Dies ist eine Diskussion zu Nötigung, beleidigung und bedrohung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Kurz hinter einer geschlossenen Ortschaft A beschleunigt sie auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit, ein ihm folgender PKW 2 nähert sich mit sehr hoher Geschwindigkeit, betätigt zusätzlich ununterbrochen die Lichthupe und versucht zu überholen. Die Verkehrslage ermöglicht dem 2 keinen Überholvorgang, dieser fägt an, agressiver zu fahren, nötigt und bedrängt 1. Dieses zieht sich über etwa zwei KM . Es folgt eine geschlossene Ortschaft, in der ein unbeteiligtes Fahrzeug vor 1 links abbiegen will, 1 bremst ab, 2 setzt zum überholen an, 1 blockiert darafufhin die Fahrbahn um einen Unfall zwischen 2 und dem unbeteiligten zu vermeiden. Die Fahrt setzt sich fort, 2 bekommt eine Gelegenheit 1 zu überholen. 2 fährt etwa 200 Meter mit gleicher Geschwindigkeit neben1 und versucht ihn nach rechts abzudrängen. 1 bremst kurz, um ein überholen für 2 zu erzwingen, von da an fährt 2 vor 1. 2 beschleunigt und bremst bis zum stillstand, mehrfach auf 2 - 3 Km, dabei zeigt 2 alle Arten von Drohgebärden und Beleidigungen welche es gibt. 1 hat zwischenzeitlich per Handy die Polizei informiert und soll hinter 2 bleiben, da kein Streifenwagen zur verfügung steht, 1 hat den Sachverhalt telefonisch geschildert und fährt zur Wache. In B angekommen, fährt 2 weiterhin vor 1, zufällig die gleiche Strecke wie 1. In einer Einbahnstraße bremst 2 plötzlich sein Fahrzeug ab, blockiert die Fahrbahn und stürzt auf 1, hochgradig agressiv, schlägt mit der Hand gegen den PKW und schreit die Fahrerin an : " verpiß dich, Macker, sonst mache ich dich kalt!" 1 konnte 2 dann rechts über den Fußweg vorbeifahren und erstattet unmittelbar Anzeige. Mit welchen stafrechtlichen Konsequenzen hat 2 nun zu rechnen?
__________________ GTR 1000 " Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum; eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. " ( japanisches Sprichwort ) |
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| AW: Nötigung, beleidigung und bedrohung Das hängt davon ab, wie er sich anstellt und wie gut sein Rechtsanwalt ist. |
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| AW: Nötigung, beleidigung und bedrohung Strafprognosen sind immer schwierig, da die Strafbemessung von vielen individuellen Faktoren abhängt (z.B. Alter des Täters, Vorstrafen, Reue, ...). Aber schauen wir doch mal ins Gesetz: § 240 StGB Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 315c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs (1) Wer im Straßenverkehr [...] 2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos [...] b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, [...] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 185 StGB Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 241 StGB Bedrohung (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. § 303 StGB Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert. (3) Der Versuch ist strafbar
__________________ Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. |
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| AW: Nötigung, beleidigung und bedrohung Hier kommt aber die Konstellation Aussage-gegen-Aussage zum Tragen. Daher werden die Angaben von 1 einer besonderen Glaubwürdigkeitsprüfung zu unterziehen sein. Falls 2 als Verkehrsrüpel schon mal in Erscheinung getreten ist, hat er schlechte Aussichten. Wobei mich diese Passage etwas bedenklich stimmt: Zitat:
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| AW: Nötigung, beleidigung und bedrohung 1 hatte innerhalb der Ortschaft die Fahrbahn nur blockiert um einen voraussichtlichen Unfall zu verhindern, da sie davon ausging, wenn 2 jetzt überholt, kollidiert er mit dem vorausfahrenden Linksabbieger. Dieses hat sie bei der Polizei auch angegeben. Nun hat sich herausgestellt, das 2 inetwa 50 Jahre ist, in unmittelbarer Nachbarschaft wohnt ( ca. 500 Meter entfernt) und als agressiver, streitsüchtiger Choleriker im Dorf bekannt ist. 1 wurde noch von der Polizei darauf hingewiesen, das sie mit einem Besuch von 2 rechnen kann, sobald ihm die Anzeige gegen ihn bekannt ist. 2 ist bereits mehrmals durch agressive, rücksichtslose Fahrweise und diversen Beleidigungen auffällig geworden. Hoffe es eskaliert nicht noch.
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| AW: Nötigung, beleidigung und bedrohung Dieser besagte Fahrer 2, hatte innerhalb dieser Woche, nichts besseres zu tun, als im gesamten Dorf sein eigenes Verhalten, mit anschließender Bedrohung der Fahrerin1, so zu verdrehen, daß jetzt Fahrerin 1 ihn über die gesamte Strecke genötigt hätte und ihm anschließend " Morddrohungen " an den Kopf geworfen haben soll. Wie sollte Fahrerin 1 darauf reagieren? Abwarten oder Kontakt zu Fahrer 2 aufnehmen und ihn zur Rede stellen? Mit dem Dorfsherrif darüber reden? ( kennt den Sachverhalt schon von ihr ) Hilfreiche Vorschläge wären nicht schlecht.
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| AW: Nötigung, beleidigung und bedrohung Zitat:
Wie wäre es mit einem Rechtsbeistand? Also jemand der dafür bezahlt wird sich diesem Fall anzunehmen und der dir auch durch genauerer Kenntnis der Umstände eine präzisere Antwort geben kann, als das hier durch immer neue Sachverhalte möglich ist! |
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