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Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Dies ist eine Diskussion zu Politiker G Plagiate in Doktorarbeit innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 23.11.2011, 20:40
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Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Angenommen, Politiker G wird wegen nachweislicher Verwendung von Plagiaten in seiner Doktorarbeit angezeigt. Angenommen, diese Verstösse wären so gravierend, daß dem Politiker der Doktortitel aberkannt wird. Es wird wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzung ermittelt. Weiter angenommen, die Ermittlungen werden gegen Zahlung von 20000 Euro eingestellt mit der Begründung, daß der Schaden für die Autoren unerheblich sei. Und dies obwohl die Verfolger erhebliche strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstösse sehen.
Frage: Falls es einen solchen Fall gäbe, wäre die Einstellung der Ermittlungen mit dieser Begründung nachvollziehbar? Was wäre z.B.mit der Tatsache, daß er sich einen Titel erschlichen hat und diesen mehrere Jahre unrechtmässig getragen und sich damit Vorteile, auch finanzieller Art, erschlichen hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 20:48
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit



Es kommt sehr auf den Einzelfall an! Stell Dir mal einen Hinterhofjournalisten vor, der plagiiert wird und erst dadurch in die Presse kommt und Aufträge kriegt...durch ein Plagiat kann dem Plagiierten verschiedener Schaden entstehen:
- er kann etwas nicht verkaufen
- sein Ruf leidet
- er wird psychisch geschädigt, weil er darunter leidet, dass ein aufgeblasener Windbeutel sich seiner bedient.

Man muss also jedes Mal sehen, ob so etwas passiert ist.

Und in Hinsicht auf den finanziellen Vorteil eines Doktortitels muss man erst einmal nachweisen, dass dieser tatsächlich bestanden hat. Gibt es eine Stellenausschreibung "Hochstapler für Ministerium gesucht, zahlen 10.000 Euro pro Monat. Bei Promotion 10.001 Euro", ist ein finanzieller Vorteil offensichtlich. Sonst wird es eher schwierig.

Und was man nicht unterschätzen sollte ist, dass der Plagiator ja durch die Entdeckung schon massiv gestraft sein kann. Wenn selbst Guttenplag berichtet, muss man schon Gnade walten lassen. Umsomehr, wenn man befürchten muss, dass die Karriere einen Knick kriegt, wenn man zu hart ermittelt. Schlötterer gelesen?
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 20:59
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Schlötterer?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 21:09
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Einfach mal googeln und vielleicht lesen. Erhellend!
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Alt 23.11.2011, 23:25
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

ja, wirklich interessant! Kein Wunder nennt sich Bayern seit jeher "Freistaat", frei von Gesetz und Moral! G. passt wunderbar dazu, sozusagen wie die Faust aufs Auge. Aber ist das Erschleichen von Titel nicht Betrug?
Und wird ein solcher nicht bestraft? Könnte ich mich dann vielleicht auch Doktor nennen und müsste quasi nix befürchten? Das wäre doch die Lehre daraus?!
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  #6 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 00:49
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Nein, du hast einfach nicht verstanden worum es hier ging. Vielleicht solltest du die Strafnormen, um die es hier geht, erstmal lesen. Vielleicht, aber auch nur vielleicht, kommt dann das Verständnis. Die Einstellung ist jedenfalls vertretbar.
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  #7 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 02:16
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Zitat:
Zitat von pelegrino Beitrag anzeigen
Und dies obwohl die Verfolger erhebliche strafrechtlich relevante Urheberrechtsverstösse sehen.
Urheberrechtsverletzungen sind immer strafrechtlich relevant. Allerdings werden sie nur sehr selten von der StA strafrechtlich verfolgt, weil regelmäßig ein öffentliches Interesse an der Verfolgung verneint wird und der geschädigte Urheber in der Tat bessere Möglichkeiten hat, seine Schädigung auf zivilrechtlichem Wege abzustellen und Schadensersatz dafür zu erhalten.

Zitat:
Frage: Falls es einen solchen Fall gäbe, wäre die Einstellung der Ermittlungen mit dieser Begründung nachvollziehbar?
Ja.
Zitat:
Was wäre z.B.mit der Tatsache, daß er sich einen Titel erschlichen hat und diesen mehrere Jahre unrechtmässig getragen und sich damit Vorteile, auch finanzieller Art, erschlichen hat?
Wenn jeder, der sich durch eine Urheberrechtsverletzung unrechtmäßig finanzielle Vorteile verschafft hat, im Gefängnis landete, würde es in Deutschland schlagartig auf den Straßen sehr leer werden...

Die StA ist vermutlich davon ausgegangen, daß der politische, wirtschaftliche und Ruf-Schaden, der Herr von und zu G. durch das Auffliegen seines Plagiats erlitten hat, als Strafe ausreichend ist. Die 20.000 Euro sind in der Tat Peanuts, aber der tatsächliche Schaden ist ja nun unendlich viel größer für den Freiherrn.

Seien wir doch mal ehrlich: Ex-Minister zu G. hat nichts anderes gemacht als das, was Millionen Deutsche jeden Tag machen, und zwar völlig ungeniert. Er hat eine Urheberrechtsverletzung begangen, weil es ihm zu mühsam - und damit zu teuer - war, den korrekten Weg zu gehen.

Dabei ist er erwischt worden. Gut so. Die allgemeine moralische Empörung in der Öffentlichkeit allerdings hat schon deutliche Züge eines Steinschlags im Glashaus.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 24.11.2011, 10:05
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

@clown: Nun ich bin halt kein Jurist. Das ist ja wahrscheinlich auch das Problem für die meisten, wie man der allgemeinen Reaktion, übrigens auch in den Tageszeitungen, sieht: Unverständnis für das Urteil. Und der Schaden für G. hält sich in Grenzen: Sein Selbstbewusstsein hat in keiner Weise gelitten und weiterhin behauptet er, nicht betrogen zu haben. Aber soll eine Strafe nicht gerade dies beim Täter fördern: Das Unrechtsbewusstsein? Eine weitere interessante Frage: Soll durch die Strafe ein Ausgleich für den Geschädigten geschaffen werden oder soll die Strafe auch dazu dienen, dem Schuldigen zu einem Unrechtsbewusstsein zu "verhelfen"? Aber 20000 Euro können keinem vielfachen Millionär zu einem Unrechtsbewusstsein verhelfen.Gerade bei Jugendlichen wird ja immer so argumentiert, wenn sie dann z.B. mit Sozialstunden belegt werden. Dann würde aber "Recht" gesprochen aus mindestens zweierlei Beweggründen und darf das sein?
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Alt 24.11.2011, 14:40
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Zitat:
Zitat von pelegrino Beitrag anzeigen
Und der Schaden für G. hält sich in Grenzen: Sein Selbstbewusstsein hat in keiner Weise gelitten und weiterhin behauptet er, nicht betrogen zu haben.
Ja, das ist doch prima. Mangelnde Einsicht zementiert einen schlechten Ruf und reduziert Mitleid.

Zum Rest solltest Du die Strafzwecktheorien lesen. Man kann da ellenlang diskutieren. Wie bereits gesagt wurde Guttenberg schon erheblich gestraft, denn der Fleck auf seiner Weste wird nie wieder aus dem Internet und den Medien verschwinden. Ob er abgeschreckt wird oder andere ist ein ziemlich breites Thema.
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Alt 24.11.2011, 23:18
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AW: Politiker G Plagiate in Doktorarbeit

Zitat:
Zitat von Humungus
... Umsomehr, wenn man befürchten muss, dass die Karriere einen Knick kriegt, wenn man zu hart ermittelt. ...
Eine Karriere, die er vielleicht hätte nie machen können und durch ein Scheitern an einer schlechten, aber ehrlich-geführten Arbeit wohl eher eine "Putze" geworden wäre...

Zitat:
Zitat von Humungus
Mangelnde Einsicht zementiert einen schlechten Ruf und reduziert Mitleid.
Ist der Ruf ganz ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!

Ehrhafte Einstellung. Leider sehen das wohl nicht alle so. Oft gilt immernoch mehr "Schein" als "Sein". Steht auf dem "Schein" erstmal ein Titel, dann "is fertich". Ob "zu Recht oder Nicht" interessiert dann leider kaum noch. Hauptsache die "Qualifikation" passt.

Zitat:
Zitat von pelegrino
... Aber soll eine Strafe nicht gerade dies beim Täter fördern: Das Unrechtsbewusstsein? ... soll die Strafe auch dazu dienen, dem Schuldigen zu einem Unrechtsbewusstsein zu "verhelfen"? ... bei Jugendlichen wird ja immer so argumentiert, wenn sie dann z.B. mit Sozialstunden belegt werden.
Gutes Argument. Leider ist die Idee dahinter im Strafrechtswesen doch eher eine Idealvorstellung. Theorie und Praxis dann doch zwei Unterschiedliche paar Schuhe. Bei einem Jugendlichen und einem jungen Erwachsenen mag das sicher noch seine Wirkung entfalten.

Aber bei alten Herren, die vllt. sogar Minister waren, bezweifel ich, ob das noch irgendetwas bewirkt. Vor Gericht kann er ja z.b. "reumütig und einsichtig" gewesen sein (eben typisch Politiker) und nach dem das gegessen ist, macht er große Töne. Unglücklicherweise kann ein Gericht sowas nicht vorher wissen, um die Strafe auch in angemesserer Höhe anzusetzen. Schicksal...

Beste Grüße

Phoenics
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