Dies ist eine Diskussion zu (Nicht zugestellter) Strafbefehl gegen Ausländer - Problem bei Einreise? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| (Nicht zugestellter) Strafbefehl gegen Ausländer - Problem bei Einreise? wie sähe eigentlich folgender Fall aus: Ein ausländischer Student (nicht EU) stürzt betrunken mit seinem Fahrrad und wird dann von der Polizei aufgegriffen und ins Krankenhaus gebracht. Dem Bier sei Dank, ist er auch noch so schlau und wehrt sich gegen die Polizisten. Er zieht von seiner Meldeadresse weg und geht wieder zurück ins Heimatland, z.B. Australien. Nun läge ein Strafbefehl gegen ihn vor wg. Widerstands gg. Vollstreckungsbeamte (40 Tagessätze zu 20 EUR) und ein Vollstreckungsbescheid des Krankenhauses via Gerichtsvollzieher (der hätte wohl auch schon die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gefordert). (Meines Erachtens wäre in einem solchen Fall beides nicht zugestellt, oder? Wenn der Betreffende tatsächlich nicht am Ort der Zustellung per Einwurf wohnt, zählen nur die tatsächlichen Verhältnisse, nicht, dass er sich hätte abmelden müssen - muss er das als Ausländer, wenn er zurück geht?) Nun folgende fiktive Fragen: 1. Wollte der Ausländer wieder zurück nach Deutschland, "kommt er dann rein"? Oder liegt das den Grenzbeamten vor (also Strafbefehl und Vollstreckungsbescheid)? 2. Falls es vorliegt, sollte er dann am besten einfach beides zahlen, bevor er kommt? |
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