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Reicht 1 einziges Mordmerkmal aus?

Dies ist eine Diskussion zu Reicht 1 einziges Mordmerkmal aus? innerhalb des Forum Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.12.2003, 16:09
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Reicht 1 einziges Mordmerkmal aus?

Hallo,

A wird wegen Mordes verurteilt. In der Anklageschrift und im Schlussplädoyer der StA hieß es, er habe seine Tat "heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen" begangen.
Das Gericht hat die Heimtücke verneint. Darf es trotzdem auf Mord erkennen? Oder müssen sowohl die niederen Beweggründe als auch die besonders schweren Umstände vorhanden sein?

Denselben Zweifel hatten auch von mir befragte Jura-Studenten, die der Verhandlung beigewohnt hatten. Dummerweise hatte keiner von uns das StGB dabei.

Ciao
Domingo
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  #2 (permalink)  
Alt 22.12.2003, 17:57
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Zitat:
Original geschrieben von Domingo
Das Gericht hat die Heimtücke verneint. Darf es trotzdem auf Mord erkennen? Oder müssen sowohl die niederen Beweggründe als auch die besonders schweren Umstände vorhanden sein?
ein Mordmerkmal reicht.
Niedrige Beweggründe und Heimtücke sind jeweils eigene Mordmerkmale (steht ja übrigens auch ein Komma dazwischen ).
Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebs und Habgier sind Beispiele für niedrige Beweggründe, die allesamt eine besonders verwerfliche Motivation des Täters bezeichnen.
Heimtücke, Grausamkeit und gemeingefährliche Mittel beschreiben dagegen eine besonders verwerfliche Begehungsweise.

Wenn mehrere Mordmerkmale zusammtreffen, liegt möglicherweise eine besondere Schwere der Schuld vor.

Gruß
Christian

StGB - § 211. Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.12.2003, 19:38
V.I.P.
 
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Hi Campbell,

Zitat:
Original geschrieben von Campbell
Niedrige Beweggründe und Heimtücke sind jeweils eigene Mordmerkmale (steht ja übrigens auch ein Komma dazwischen ).
Was alles an einem Komma hängen kann... Ich hoffe, dass Gesetzestexte nicht in die neue Rechtschreibung umgeschrieben werden

Beim nächsten Mal darf ich nicht mehr vergessen, meinen Tröndle-Fischer mit in die Verhandlung zu nehmen...

Ciao
Domingo

Geändert von Domingo (22.12.2003 um 19:49 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 23.12.2003, 09:09
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Hallo !

Aber was sind den jetzt genau "niedrige Beweggründe" ? Normalerweise ist es doch schon ein niedriger Beweggrund, um einen Menschen zu töten - egal mit was für Mitteln oder ??

Mfg

Jens
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  #5 (permalink)  
Alt 23.12.2003, 14:09
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Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
[B]Aber was sind den jetzt genau "niedrige Beweggründe" ?
Gute Frage... Pauschal beantwortet: alles, was nach den Wertvorstellungen unserer Gesellschaft ethisch auf unterster Stufe steht, wor allem, was nach den genannten Vorstellungen in keinem Verhältnis zum Töten eines anderen Menschen steht.

Zitat:
Normalerweise ist es doch schon ein niedriger Beweggrund, um einen Menschen zu töten - egal mit was für Mitteln oder ??
Nein, es kommt auf den subjektiven Tatbestand an. Objektiv ist Töten immer Unrecht, subjektiv kann man aber auf Totschlag erkennen statt auf Mord, wenn die Beweggründe nicht allzu niedrig erscheinen. Das heißt nicht, dass das Töten rechtens gewesen sei, sondern dass die Schuldschwere sich in Grenzen hält. Höchste Schuldschwere überhaupt hat man bei Mord, wobei es auch dort Abstufungen gibt.

Gruß
Domingo
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  #6 (permalink)  
Alt 23.12.2003, 14:11
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Übrigens habe ich mittlerweile den Tröndle/Fischer umfassend konsultiert.

@Jens: Hast Du den schon gekauft?

Ciao, Domingo
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  #7 (permalink)  
Alt 23.12.2003, 15:54
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Zitat:
Original geschrieben von Domingo

@Jens: Hast Du den schon gekauft?

Nein

Was kostet denn das Büchlein ? Das ist ja bloß ein Kommentar - nicht zum Lernen gedacht oder ?

Mfg

Jens
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  #8 (permalink)  
Alt 23.12.2003, 17:16
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Hallo Jens,

Das Büchlein kostet 66 €. Meiner Ansicht nach ist es sie auch wert. Obwohl es sich um einen Praxiskommentar handelt, werden in ihm auch rechtliche, politische und ethische Grundsatzfragen erörtert, wobei die Haltung zumindest des heutigen Bearbeiters (Thomas Fischer, Richter am BGH) mir immer sehr vernünftig erscheint. In der Ausgabe 2003 ist u.A. das neue, nur noch in Ansätzen vorhandene Völker-StGB enthalten.

Als Strafrechtler wirst Du nicht um die Anschaffung des Tröndle-Fischer kommen. Aber vielleicht wartest Du am besten auf die nächste oder übernächste Ausgabe.

Ciao
Domingo
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  #9 (permalink)  
Alt 23.12.2003, 17:29
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Zitat:
Original geschrieben von Domingo
. Aber vielleicht wartest Du am besten auf die nächste oder übernächste Ausgabe.

Warum ??

Das Buch ist schon sehr teuer !! Ich habe das "Strafverfahrensrecht" von Claus Roxin und das hat auch 25 Euro gekostet !

Mfg

Jens
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  #10 (permalink)  
Alt 23.12.2003, 17:40
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Zitat:
Original geschrieben von Staatsanwalt
[B]Warum ??
Wegen Deines Alters: Bis Du praktizierender Jurist bist, wird es schon eine Weile dauern, so ist für Dich der Kauf nicht so dringend (es ist aber auch nicht davon abzuraten!).

Geändert von Domingo (23.12.2003 um 17:49 Uhr).
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  #11 (permalink)  
Alt 24.12.2003, 16:00
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Ich werde mir das Büchlein vorerst nicht kaufen ! Wenn ich eine Frage habe schicke ich sie dir !

Mfg

Jens
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