Dies ist eine Diskussion zu Nötigung, Bedrohung- schwerer Fall! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Nötigung, Bedrohung- schwerer Fall! Also Herr D. aus Deutschland bietet aus einem Nachlass drei Bilder/Antiquitäten an- für beide Bilder liegen ihm sogenannte Expertisen vor, die die Echtheit bestätigen. Es handelt sich um einen besonderen Maler. Herr D. möchte einfach nur verkaufen und setzt den Preis bei einer Internetanzeige aus seiner Sicht fair an, nicht zu hoch und nicht zu niedrig- er hat aber keine Ahnung von dem Maler, nur den Namen gehört, Wert etc. ist ihm nicht genau geläufig.Es geht ihm also um schnellen Verkauf und es meldet sich Herr P. aus Frankreich- dieser gibt sich als Sammler aus und sucht genau diese Bilder. Er kauft, überweist das Geld, die Ware wird an ihn versandt, versichert, mit EU- Kaufverträgen, die die Gewährleistung und Haftung ausschließen, da privater Verkauf. Es ensteht ein netter Kontakt zwischen den beiden Herren, bis Herr P. plötzlich seine Meinung ändert- ein Bild sei nicht echt, eines sei gar nicht erst angekommen- "Kaufreue"- er will zuerst das gesamte Geld von D. zurück, weil er die Echtheit des anderen Bildes nun auch anzweifelt, eines nicht erhalten hat- er beginnt D. zu drohen- setzt Fristen, wann er das Geld zu erstatten habe, setzt Scheinkäufer auf diesen an, die ihn vorgeben, etwas kaufen zu wollen, P. deckt sogar selbst später auf, daß diese von ihm beauftragt waren, schwenkt dann aber um und will nur noch einen Teil des Geldes zurück- D. hat aber kein Einkommen, ist Frührentner und war froh über den Verkauf- nun wird er sowohl psychisch als auch physisch von P. bedroht- telefonisch, per email, er droht so massiv, daß D. einmal die Polizei ruft, als er seinen "Besuch" ankündigt- doch P. droht weiter, D. erkrankt darüber so schwer, daß er nicht mehr schlafen kann, Panikattacken hat, Herzbeschwerden- was ihm der Hausarzt attestiert. Er geht zum Anwalt- dieser rät ihm nicht zur Zahlung, denn die Drohungen sind massiv- D. macht eine Anzeige gegen P. wegen Nötigung, Bedrohung- nun erhält P. sein Geld nicht und sagt, er stelle seinerseits Anzeige wegen Betrugs und würde Gutachter bezahlen, die die Bilder als nicht echt bestätigen und droht D. wieder so massiv sein Leben zu ruinieren, daß dieser in Psychotherapie gehen muss, ambulant. So- P. hat die Anzeige gegen D. in Frankreich aufgegeben- hätte er diese in Deutschland aufgeben müssen wegen Vertragsort etc.? Ist diese dann wirklungslos? Die massive Bedrohung ist nachweisbar durch Zeugen und email, Telefon- wiegt sie schwerer als P. Vorwurf des Betruges? Ich soll davon ausgehen, daß der Staatsanwalt die Drohungen gegen D. als Straftat wertet. Handelt es sich um einen Fall von räuberischer Erpressung? Ich danke für Eure Hilfe. |
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