Dies ist eine Diskussion zu Rechtsmittel gegen LG Beschluss! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Rechtsmittel gegen LG Beschluss! |
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| AW: Rechtsmittel gegen LG Beschluss! Das kann man pauschal nicht beantworten ! Kommt auf die Sachlage drauf an !! |
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| Rechtsmittel gegen LG Beschluss! Sicherlich das ist nicht pauschal zu anworten und hängt auf die Sachlage... aber eine gerichtliche Beschluss ist auch begründet sache. Darauf kommt die Frage auf Wahrscheinlichkeit? |
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| AW: Rechtsmittel gegen LG Beschluss! Wenn das Landgericht - wie nach der Fragestellung zu vermuten - über eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts entschieden hat, ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr gegeben, es sei denn, es geht um Haft, einstweilige Unterbringung oder Maßnahmen der Gewinnabschöpfung über >20.000,- , § 310 StPO. Es kommt also in der Tat drauf an.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| Rechtsmittel gegen LG Beschluss! Gegen der Beschuldigte wegen dringend Verdacht eine Straftat begangen zu haben die unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Anordnung der Untersuchungshaft gebietet (§ 112 Abs. 1, Abs. 2, Nr. 1 StPO). Haftbefehl durch Amtsgericht verwiesen - wurde jedoch dem Beschuldigten bislang noch nicht verkündet. Das Amtsgericht hat den Antrag des Beschuldigten als Beschwerde gegen den erlassenen Haftbefehl ausgelegt und die Sache nach Nichtabhilfe dem Landgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die gemäß § 304 StPO zulässige Beschwerde des Beschuldigten ist begründet, überprüft. Alle sonstigen Straftaten, die den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen, wurde in die gerichtliche Entscheidung aufgehoben. |
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| AW: Rechtsmittel gegen LG Beschluss! Dann kann die Staatsanwaltschaft weitere Beschwerde zum OLG einlegen, § 310 Abs. 1 StPO.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| Rechtsmittel gegen LG Beschluss! In der Regel und nach Praxis wie ist es - ob die Staatsanwaltschaft es gebraucht macht? Ist diese irgendwie zeitlich beschränkt oder befristet? Wenn keine Rechtsmittel eingehen... ist der Beschluss rechtskräftig? Geändert von hello (02.12.2007 um 17:48 Uhr). |
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| AW: Rechtsmittel gegen LG Beschluss! Weder beschränkt noch befristet, da die einfache (weitere) Beschwerde gegeben ist, nicht die sofortige Beschwerde. Deswegen ist auch der LG-Beschluss keiner Rechtskraft fähig. Ob die StA davon Gebrauch machen wird, weiß nur sie allein. In der Regel wird sie aber sofort reagieren, wovon der Beschuldigte aber nicht unbedingt gleich etwas erfahren muss. Ein Anruf des Anwalts (bei Erlass eines Haftbefehls sollte allemal einer konsultiert werden) bei der StA kann das ja klären.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. Geändert von regloh (02.12.2007 um 20:25 Uhr). |
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