Dies ist eine Diskussion zu Nutzung von Raubkopie innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe im Auktionshaus **** mal bei einer Software mitgesteigert. Diese habe ich nicht bekommen, so dass ich wenig später eine E-Mail bekam. In dieser wurde mir eine "Sicherungskopie" dieser Software für rund 1/8 des Preises angeboten. Auf dieses lukrative Angebot bin ich LEIDER eingegangen. Nun, jetzt 10 Monate später erhalte ich von einer Anwaltskanzlei ein Schreiben zu dieser Kaufabwicklung. Ich soll nun eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und der Anwaltskanzlei die Auslagen von weit über 400 Euro bezahlen. Das Verrückte daran ist das ich die Software gar nicht benutzt habe da ich meine Oringialsoftware fast zeitgleich mit dem eintreffen der Sicherungskopie wiedergefunden hatte und ich mit dieser besser zurecht gekommen bin. Dies können meine Geschwister wenns sein muss bezeugen, da diese das System auch benutzen. Was soll ich machen? Würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank!!! Gruß Stefan |
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| Uh, wirklich schwierig. Ich nehme an, dass die "Quelle" ausgehoben wurde und entsprechende Käufer nun allesamt angeschrieben. Gutes Geschäft für die beauftragte Kanzlei, jedoch nicht ganz einfach zu handhaben. Das Problem an der Sache ist, dass man durch den Erwerb der "Sicherungskopie" annehmen kann, dass du die Software auch benutzen willst. Solch eine Begehungsgefahr kann einen Unterlassungsanspruch begründen. Um eine Klage zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit, eine so gennante strafbewährte Unterlassungserklärung von jemandem zu verlangen. Ein wirklich gutes Geschäft für Anwälte. Easy cash. Ich fürchte, du hast jetzt drei Möglichkeiten: 1. Die U-Erklärung zu unterzeichnen inkl. Cash für Anwälte. 2. Selbst einen Anwalt einschalten. Kostet dich aber auch Geld. 3. Gar nichts machen und Klage abwarten. Dann RA einschalten und Verfahren (hoffentlich) gewinnen. Letztere Möglichkeit ist die einzige, theoretisch ohne Kosten aus der Sache rauszukommen. Ich persönlich würde dir allerdings die zweite Opt. empfehlen. Wenn du einen guten Anwalt brauchst, versuch´s beim Tipp unten (weiß ich aus eigener Erfahrung)! Am besten, du scannst das A-Schreiben ein und schickst es gleich mit der Anfrage mit und lässt dir ausrechnen, was dich die Sache kosten kann. Aber wie gesagt: ziemlich ärgerlich das Ganze. Dumm gelaufen irgendwie. Viel Erfolg! Gruß, fob |
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| Kleine Ergänzung, weil du das hier unter "Strafrecht" gepostet hast: Diesbezüglich brauchst du dir vermutlich keine Sorgen machen. Du hast ein zivilrechtliches Problem. Nicht mehr, aber leider auch nicht weniger. Gruß, fob |
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| Hi fob, danke für die ausführliche Erklärung. Meinst Du vielleicht es würde was bringen wenn ich der Kanzlei eine eidesstattliche Erklärung zukommen lasse das ich die Software nicht genutzt habe und die erworbene "Sicherungskopie" (schon lange) nicht mehr existiert? Noch eine weitere Frage: Wieso darf der Anwalt soviel Geld verlangen?Muss mich die Firma oder wer sonst nicht vorher selbst anschreiben? Das ist doch wirklich unverschämt.... Danke Dir, gruß Stefan |
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