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Paketannahme strafbar?

Dies ist eine Diskussion zu Paketannahme strafbar? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 04.09.2010, 20:12
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Paketannahme strafbar?

Hoffe mein Thema ist hier richtig. Sonst bitte verschieben.

Also nehmen wir mal an, Person A wird von Person B, die A mehr oder weniger flüchtig vom gemeinsamen Hobby kennt, gebeten ein paar Pakete anzunehmen da B eine zeit lang nicht zu hause sei.
B lässt die Pakete also darauf zu A schicken.

Hätte A mit rechtlichen Folgen zu rechnen wenn in diesen Paketen etwas illegales enthalten wäre?

A lässt die Pakete natürlich verschlossen und bleibt in Unkenntnis über den Inhalt da sie ja nicht für ihn bestimmt sind.

Danke für eure Hilfe.
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Alt 04.09.2010, 22:26
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AW: Paketannahme strafbar?

Dann eben nicht. Man kan den Leuten nicht verbieten, für Andere Pakete entgegezunehmen, weil da ja etwas Illegales drin sein könnte.
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Alt 04.09.2010, 23:06
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AW: Paketannahme strafbar?

Naja, man kann hier schon in eine schwierige Situation kommen. Ein anfänglicher Tatverdacht kann sich manchmal nur sehr schwer ausräumen.

Wäre auch gut möglich, dass der Inhalt nicht verboten ist, aber betrügerisch erlangt werden soll, oder??
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  #4 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 06:00
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AW: Paketannahme strafbar?

Auch wenn man das Päckchen nie geöffnet hat

Und übrigens: Ein Verdacht lässt sich wohl immer schwer ausräumen. Es geht aber darum, ob er sich zu einem hinreichenden Tatverdacht verdichtet.
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  #5 (permalink)  
Alt 05.09.2010, 07:05
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AW: Paketannahme strafbar?

Naja, ich stelle mir die Situation vor, in der sich in betrügerischer Weise Ware zueigen gemacht werden soll. Da Person B nicht doof ist, bestellt er die Ware auf den Namen von A, lässt sie auch zu A liefern und holt sie dann dort ab.

Die Geschädigten haben lediglich die Lieferadresse des A. Somit wird gegen ihn ermittelt. Vielleicht werden bei einer Wohnungsdurchsuchung auch noch Päckchen gefunden (ob offen oder geschlossen ist doch erstmal zweitranging). Das würde ich mal als hinreichenden Anfangsverdacht sehen.

B wird auch befragt, leugnet aber, was mit der Sache zu tun zu haben.
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Alt 05.09.2010, 08:24
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AW: Paketannahme strafbar?

Denkbar ist das schon, in Frage kommt hier fahrlässiger unbefugter Betäubungsmittelbesitz und leichtfertige Geldwäsche. Ist immer eine Frage des Einzelfalls.
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Alt 05.09.2010, 10:06
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AW: Paketannahme strafbar?

Das ist ne bekannte Betrugsmasche, sich Pakete irgendwo bestellen und die dann zu anderen liefern zu lassen. In Frage in diesem Fall kommt dann ne Mittäterschaft zu einem Betrug (also ein bisschen was anderes wie vom TE geschildert).
Bei anderen Konstellationen wird dann sicherlich auch eine Mittäterschaft in Erwägung zu ziehen sein. Dass man ahnungslos und aus Hilfsbereitschaft das Paket angenommen hat weiß ja im Zweifel die StA nicht
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 08:15
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AW: Paketannahme strafbar?

Danke für eure Antworten. Also ist davon aus zu gehen, das es von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Eine gewisse Mittäterschaft aber nicht auszuschließen sein. Hab ich das richtig verstanden?
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  #9 (permalink)  
Alt 06.09.2010, 09:51
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AW: Paketannahme strafbar?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Denkbar ist das schon, in Frage kommt hier fahrlässiger unbefugter Betäubungsmittelbesitz und leichtfertige Geldwäsche. Ist immer eine Frage des Einzelfalls.
Fahrlässigkeit erfordert, dass der Täter irgendeine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Vorliegend müsste es also wohl eine Pflicht des A geben, sich des Inhalts der Sendungen zu vergewissen, was wohl heißt, dass er die nicht an ihn gerichteten Pakete hätte aufmachen sollen. Worauf würde sich eine solche Pflicht gründen?
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