Dies ist eine Diskussion zu Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben vom Konto von Person B . Person B vermutet dass es Person A gewesen sein könnte und erstattet bei der Polizei Anzeige . Die Polizei durchsucht mit einer Richterlichen Genehmigung die Wohnung von Person A , findet aber nicht das was von Ihnen gesucht wurde . Person A sagt nach wie vor dass er unschuldig ist und damit nichts zu tun hat , aber die Polizei glaubt Ihm nicht . Daraufhin wird Person A von der Polizei für den nächsten Tag zur erkennungsdienstlichen Behandlung mündlich bestellt , mit der anmerkung wenn er nicht komme wird er mit Richterlicher Verfügung dazu von überall entweder von zu Hause oder vom Arbeitsplatz aus abgeholt und dann vorgeführt . Person A kommt am nächsten Tag freiwillig zur Polizei , wird Fotografiert , Fingerabdrücke werden von Ihm genommen und er gibt einen DNA-Test ab ( Speichel aus dem Mundraum ) er lässt er das alles über sich ergehen macht aber keine Aussage für ein Protokoll . ( Alles immer mit dem hinweis der Polizei wenn er das nicht freiwillig macht dann wenden wir eine härtere gangart an ) . NUN meine Fragen an alle : 1. darf der Richter nur bei einem Verdacht den Person B geäußert hat dass Ihm Person A eventuell die EC-Karte entwendet hat einen Durchsuchungsbeschluss erteilen oder muss ein wichtigerer hinweis vorhanden sein ? 2. wenn bei der Wohnungs durchsuchung nicht das gefunden wurde nachdem von der Polizei gesucht wurde , die Person A am darauffolgenden Tag zur erkennungsdienstlichen Behandlung bestellt werden ? 2.a. muss Person A dieser erkennungsdienstlichen Behandlung folge leisten und dies über sich ergehen lassen ? was kann Person A jetzt tun 1. warten was die Polizei nun herausfindet in der weiteren Ermittlung ? 2. einen Rechtsanwalt aufsuchen und von Ihm Akteneinsicht in die begründete Anklage gegen Ihn einsehen ? sowie Akteneinsicht über den momantanen ermittlungsstand zu erfahren ? was kann Person B jetzt tun : 1.warten was die Polizei ermittelt ? oder , welche anderen möglichkeiten gibt es noch für Person A und B noch möchte mich schon jetzt wieder für EURE Antworten bedanken mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben Sich rechtlichen Beistand holen. Und nicht versuchen, das Problem über ein juristisches Halblaienforum zu lösen. |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben zu 1: die Durchsuchung beim Verdächtigteen ist grds. gem. § 102 StPO zulässig. ...und die Beschuldigung von B wird für einen Anfangsverdacht wohl ausreichen. zu 2: kann es sein, dass A sich nicht ausweisen konnte (zB. keinen Personalausweis hatte o.ä.)? ...für diesen Fall sind nämlich erkennungsdienstliche Maßnahmen geregelt (§ 163b StPO) zu Person A: zu 1: ja. zu 2: halte ich nicht für notwendig. Akteneinsicht könnte einem RA u.U. auch verweigert werden bis zum Abschluss der Ermittlungen (§ 147 II StPO), aber auch darüber hinaus würde es reichen, sich erst bei Erhebung der öffentlcihen Anklage durch die Staatsanwaltschaft einen RA zu nehmen. Wenn und sobald die Ermittlungen eingestellt werden, wird der A auch darüber informiert werden (§ 170 II S. 2 StPO) (A kann diesbezüglich auch nochmal explizit Auskunft verlangen). zu Person B: zu 1: ja; ...er könnte sich ggfs nur noch überlegen, ob ihm noch andere Beweismittel/Zeugen einfallen, aber ansonsten kann er wohl nichts tun. - wenn die Ermittlungen jedoch eingestellt würden, könnte er ein Klageerzwingungsverfahren gem. §§ 172 ff StPO erwägen; in der Praxis hat sowas jedoch sehr geringe Aussicht auf Erfolg... |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben zu 1: da muß aber ein großer Verdacht gegen Person A vorliegen , mit guten Beweisen oder reicht etwa nur wenn man meint es könnte so sein , dann könnte ja jede Person eine andere Person mit allem verdächtigen , oder nicht ? und es würde dann jeder mit jedem alles machen können was dem gerade einfällt ? zu 2: Person A hat sich mittels seines Personalausweises Ausgewiesen, trotzdem wurde er aufgefordert zur erkennungsdienstklichen Behandlung zu kommen kann es nicht auch sein , weil die Polizei nichts gefunden hat dass deshalb so weiter vorgegangen worden ist von der Polizei ? Zu Person A zu 1 : ja , Abwarten bis die Polizeilichen Ermittlungen Abgeschlossen sind ist verständlich zu 2: ja , ebenfalls verständlich denn über was soll Auskunft erteilt werden wenn die Polizei noch ermittelt und die ermittlungsergebnisse erst noch Auswerten muss zu Person B zu 1 : ja , verständlich |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben Wahrscheinlich gibts ein Foto vom Geldautomaten. Die Dinger sind bekanntlich kameraüberwacht! Deshalb die ED-Behandlung - damit man die Bilder vergleichen kann. |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben zu 1: jo, ich denke schon, dass da (fast) jede Verdachtsstufe reicht... zumindest reicht eine Aussage eines Zeugen (ein solcher behauptet B ja zu sein. - wenn die Ermittlungsbehörde natürlich erkennt/glaubt, dass die Beschuldigung nur als Schikane gedacht ist, wird sie dem wohl nicht nachkommen. Und ganz wichtig: wer solche Verdächtigungen wissentlich falsch angibt, macht sich strafbar!!! ...aus diesem Grund kann eben doch nicht "jeder mal eben so" die Polizei in die Wohnung des Rivalen schicken! zu 2: Wenn A einen Ausweis vorzeigen konnte, verstehe ich die erkennungsdienstlichen Maßnahmen allerdings wirklich nicht... - da solltet A vielleicht mal wirklich einen Experten fragen (also zum Anwalt gehen). - halte uns in diesem Thread dann doch bitte mal auf dem Laufenden, bin gespannt, was aus dieser Sache wird..! |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben Darf die Polzei nochmals mit einem Beschluß eines Richters die Wohnung durchsuchen , obwohl bei der ersten durchsuchung nichts von dem gesuchten gefunden wurde ? Wie oft darf ein Richter solche Wohnungs durchsungen Anordnen bis etwas gefunden worden ist , oder wie oft ? Wem ist der Richter gegenüber verantwortlich wenn er solche Wohnung untersuchungen anordnet ? Kann gegen den Richter dann auch Beschwerde eingelegt werden weil er mehrmals solche Wohnungs Untersuchungen genehmigt , obwohl nichts gefunden worden ist bei der vorhegien Wohnung untersuchung , bei welcher Instanz oder Person kann dann Beschwerde eingelegt werden gegen diesen Richter oder Gericht ? Wir Leben doch in einer Demokratie , oder wo? |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben Zitat:
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__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Person A soll Person B die EC -Karte entwendet haben Zitat:
Genau genommen untersteht der dem Gesetz und der Verfassung. |
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