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Name&Wohnort auf Homepage!!

Dies ist eine Diskussion zu Name&Wohnort auf Homepage!! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 20:30
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Name&Wohnort auf Homepage!!

Moin moin!

Folgender Sachverhalt: Auf der Homepage X werden in der letzten Zeit Daten von diversen Leuten bekanntgegeben (Name ud Wohnort), die nicht zugestimmt hatten, unter anderen auch die Daten von Y. Kann Y irgendwie dagegen vorgehen??

Ich weiß zwar, dass das nicht in dieses Forum gehört, aber kann Y vielleicht auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den Betreiber/Autor der Homepage geltend machen??

Vielen Dank im Voraus!!
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  #2 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 22:07
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AW: Name&Wohnort auf Homepage!!

Hallo!


Y hat natürlich Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber der Website (sie Impressum der Website). Y kann eine Abmahnung schreiben oder direkt einen Anwalt einschalten. Adressdaten sind Privatinformationen, die ohne Einwilligung des "Eigentümers" nicht öffentlich bekannt gegeben werden dürfen.


Viele Grüße,


Peter M.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 22:19
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AW: Name&Wohnort auf Homepage!!

Danke. Und muss er einen Anwalt einschalten oder kann er auch eine Unterlassungsklage einreichen? Könnten Kosten auf Y zukommen?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 22:58
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AW: Name&Wohnort auf Homepage!!

Hallo!


Wenn Y weiss, wie er eine Unterlassungsklage zu erheben hat, dann kann er sich auch selbst vertreten. Kosten können (meistens in so einem Fall) auf die Gegenseite abgewälzt werden. Wie es mit einem Anwaltszwang aussieht, weiss ich ehrlich gesagt nichtt, da sich dies meines Wissens auch am Streitwert und an der Gerichtszuständigkeit orientiert.


Viele Grüße,

Peter M.
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  #5 (permalink)  
Alt 15.10.2005, 23:22
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AW: Name&Wohnort auf Homepage!!

Okay, danke!
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  #6 (permalink)  
Alt 16.10.2005, 00:37
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AW: Name&Wohnort auf Homepage!!

Zitat:
Zitat von Pete76
Wie es mit einem Anwaltszwang aussieht, weiss ich ehrlich gesagt nichtt, da sich dies meines Wissens auch am Streitwert und an der Gerichtszuständigkeit orientiert.
Ja ab dem Landgericht benötigt man einen RA (= Streitwert über 5000 Euro, 1. Instanz LG)
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