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Pornographie auf ausländischen Servern

Dies ist eine Diskussion zu Pornographie auf ausländischen Servern innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 20.01.2012, 16:54
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Pornographie auf ausländischen Servern

Hallo,
§ 184 verbietet es ja, Minderjährigen Pornographie zugänglich zu machen. Gem. § 184 I Nr. 2 ist strafbar, wer pornographische Darstellungen an einem Ort zugänglich macht, der Kindern unter 18 Jahren zugänglich ist. Hierunter fallen auch so Websites die Pornographei anbieten. Hat sicher jeder schonmal was von gehört. Ich will jetzt hier keine Seiten nennen, aber die wo man gefragt wird ob man 18 ist und mit einem kleinen Klick zu den ganzen Filmchen kommt.
Meine Frage ist nun, wie ist das mit den Prinzipien des internationalen Strafrechts (Territorialgrundsatz und so) und wie ist das allgemein mit der Strafbarkeit solcher Seiten wenn der Server im Ausland steht???
Weil in manchen Ländern ist das ja nicht strafbar und wenn in einem solchen Land der Server steht? und die Seite aber hier in Dt natürlich auch angeguckt werden kann? Kann derjenige der die Seite gemacht hat dann nach deutschem Recht bestraft werden???
Vielen Dank schonmal
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 17:38
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Das ist in der Literatur umstritten, Rspr zum § 184 StGB gibt es nicht (vgl. MüKo-Hörnle, StGB, München, 2005, § 184 Rn. 111 mwN). Der BGH folgt bislang einer nach Deliktstypen differenzierenden Auslegung des § 9 StGB und verlangt zusätzlich einen völkerrechtlich legtimierenden Anknüpfungspunkt.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 15:29
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Das Bundesverfassungsgericht hat sich (ich meine 2004) zu der Frage geäußert, ob durch das strenge Verbot den deutschen Anbietern Wettbewerbsnachteile entstehen, weil diese Pornografie nur in Verbindung mit einem aufwendigen Altersverifikationssystem onllne anbieten dürfen.

Es hat in diesem Zusammenhang betont, dass die ausländischen Anbieter sich grundsätzlich auch nach deutschem Recht strafbar machen, wenn sich das Angebot auch hierzulande abrufbar ist.

Insofern sei kein Wettbewerbsnachteil gegeben.

Dass die deutschen Behörden keinen Zugriff auf die ausländischen Anbieter haben, ändere nichts daran.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 17:36
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Hier gibt es ein nettes juristisches Problem "konkurrierender Gesetzgebung":

§ 6 StGB Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter

Das deutsche Strafrecht gilt weiter, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
(...)
6. Verbreitung pornographischer Schriften in den Fällen der §§ 184a, 184b Abs. 1 bis 3 und § 184c Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 184d Satz 1;


Soweit es um §184b StGB geht, ist das kein Problem - "Kinderpornographie" ist zumindest formal in allen Staaten dieser Welt verboten.

Soweit es um §184a StGB, geht also "Gewalt- und Tierpornos", entsteht aber sofort das Problem, daß diese Darstellungen in vielen Staaten völlig legal sind - z.B. in den USA, oder in den Niederlanden.

Meines Wissens zielt die deutsche Rechtsprechung dann durchaus darauf ab, wie die Rechtslage und die Strafbarkeit "am Ort der Tat" ist.

Relevant ist aber natürlich auch, ob solche Pornographie im "Tatland" verbreitet wird, oder vom "Tatland" aus nach Deutschland, oder sogar gezielt für Deutschland (z.B. deutschsprachig) verbreitet wird.
Domingo likes this.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #5 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 17:37
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Das ist in der Literatur umstritten, Rspr zum § 184 StGB gibt es nicht (vgl. MüKo-Hörnle, StGB, München, 2005, § 184 Rn. 111 mwN).
Bitte???

Rechtsprechung zum §184 StGB gibt's jede Menge...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #6 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 02:12
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Hier gibt es ein nettes juristisches Problem nicht lesender User.

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Soweit es um §184b StGB geht,
... geht es aber nicht.

Zitat:
Soweit es um §184a StGB, geht
... geht es auch nicht.

Zitat:
Soweit es um §184a StGB, geht also "Gewalt- und Tierpornos", entsteht aber sofort das Problem, daß diese Darstellungen in vielen Staaten völlig legal sind - z.B. in den USA, oder in den Niederlanden.
Wohl bekomm's.

Es geht hier übrigens um § 184, also um einfache Pornografie, deren Abgabe an Erwachsene durchaus legal ist.

Zitat:
Meines Wissens zielt die deutsche Rechtsprechung dann durchaus darauf ab, wie die Rechtslage und die Strafbarkeit "am Ort der Tat" ist.
Man darf den Sachverhalt durchaus so ergänzen, dass das Verbreiten von einfacher Pornografie in dem entsprechenden Land eben nicht mit schwerer Strafe bedroht ist, sonst würde die Anfrage hier wenig Sinn ergeben.

Zitat:
Relevant ist aber natürlich auch, ob solche Pornographie im "Tatland" verbreitet wird, oder vom "Tatland" aus nach Deutschland, oder sogar gezielt für Deutschland (z.B. deutschsprachig) verbreitet wird.
Ersteres bräuchte hier nicht thematisiert werden, Letzteres dürfte der Argumentation von Clown entsprechen.
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  #7 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 11:12
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Bitte???

Rechtsprechung zum §184 StGB gibt's jede Menge...
Aber nicht zum Erfolgsort im Internet bei § 184 StGB. Wie wäre es, wenn du mal die Beiträge liest, die du kommentierst?
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  #8 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 11:52
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Meines Erachtens verfolgt man da einen völlig falschen Weg. Für deutsche Pornoanbieter sind Alterverifizierungssysteme zwingend vorgeschrieben, was für diese natürlich ein großer Wettbewerbsnachteil ist. Generell ist das Jugendschutzrecht in Deutschland strenger, als man dem Internet anmerkt, da es nicht konsequent durchgesetzt wird und viele Inhalte nur auf Antrag gelöscht werden. Und auf ausländischen Servern kann man eh nicht viel machen, außer DNS-Sperren, was aber ja auch hier und da gemacht wird.

Ich fände es sinnvoller, wenn man einen ungefilterten Internetzugang nur ab 18 kriegt und die Eltern, Lehrer oder sonstwie Sorgeberechtigten für ihre Schützlinge verantwortlich wären. Es macht überhaupt gar keinen Sinn, das Internet kindersicher zu machen. Das ist vom Ansatz her schon völlig falsch.
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Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
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  #9 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:54
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ich fände es sinnvoller, wenn man einen ungefilterten Internetzugang nur ab 18 kriegt
Ich bin gegen jegliche Art von Filtern. Wer entscheidet denn, was gut für uns ist? Das grenzt sicher schon an die verfassungswidrige Vorzensur. Und möchtest Du Dich an jedem Ort, an dem Du Dich aufhälst, persönlich registrieren, um ins Internet zu gehen?
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  #10 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:57
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AW: Pornographie auf ausländischen Servern

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Ich fände es sinnvoller, wenn man einen ungefilterten Internetzugang nur ab 18 kriegt und die Eltern, Lehrer oder sonstwie Sorgeberechtigten für ihre Schützlinge verantwortlich wären. Es macht überhaupt gar keinen Sinn, das Internet kindersicher zu machen. Das ist vom Ansatz her schon völlig falsch.
Als ob deutsche Jugendliche selbst Internetverträge abschlössen ...
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