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Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe)

Dies ist eine Diskussion zu Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 19.06.2009, 20:54
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Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe)

Mal angenommen Person A Betrügt mehrere Personen. Person B weis es und sagt dazu nix und ignoeriert es. Kann man Person B dafür verklagen das er nix sagt bzw sagte?

Gruss^^
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 21:00
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AW: Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe)

Hallo...

in welchem Verhältnis stehen die Personen denn zueinander ???

Chris
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  #3 (permalink)  
Alt 20.06.2009, 19:44
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AW: Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe)

Nicht Verwandt oder Verheiratet(da hatten sie ja das recht nix zu sagen oder?)
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  #4 (permalink)  
Alt 20.06.2009, 20:14
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AW: Neuer Fall(Keine ahnung wie ich das Beschreibe)

Radiomann meinte vermutlich eher die Beziehung zwischen B und den Opfern. Bloßes Nichtstun begründet eine Strafbarkeit nur im Fall einer sogenannten Garantenstellung (§ 13 StGB). Wenn B also irgendeine besondere Stellung in Bezug auf die Geschädigten hatte (Vermögensbetreuer, Insolvenzverwalter o.ä.) oder an der Tat z.B. im Vorfeld irgendwie mitgewirkt hat, kann er sich strafbar gemacht haben. Sonst nicht.
__________________
Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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