Dies ist eine Diskussion zu Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe) Gruss^^ |
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| AW: Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe) Hallo... in welchem Verhältnis stehen die Personen denn zueinander ??? Chris |
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| AW: Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe) Nicht Verwandt oder Verheiratet(da hatten sie ja das recht nix zu sagen oder?) |
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| AW: Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe) Radiomann meinte vermutlich eher die Beziehung zwischen B und den Opfern. Bloßes Nichtstun begründet eine Strafbarkeit nur im Fall einer sogenannten Garantenstellung (§ 13 StGB). Wenn B also irgendeine besondere Stellung in Bezug auf die Geschädigten hatte (Vermögensbetreuer, Insolvenzverwalter o.ä.) oder an der Tat z.B. im Vorfeld irgendwie mitgewirkt hat, kann er sich strafbar gemacht haben. Sonst nicht.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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