Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

Dies ist eine Diskussion zu Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By JHS

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

Hallo:

Schönes WE.

Wie viele Phasen hat/haben Ermittlung/Ermittlungen nach Erstatten einer Strafanzeige?

Gibt es viele/verschiedene Phasen der Ermittlungen nach einer Strafanzeige?

Hoffentlich ist die Frage einigermaßen verständlich formuliert.

Gruß

Michael
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 1.269
98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1269 Beiträge, 248 Bewertungen)  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

Das kann man so nicht sagen. Es kommt immer auf die Anzeige an. Aber auf jeden Fall wird jede Strafanzeige der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese entscheidet, wie es weiter geht.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 17:50
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

Zitat:
Zitat von Kokel Beitrag anzeigen
Das kann man so nicht sagen. Es kommt immer auf die Anzeige an. Aber auf jeden Fall wird jede Strafanzeige der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese entscheidet, wie es weiter geht.
Danke.

Man sagt, wenn richtig verstanden, es gäbe polizeiliche Ermittlungen und staatsanwaltliche Ermittlungen.

Stimmt das nicht?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 18:53
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

So wie Sie es wohl meinen, eher nicht.

Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahren". Die Polizei macht aber die Ermittlungsarbeit (als sog. Ermittlungspersonen, früher: Hilfsbeamte, der StA). Die Staatsanwaltschaft selbst ist nur seltener in die eigentl. Ermittlungen einbezogen (etwa wenn ein Staatsanwalt bei einer Durchsuchung mit vor Ort ist, in größeren oder "pikanteren" Fällen, wo ggf. kurzfristige staatsanwaltschaftliche Entscheidungen vor Ort zu treffen sind)
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 19:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
So wie Sie es wohl meinen, eher nicht.

Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahren". Die Polizei macht aber die Ermittlungsarbeit (als sog. Ermittlungspersonen, früher: Hilfsbeamte, der StA). Die Staatsanwaltschaft selbst ist nur seltener in die eigentl. Ermittlungen einbezogen (etwa wenn ein Staatsanwalt bei einer Durchsuchung mit vor Ort ist, in größeren oder "pikanteren" Fällen, wo ggf. kurzfristige staatsanwaltschaftliche Entscheidungen vor Ort zu treffen sind)
Danke.

Nun, Sie teilen ja die Ermittlungen selber in 2 Phasen: Polizei und Staatsanwaltschaft, wo Sie schreiben:
"Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahren". Die Polizei macht aber die Ermittlungsarbeit"

Man kann Ihre Sätze in Phasen einteilen:
Phase 1: Die Polizei macht aber die Ermittlungsarbeit"
Phase 2: "Die Staatsanwaltschaft ist "Herrin des Ermittlungsverfahren".

Wer der/die Chef/Chefin der Ermittlung ist, ist klar und in dieser Frage von weniger Bedeutung.

In dieser Frage ging es um Phasen der Ermittlungen von Moment des Erstatten einer Strafanzeige.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 20:49
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 109
Keine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

Ablauf währe Normal wenn es zur HV kommt:

1. Anzeigenerstattung
2. Polizeiliche Ermittlungen
3. Vorladung
4. Rechtsanwalt beauftragen für Akteneinsicht oder Aussage machen
5. Staatsanwaltschaft stellt Anklage oder nicht ( je nach Ergebniss )
6. Anklageschrift wird zugesandt
7. 1 Woche Zeit Beweise etc. vorzulegen
8. Gericht entscheidet über Zulassen der Anklage oder nicht Zulassen
9. Zulassung = Festsetzung zum Hauptverhandlungstermin
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 20:51
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 109
Keine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Suspekt hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

Ablauf währe Normal wenn es zur HV kommt:

1. Anzeigenerstattung
2. Polizeiliche Ermittlungen
3. Vorladung
4. Rechtsanwalt beauftragen für Akteneinsicht oder Aussage machen
5. Staatsanwaltschaft stellt Anklage oder nicht ( je nach Ergebniss )
6. Anklageschrift wird zugesandt
7. 1 Woche Zeit Beweise etc. vorzulegen
8. Gericht entscheidet über Zulassen der Anklage oder nicht Zulassen
9. Zulassung = Festsetzung zum Hauptverhandlungstermin
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 20:53
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

@Interessierter

Wir haben offenbar leicht unterschiedliche Auffassungen von dem Begriff "Phase"

Sie schrieben:

Zitat:
Man sagt, wenn richtig verstanden, es gäbe polizeiliche Ermittlungen und staatsanwaltliche Ermittlungen.
Das hört sich für mich an, als sollte es -nacheinander- erst polizeiliche und dann staatsanwaltschafliche Ermittlungen geben. Und das ist nicht der Fall. Im Regelfall ermittelt die Polizei und übersendet ihre Ermittlungsergebnisse der StA. Diese bewertet dann und stellt ein oder klagt an, aber ermittelt nicht mehr selbst. Daher sehe ich da nur eine "Ermittlungsphase" - die der Polizei.

Wenn Sie die Frage anders stellen:

Zitat:
"Wie viele Phasen hat das Ermittlungsverfahren"?
kommt man zu einer anderen Antwort, da dann in Phase 2 des Ermittlungsverfahrens auch noch die StA beteiligt ist. Das sind aber keine eigentl. "Ermittlungen/Ermittlungstätigkeiten" mehr.
Kokel likes this.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 20:59
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 8
Keine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Inetressierter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Phasen der Ermittlungen nach Strafanzeige

JHS und Suspekt:
Vielen Dank für Antworten.

JHS: Jetzt habe ich verstanden. Das ist sehr gut erklärt. Danke.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Neue Strafanzeige nach Einstellung des EV möglich? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 08.10.2010 19:06
Ladendiebstahl, was kommt nach der strafanzeige? Strafrecht / Strafprozeßrecht 20.06.2009 00:47
Nach Strafanzeige wg.Verletzung Unterhaltspflicht bedroht ! Strafrecht / Strafprozeßrecht 26.10.2008 02:56
Strafanzeige nach Benutzen eines illegalen Softwareschlüssels? Urheberrecht 07.08.2008 17:48
Kosten nach Zurücknahme einer Strafanzeige? Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.03.2008 19:56





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN