Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Offizialdelikt ja / nein

Dies ist eine Diskussion zu Offizialdelikt ja / nein innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 13:41
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 138
Keine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Offizialdelikt ja / nein

Hallo @ alle,

ich habe nur kurz eine Frage: Ist die Abgabe einer unwahren eidesstattlichen Versicherung ein Offizialdelikt, ja oder nein ?

Gruß

Stefan
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 15:51
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: Offizialdelikt ja / nein

Bei § 156 StGB handelt es sich um ein Offizialdelikt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 16:17
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2011
Beiträge: 138
Keine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Stefan074D hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Offizialdelikt ja / nein

Hallo,

super, vielen Dank für die Info. Noch kurz ne Frage: Die Staatsanwaltschaft muss ja "eigeninitiativ" bei Offizialdelikten tätig werden. Gilt das auch für einen Richter wenn sich im Laufe einer Verhandlung der Verdacht nach §156 StGB ergibt ?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 16:45
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Dec 2010
Ort: Darmstadt
Beiträge: 392
98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)98% positive Bewertungen (392 Beiträge, 56 Bewertungen)  
AW: Offizialdelikt ja / nein

Das Offizialprinzip besagt zunächst nur, dass die Tat von Amts wegen verfolgt wird und kein Strafantrag erforderlich ist. Der Verfolgungszwang (Legalitätsprinzip) gilt nur für Staatsanwaltschaft und Polizei, nicht aber für Richter,die eine andere Funktion als Strafverfogung ausüben. Für diese kann allenfalls aus dem Richterverhältnis eine Verpflichtung zu "besonderer Gesetzestreue" und damit eine Pflicht zur Information der Staatsanwaltschaft abgeleitet werden (streitig, gilt im Zweifel nicht für leichte Straftaten)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Strafanzeige zurückziehen - Offizialdelikt § 241 - Straßprozeßordnung § 470 StPO Strafrecht / Strafprozeßrecht 27.09.2011 13:07
Offizialdelikt Strafrecht / Strafprozeßrecht 24.06.2011 12:44
Was wenn Antragsdelikte und ein Offizialdelikt zusammenkommen? Strafrecht / Strafprozeßrecht 24.04.2011 18:27
Eine Frage zu Offizialdelikt oder Antragsdelikt. Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.10.2007 23:42
Kindesmisshandlung ein Offizialdelikt? Strafrecht / Strafprozeßrecht 04.02.2007 12:19





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN