Dies ist eine Diskussion zu Poker und Recht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Poker und Recht Angenommen es gibt eine Runde von ca. 10 Leuten, die sich an einem bestimmten Tag in der Woche immer um die gleiche Uhrzeit in einem Lokal einfindet um eine Runde Texas Hold'Em in Turnierform mit einem Einsatz von 3 zu spielen. Nachdem die Runde sich über fast zwei Jahre kaum Gedanken über die rechtliche Lage, welche sich meinen Informationen nach einer Grauzone ähnelt, stürmen Polizeibeamte das Lokal und fordern die Spieler auf ihre Hände auf den Tisch zu legen und sich nicht zu bewegen. Die Kriminalbeamten und Sachbearbeiter treten nach der Sicherung durch die Einsatzpolizisten ganz entspannt in die Runde und legen einen Durchsuchungsbefehl auf den Tisch, der auf den Inhaber der Gaststätte abziehlt. Es folgt das Übliche...Personalien aufnehmen und Aussage machen. Mal angenommen keiner der Beschuldigten macht eine Aussage und die Durchsuchung ziehlte nicht darauf aus uns als Pokerrunde eins auszuwischen, sondern dem Betreiber des Lokals...müssen die Spieler, die um eine wirklich geringe Summe gespielt haben, aber bei Gewinn Geld ausbezahlt bekommen, Angst haben, das durch den zuständigen Staatsanwalt Anklage erhoben wird? Oder zählt Poker in diesem Rahmen vielmehr als Unterhaltungsspiel? |
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| AW: Poker und Recht Poker ist ein Glücksspiel, eine Geldstrafe im niedrigen Bereich könnte dabei herauskommen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Poker und Recht ME hat man da nix zu befürchten. §285 (für den Gastwirt dann nat. 284) lässt sicherlich anderes befürchten, aber irgendwie sagt stell ich mir unter "strafbarem Eigennutz" etwas anderes vor... |
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| AW: Poker und Recht Zitat:
M. E. haben sich die Teilnehmer der Runde nach § 285 StGB strafbar gemacht. Ob Brati das nun besonders eigennützig findet, ist da relativ wurscht. |
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| AW: Poker und Recht Das ist das, was man in der Methodenlehre eine systematische Auslegung nennt, mein lieber Clown ![]() Aber irgendwie gibt der 284 auch nix her, was man mit dieser Auslegungssache untermauern könnte. Gibt ja nur als Voraussetzungen Glücksspiel, behördl. Erlaubnis und öffentlich... Ich befürchte du könntest Recht haben. |
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| AW: Poker und Recht Es ist ja so, dass diese Pokerrunden recht inflationär veranstaltet werden. Neben massig Vereinen sprießen auch solcherlei Turniere in Kneipen wie Pilze aus dem Boden. Dann wären diese Dinge ja alles potentielle Verfahren für die StA, oder wie? |
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| AW: Poker und Recht Zitat:
Zitat:
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| AW: Poker und Recht Zitat:
...im 284 ist nix großartig damit auszulegen. Leider hab ich von diesem Unterabschnitt noch weniger Ahnung, als vom Rest des StGB. In meinem guten Lehrbuch steht dazu auch nix, also wär ich echt mal dankbar für Infos zu diesen §. Das gerade vor dem Hintergrund dieses "Volkssports" Pokerturniere |
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