Dies ist eine Diskussion zu Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung im Internet habe ich diesen Fall oder einen ähnlichen leider nicht gefunden. Fall: T bricht in ein Kloster ein, um Schmuck zu stehlen. Er dachte, dass ihn keiner findet. Als er den Schmuck eingesteckt hatte, wurde er von mehrern Mönchen entdeckt. Um nicht aufgehalten zu werden, stößt er drei von ihnen und flieht. Er möchte nicht erkannt und festgehalten werden. Um die Beute geht es ihm nicht. Hier liegt doch kein räuberischer Diebstahl vor, da er nur Gewalt anwendet, um nicht festgenommen zu werden. Raub liegt doch auch nicht vor, da er keine Gewalt bei der Wegnahme anwendet. Also bleibt doch nur noch Diebstahl vor oder? Vielen lieben Dank |
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Wenn das ein theoretischer Fall ist, liegt in der Tat kein räuberischer Diebstahl vor. Die Praxis nimmt allerdings meist kurzerhand ein Motivbündel an. Beachte aber § 243 Abs 1 Nr. 4 StGB.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Genau den besonders schweren Fall. Was meinst du mit Motivbündel in diesem Fall? Und dann wird T noch wegen Körperverletzung bestraft? Raub ist doch immer nur "Gewalt bei der Wegnahme" oder? wenn man hinterher enttarnt wird, dann nur räuberischer Diebstahl, wenn man die Sache sichern will? DANKE |
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Bitte um Antwort. Verstehe nicht, wo ich die Körperverletzung hin tun soll oder wie wird das "in die Ecke schubsen" bestraft? Danke |
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Für KV sehe ich keine Anhaltspunkte, bloßes Stoßen dürfte noch keine körperliche Misshandlung darstellen. Versuch kann man insoweit vielleicht prüfen, auch Nötigung (die Mönche wollten ihn ja rechtmäßig vorläufig festnehmen bzw. ihre zivilrechtlichen Selbsthilferechte durchsetzen). Raub liegt evident nicht vor mangels Finalität des Gewalteinsatzes. Motivbündel heißt: Der Täter hatte nicht ausschließlich das Motiv, zu fliehen, sondern nebenbei auch das der Beutesicherung. Aber nach dem Sachverhalt ist das ja nicht so.
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Danke. Wenn T aber eine Waffe so dabei hat, dann wärs Diebstahl mit Waffe §244? Wenn sich ein Mönch aber verletzt, dann Körperverletzung und Diebstahl (§243), oder? Wäre die Nötigung im Unterlassen zu sehen? Danke |
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Was bedeutet genau Finalität des Gewalteinsatzes? Die Wegnahme muss mit Gewalt sein? |
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Das heißt die Gewalt muss angewandt worden sein, um den möglichen Widerstand des Gewahrsamsinhabers zu beseitigen oder zu verhindern. |
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| AW: Raub oder nur Diebstahl mit Körperverletzung Zitat: |
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