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Postvollmacht ; Computerbetrug

Dies ist eine Diskussion zu Postvollmacht ; Computerbetrug innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 10.12.2011, 12:46
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Postvollmacht ; Computerbetrug

Sehr geehrtes Forum,

angenommen Person A geht mit seinem Sohn durch eine Kleinstadt spazieren. Dort trifft er, die bislang unbekannte, Person B. Diese bietet ihm 50 € an, wenn er kurz in die Postfiliale geht, ein Paket abholt (mittels Vollmacht) und dann vor der Filiale auf das Zurückkommen von Person B wartet.

Person A nimmt das Angebot an, gibt seine Daten an, Person B gibt ihm die Postvollmacht. Person A geht in die Postfiliale und holt das Paket ohne Probleme ab, wartet draußen, übergibt das Paket Person B und erhält 50 €.

3 Monate später erhält Person A eine Vorladung (Keine Hausdurchsuchung / noch keine Anklage) wegen Computerbetrug.
Zum Zeitpunkt des Abholens war der Ausweis von Person A bereits seit einigen Wochen abgelaufen. Person B hat er nie wieder gesehen.

Wie ist diese Sache zu bewerten?
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Alt 10.12.2011, 13:44
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AW: Postvollmacht ; Computerbetrug

Den Computerbetrug hat wohl eher B (bzw. seine Komplizen) begangen; die Postfiliale wurde als sogenannter "Drop" verwendet. Bei A kommt leichtfertige Geldwäsche (§ 261 StGB) in Betracht.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 13:55
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AW: Postvollmacht ; Computerbetrug

Womit hätte A in diesem Fall zu rechnen? Die Person B kennt er nicht und kann auch nicht helfen (ausser Personenbeschreibung) diese aufzufinden. Wird A somit unterstellt den Betrug selbst vorgenommenen zu haben?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 22:29
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AW: Postvollmacht ; Computerbetrug

Im Strafprozess darf nichts zu Lasten des Beschuldigten unterstellt werden. Wenn man seine Angaben als unwiderlegbar ansieht, muss A wohl wegen leichtfertiger Geldwäsche mit einer Geldstrafe oder einer Einstellung gegen Auflagen rechnen, nicht aber wegen Beteiligung am Computerbetrug.
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