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Prozesskostenhilfe

Dies ist eine Diskussion zu Prozesskostenhilfe innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 29.04.2008, 11:20
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Prozesskostenhilfe

Wie sieht es strafrechtlich bei PKH Betrug aus, von dem man heute erst Kenntnis erlangt?Vor 10-15 Jahren wurden Verfahren geführt. Die anspruchstellende Person bekam PKH bewilligt, obwohl der Gegner auf das vorhandene vermögen der Antragstellerin verwiesen hatte. Die PKH musste der Antragsgegner aufgrund seiner damaligen Selbständigkeit zahlen.

Es gab zwischen beiden ein Testament. Nun liess die Antragstellerin dieses 15 Jahre nach der Scheidung notariell aufheben. aus diesem testament geht ein Satz hervor: mein damaliges Reinvermögen beträgt nach heutigem Stand 90.000,- €.

Ist es richtig, dass die Antragstellerin also zur Zeit der beantragung der PKH über Vermögen verfügt hat und somit PKH Betrug begangen hat. was kann der Antragsgegner heute noch tun, vor allem da die Akten bei ihm nach so langen Jahren nicht mehr vorliegen
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Alt 29.04.2008, 11:39
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AW: Prozesskostenhilfe

Die Tat ist strafrechtlich verjährt.
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Alt 29.04.2008, 14:54
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AW: Prozesskostenhilfe

Und wie sieht es zivilrechtlich aus?? Und warum verjährt wenn doch nun erst davon Kenntnis erhalten?
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Alt 29.04.2008, 20:15
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AW: Prozesskostenhilfe

Weil "Kenntnis erhalten" im Strafrecht hinsichtlich der Bewährung keine Rolle spielt.

Zivilrechtlich hab ich es nicht im Kopf. Normalerweise 3 Jahre ab Kenntnis. Wobei es da auch Ausnahmen gibt, wenn man die Kenntnis auch vorher hätte erlangen können und Sie wußten ja offenbar von Anfang an, dass die PKH zu Unrecht gewährt wurde. Ist alles in §§ 195 ff. BGB geregelt. Wobei in diesem Fall ggf. auch noch das alte Schuldrecht zu tragen kommt.
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Alt 29.04.2008, 20:48
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AW: Prozesskostenhilfe

Wir wußten es schon haben es auch vor Gericht immer wiederzur Sprache gebracht. leider ohne Erfolg. Für uns hätte das Gericht reagierren müssen vor allem als die ersten Kontoauszüge der Dame vorlagen.
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