Dies ist eine Diskussion zu Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? Hier mal ein schöner Fall für alle, die sich in den Gesetzen gut auskennen. Sagen wir mal, ein vorbestrafter junger Mann (6 Monate auf 3 Jahre Bewährung - wegen Betrugs) wird innerhalb dieser 3 Jahre zu einer Haftstrafe von 4 Monaten verurteilt - natürlich ohne Bewährung. Dieses Urteil stützt sich aber nur auf ein Geständnis des Angeklagten. Dieses hat er nur gegeben, um sich in der Hauptverhandlung die Möglichkeit zu bewahren, nochmal auf Bewährung zu kommen. Als Zeugen sind Vater und Tochter geladen (mit der Tochter war der Angeklagte zusammen), die sich natürlich sehr genau absprechen und somit 2 Stimmen gegen 1 ist. Der Vorwurf ist einmal Unterschlagung von 700 Euro (der Vater hat dem Angeklagten dieses Geld geliehen. Nachdem die Beziehung zu Ende war, hat der Angeklagte zwar versucht, mit dem Vater Kontakt aufzunehmen, jedoch hat dieser nicht reagiert - zwecks Rückzahlung). Das Geld wurde aber nicht für den Angeklagten verwendet, sonder um der Tochter ein Geb-Geschenk zu besorgen. Somit hatte der Angeklagte nichts davon. Der zweite Vorwurf ist der Diebstahl von 100 Euro aus dem Geldbeutel der Mutter. Dies ist aber nie Geschehen! Um nun aber doch noch die Hoffnung auf eine zweite Bewährung zu haben, entschloss sich der Angeklagte zusammen mit seiner Verteidigerin, ein falsches Geständnis im vollen Umfang abzulegen. In der Berufungs-verhandlung wurde dann spaäter auch klar, dass auch hier keine Bewährungsstrafe "rausspringen" würde. Darum wurde die Berufung in der Verhandlung zurückgenommen (um die Kosten nicht zu verursachen). Nun möchte der Angeklagte, der seitdem "auf der Flucht ist", sein Geständnis zurückziehen oder ähnliches. Denn für etwas Verurteilt zu werden, was er nicht getan hat, sieht er nicht ein. Das Berufungsverfahren war im Februar 2008, also alle Fristen sind schon vorbei. Hat der Angeklagte bzw Verurteilte noch irgendeine Chance? Da die Tochter und der Vater zusammen mit noch anderen in einem großen Drogen-Ring tätig sind, könnte der Verurteilte junge Mann mit der Staatsanwaltschaft einen "Deal" aushandeln, wo er nicht ins Gefängnis muss, wenn er diese "verrät"? Ganz lieben Gruß Tremor1982 |
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| AW: Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? Was ist das für eine wilde Geschichte? Falsche Geständnisse, Drogen-Ringe, ich glaub das alles nicht. Wie dem auch sei, die Rechtskraft des Urteils könnte nur durch ein Wiederaufnahmeverfahren zerstört werden. Dafür braucht es aber deutlich mehr als diese Cock-and-Bull-Story. |
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| AW: Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? Auch wenn es sich sehr unglaubwürdig anhört, genau so ist es geschehen! |
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| AW: Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? Bis auf den letzten Absatz erscheint mir die Story nicht so unrealistisch. Falsche Geständnisse bei vermeintlich erdrückender Beweislage, um sich Bewährung zu verdienen (nach dem Motto: lieber unschuldig Bewährung als unschuldig in den Knast)...alles schon erlebt. Aber hier dürfte nichts mehr zu machen sein: Das Urteil ist rechtskräftig und ein Widerruf des Geständnisses ist kein Wiederaufnahmegrund. Da müssten schon neue Beweise her.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? Leider gibt es keine Beweise. Es gab auch noch nie welche. Das war alles nur auf die Aussagen der Familie (Vater, Tochter und Mutter) und eben dem falschen Geständnis aufgebaut. Der Vater hatte zum Beispiel auch nie etwas schriftliches, bezüglich wann die 700 Euro zurückgezahlt werdon sollen usw usw. Alles nur Mündlich. Gehen die Staatsanwaltschaften in Deutschland denn keine Deals ein? Wenn man wirklich etwas wüsste (wie z.b. einen Drogenring auffliegen zu lassen)? In anderen Ländern ist das ja Gang und Gebe. Das ist eigentlich die Hauptfrage... |
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| AW: Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? Das wäre ja auch nur noch A... retten... :-) Und während der Verhandlung hat die Verteidigerin davon abgeraten, da dies eben auch als A... retten ausgelegt hätte werden können. Der Richter in der Berufungsverhandlung war eh von Anfang an gegen den Angeklagten eingestellt... Das mächtige Problem ist dies (hatte ich vergessen zu schreiben): Da gegen den Verurteilten ja inzwischen bestimmt ein Haftbefehl vorliegt, kann er ja schlecht der Staatsanwaltschaft schreiben, um einen Deal oder ähnliches auszuhandeln (auch nur zu versuchen), denn dann wird er ja sofort in die JVA gesteckt. Bisher ist er nämlich untergetaucht. Und da er jeden Tag eigentlich "Angst" hat, vor die Tür zu gehen, um in einer Routine-Kontrolle aufzufliegen, möchte er eben alle Möglichkeiten ausschöpfen. Klar, er weiß was er getan hat und eine Strafe, finde ich, ist absolut angebracht. Aber eine sehr hohe Geldstrafe oder so als Gegenleistung mit dem Deal wäre finde ich auch in Ordnung. Schließlich hat er sich ja nicht bereichert. Und da er jetzt mit seiner jetztigen Freundin ein Kind erwartet, wäre eben 10 Monate JVA nicht gerade das beste... :-) |
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| AW: Rechtskräftiges Urteil - Wiederaufnahme wegen falschem Geständnis? So isses. Und durch das Untertauchen hat er sich noch den offenen Vollzug vermasselt.
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