Dies ist eine Diskussion zu Recht am Bild - Recht nicht fotografiert zu werden? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Recht am Bild - Recht nicht fotografiert zu werden? Oft begegnet diese Frau in ihrem Heimatstädtchen beim Einkaufen oder Spaziergängen Jugendlichen, die sich einen Spaß daraus machen die Körperbehinderte mit ihren Foto-Handys abzulichten. Die Jugendlichen machen gar keinen Hehl aus ihren Aktivitäten und zeigen die so entstandenen Fotos zur allgemeinen Gaudi auf dem Schulhof herum. Bei einer anderen Gelegenheit wird die entstellte Dame von einem erwachsenen Hobbyfotografen ungefragt fotografiert. Er zeigt bei seinem nächsten Dia-Abend im Freundes- und Bekanntenkreis auch diese Bilder. Alle Fotos sind ohne Einverständnis der Abgebildeten auf öffentlichen Straßen entstanden. Kann die betroffene Frau , die sehr darunter leidet, dass nun zu allem Unglück auch noch Fotos von ihr herumgezeigt werden, das Fotografieren unterbinden, das Löschen der Fotos auf den Datenträgern verlangen und die Fotografen bei der Polizei anzeigen? Ist ein solches Herumzeigen überhaupt eine Veröffentlichung? Wenn nein: wievielen Menschen muss ein Foto gezeigt werden, damit man von einer Veröffentlichung sprechen kann? |
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| AW: Recht am Bild - Recht nicht fotografiert zu werden? So als Laie mal folgender Schnellschuss: Wikipedia: Allgemeines Persönlichkeitsrecht http://tinyurl.com/6hnuuo Beinhaltet: Recht am eigenen Bild: http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild Und basiert auf dem (Kunsturheberrechtsgesetz - KUG, KunstUrhG) im wesentlichen §22,§23 + § 33 http://www.bundesrecht.juris.de/kuns...000070907.html Wenn ich das richtig verstehe bedeutet das folgendes: Zitat:
u.U. statthat, eingeschränkt durch Zitat:
Wohnung selbstredend. Warum ein FKK Strand u.U. auch ein solch geschützter Raum ist, ist mir noch nicht klar ... aber vielleicht kommt dazu ja noch was Wenn den das Erstellen des Bildes nicht widerrechtlich war, so ist i.d.R die Veröffentlichung unter Strafe gestellt: KunstUrhG §22 +§33 ( Strafe: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe ) ( Bsp: Fotograf -> Ausstellung oder Zeitung, Schüler -> Schulhof ) Wichtig: §33 Satz 2: Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Was bedeutet: Es muss angezeigt werden. Aus den folgenden §37ff ergibt sich, das bei wider rechtlich hergestellten,veröffentlichen ... Bildern ein Löschanspruch besteht. So der Vollstänigkeit halber von Wikipedia.de zitiert: Zitat:
wage ich zu bezweifeln - ich weiss es aber nicht, da mir nicht klar ist wie weit der gemeine Jurist den Begriff Öffentlichkeit fasst.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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