Dies ist eine Diskussion zu Rechtsmittel gegen Behörden innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Rechtsmittel gegen Behörden wenn eine deutsche Behörde zweifelsfrei gegen die Menschenrechte eines Bundesbürger verstösst (gegen Artikel 6 Abs. 2), welche Rechtsmittel kann man in Deutschland einlegen ?? Bei meiner Recherche im Internet bin ich lediglich auf eine Möglichkeit der Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gestossen. Dort im Merkblatt steht allerdings, das man erst dann eine Beschwerde einreichen kann, wenn die Rechtsmittel im jeweiligen Land bis zur letzten Instanz ausgeschöpft sind. Ja, und welche Rechtsmittel sind dies ?? Soll das in der Theorie so laufen, das man eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft macht ?? Oder wie wäre der Anfang um solch eine Sache in Gang zu bringen ?? DANKE für eine Antwort. Bin schon sehr gespannt !! |
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| Also, ich schlage vor, dass du Dich zuerst gehörig abregst. Im Affekt zu handeln würde wohl nichts Gutes bringen. Dann solltest Du m.A.n. gegen den Bescheid Beschwerde einlegen. Im Beschwerdetext solltest Du hervorheben, dass - 1. Deine Schuld noch nicht erwiesen ist (Du bist nicht rechtskräftig verurteilt), so dass Du noch als Unschuldiger zu gelten hast - 2. selbst wenn Du die Tat begangen hättest, die Dir vorgeworfen wird, Deine Geiselnahme nichts damit zu tun hat. Verzichte nicht auf das, was Dir zusteht; doch ansonsten wäre es wohl kontraproduktiv, gegen diese Behörde Strafanzeige oder Zivilklage zu erheben, denn Du würdest Deinen Fall nur noch mehr an die große Glocke hängen, was nicht zu Deinem Vorteil wäre. Denn selbst wenn Du recht bekommst, es würde immer zig autoritätsgläubige Idioten geben, die denken, "Wenn der Typ von der Polizei angeklagt worden ist, dann muss etwas dran sein." Also Vorsicht... Ciao Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| Art 6, Ehe und Familie. Sorry, ich verstehe nur Bahnhof. Du müsstest vielleicht schon mal erklären, was genau dir widerfahren ist. Da du von einer behördlichen Maßnahme sprichst, tippe ich mal darauf, dass du dich ans Verwaltungsgericht wirst wenden müssen. Freilich nachdem du das Widerspruchsverfahren durchlaufen hast (Frist beachten). Dort hättest du dann vor allem die Möglichkeit Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage einzureichen, je nachdem, ob der Staat dir etwas nicht bewilligt hat, das dir deiner Meinung nach zusteht, oder ob der Staat etwas von dir will, dass du nicht zu geben bereit bist. Direkt kannst du jedoch keine Rechte aus Art. 6 GG ableiten. Gruß, fob |
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| Zitat:
Ciao Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) Geändert von Domingo (04.01.2004 um 10:46 Uhr). |
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| @ fob: richtig was Domingo schreibt, ich meine Artikel 6 der Menschenrechtskonvention. @ Domingo: wenn man eine Nacht drüber geschlafen hat, würde ich sagen Du hast 100% Recht. Nur wenn man ein solches Schreiben bekommt, hat man erst mal Zorn. Wenn ein Aussendstehender wie Du die Sache betrachtet, kann er es natürlich viel klarer sehen und dies ist klar von Vorteil. Ich werde mal so vorgehen wie von Dir vorgeschlagen !! Wobei es mich immer wieder wurmt, das diese Beamtenmafia ohne Konsequenzen davon kommt. ABer der Satz von Dir "wenn die Polizei ermittelt dann muss wohl was dran sein" - damit habe ich vor allem in meinem Bekanntenkreis negative Erfahrung gemacht. Denn wer kein Jurist ist, sich nicht mal intensiv mit Strafrecht auseinander gesetzt hat oder selbst in den Mühlen der Justiz war - der kann eine solche Sache eh nicht nachvollziehen. |
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| Hallo ! Zitat:
Wie wäre es mit dem Bundesverfassungsgericht ? Das ist doch zuständig, wenn man meint in seinen Grundrecht verletzt worden zu sein oder wenn völkerrechtliche Verträge gebrochen wurden. Ich denke da gehören auch die MRKs dazu! Was genaueres wird sich im BVerfGG finden, den Text habe ich leider nicht zur Hand ! Mfg Jens Geändert von Staatsanwalt (04.01.2004 um 16:14 Uhr). |
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| AW: Rechtsmittel gegen Behörden Hallo, ich komme gerade (09.11.2005) vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dort befindet sich mein Verfahren wegen Rechtsmittel gegen Behörden (Art 13 MRK-Sürmeli / Germany Apl. 75529/01 wegen Fehlen der wirksamen Beschwerdemöglichkeit in der BRD). Auch im Bundestag laufen verschiedene Gesetzesnovellierungen innerhalb der Justiz von mir. Du kannst Dich an meinen "öffentlichen Petitionen" beteiligen. Die werden in den nächsten Wochen dort veröffentlicht. Mit der Klage vertrete ich die Einführung der Staatshaftung. Da das Problem des Rechtsmittels gegen Behörden (§11 StGB) von Dir unklar definiert ist schlage ich vor, daß Du nährer Angaben machst. Gruß suermeli (Sürmeli, Sys., Präsident des Zentralrats Europäischer Bürger, www.zeb-org.de) |
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| AW: Rechtsmittel gegen Behörden @Justizopfer Wäre nett wenn du uns mal sagen würdest worum es überhaupt geht. |
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| AW: Rechtsmittel gegen Behörden Das war sehr lange her, und justizopfer ist nicht mehr zu erreichen, auch per PN nicht. Als er diesen Thread eröffnet hat, war seine Klage über die Justiz aktuell und alle hatten sie präsent. Wenn es Dich interessiert, kannst Du alle seine Beiträge abrufen, das sind ja nicht viele. Gruß/Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Rechtsmittel gegen Behörden Hallo ChrisC @justizopfer, das ist so nicht kurz zu erklären, da es um verkette Straftaten bis hin zum Mordversuch geht, damit Versicherungen entlastet werden. Es gibt eine 20 seitige Dokumentation mit 495 Seiten Anlage. Wenn Du willst Mail ich Dir es, damit Du das selbst lesen und mit der Anlage sogar klar erkennen kannst, welche Korruption in der BRD tatsächlich gibt. Gruß suermeli |
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