genauen und ausführlichen Berichterstattung entnehmen kann) einfach absurd.

Ciao
Domingo
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2003, 15:35
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Hallo !

Ich kenne die Seite auch unter www.justizirrtum.de !


Zum Link kann ich irgendwie nichts sagen, weil der bei mir nicht lädt


Mfg

Jens
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2003, 23:21
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Hallo Staatsanwalt,

Mal sehen, was ich machen kann. Bis bald

Domingo
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  #4 (permalink)  
Alt 02.12.2003, 23:29
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Die ganze HP befindet sich im Umbau. Daran wird es wohl liegen, dass dort komische Dinge passieren.

Mach es mal so: Gehe auf http://www.richterdatenbank.org ,
dann klicke auf "Richter" und suche den Namen "Hellner". So müsste es klappen.
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  #5 (permalink)  
Alt 03.12.2003, 16:17
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Funktioniert ! Ich lese mirs mal durch !

Mfg

Jens
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  #6 (permalink)  
Alt 07.12.2003, 00:27
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Ich weiß garnicht, was ihr habt.. Bei mir geht der Link super

Gruß
Radmila
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  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2003, 10:41
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Zitat:
Original geschrieben von Radmila
Bei mir geht der Link super
Bei mir halt net


Mfg

Jens
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  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2003, 23:33
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Also, im Link sieht es so aus, als wäre der Beschuldigte in die Berufungs-Hauptverhandlung gekommen, woraufhin ihm der Richter sofort gesagt hat, dass er das Urteil nicht aufheben wird. Ursprünglich hatte ich gedacht, er hätte mdie Berufung verworfen, dann aber auf welcher gesetzlichen Grundlage? Dass eine Berufung verworfen wird, ist vom Gesetzgeber nur in ganz bestimmten Fällen erlaubt.

Andere Frage: Soviel ich weiß, landet so eine Berufung vor der kleinen Strafkammer, die aus einem Landrichter und 2 Schöffen besteht. Sofern es zur Hauptverhandlung gekommen ist, trifft der Berufsrichter alle Entscheidungen nur zusammen mit den Schöffen, die also an der vorliegenden Ungerechtigkeit beteiligt und für sie mitverantwortlich gewesen sein muss. Überhaupt scheint mir in solchen Justizkritischen Seiten geflissentlich verschwiegen zu werden, dass aufgrund der Verfassung der Strafgerichte bei der Unrechtsprechung auch ehrenamtliche Richter eine große Rolle spielen müssen, weshalb die nicht bloß eine Sache der Juristen sein kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2003, 16:47
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Hallo !

Soweit ich mich noch an das GVG erinnern kann, macht der Vorsitzende alle Amtshandlungen alleine, die Schöffen wirken bloß in der Hauptverhandlung mit ! Ist das so oder ??

Mfg

Jens
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  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2003, 17:36
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Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt

Soweit ich mich noch an das GVG erinnern kann, macht der Vorsitzende alle Amtshandlungen alleine, die Schöffen wirken bloß in der Hauptverhandlung mit ! Ist das so oder ??
Also, in der Hauptverhandlung sind die Schöffen an sämtlichen Entscheidungen beteiligt, und bei der kl. Strafkammer können sie den Vorsitzenden überstimmen und sich so immer gegen ihn durchsetzen. Davor entscheidet der Vorsitzende allein (bei stärker besetzten Kammern, wenn ich mich nicht irre, die richterlichen Mitglieder der Kammer zusammen, die Schöffen jedenfalls nicht).

Wenn es im vorl. Fall zur Hauptverhandlung gekommen ist, dann hätten die Schöffen dieses schreiende Unrecht verhindern können. Doch der Bericht ist wirklich sehr knapp gehalten, wofür man den Berichterstatter erschlagen müsste (das war bloß eine Übertreibung, KEINE Anstiftung zu einer Straftat ).

Wie dem auch sei, es bleibt in meinen Augen zu bedenken, dass in Strafgerichten spätestens im zweiten Rechtszug auch ehrenamtliche Richter mitwirken, weshalb man die Unrechtsprechung nicht den Juristen allein in die Schuhe schieben darf (was diese HP aber unentwegt tut).

Tschüss, Domingo
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