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Nacktbilder aus früheren Jahren

Dies ist eine Diskussion zu Nacktbilder aus früheren Jahren innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 04.12.2011, 07:29
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Nacktbilder aus früheren Jahren

Angenommen eine Person hat in jungen Jahren Nacktbilder von sich selbst geschossen. Darauf könnte sie z. B. im Alter von 11 Jahren in eindeutigen sexuellen Posen und bei sexuellen Handlungen zu sehen sein. Wenn sich diese Person nun im Erwachsenenalter zu diesen Fotos befriedigen würde, wäre das strafbar?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 22:03
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2011, 23:30
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AW: Nacktbilder aus früheren Jahren

*kopf kratz*

Warum strafbar?

Man kann doch keine Straftat gegen sich selbst begehen.


Solang man die Bilder niemandem zeigt, sehe ich da kein Problem.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 00:35
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AW: Nacktbilder aus früheren Jahren

oh, das seh ich anders, jedenfalls wenn die fotos unter pronografie fallen (das muss ja nicht unbedingt sein...). dann wäre allein der besitz der fotos strafbar § 184b stgb.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 07:53
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AW: Nacktbilder aus früheren Jahren

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
oh, das seh ich anders, jedenfalls wenn die fotos unter pronografie fallen (das muss ja nicht unbedingt sein...). dann wäre allein der besitz der fotos strafbar § 184b stgb.
Fotos von sich selbst?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #6 (permalink)  
Alt 11.12.2011, 08:19
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AW: Nacktbilder aus früheren Jahren

Von wem die Fotos sind, spielt für eine Strafbarkeit nach § 184b StGB keine Rolle. Ich schließe mich daher der Auffassung von zeiten an.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 06:41
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AW: Nacktbilder aus früheren Jahren

Folgende Fälle beziehen sich zwar auf die USA, sind aber trotzdem sehr lesenswert:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/...ossen-1.385919

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...601399,00.html
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Alt 12.12.2011, 13:23
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AW: Nacktbilder aus früheren Jahren

Zitat:
Zitat von sakhisakh Beitrag anzeigen
Wenn sich diese Person nun im Erwachsenenalter zu diesen Fotos befriedigen würde, wäre das strafbar?
Nein. Aber als Besitz "kinderpornographischer Darstellungen" könnte es ggf. strafbar sein, denn da ist es dem Buchstaben des Gesetzes nach unerheblich, ob sie vom Abgebildeten selbst besessen werden.

"Kinderpornographische Darstellungen" sind allerdings nur solche, die "sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben".

Bei der Auslegung von Gesetzen ist allerdings auch stets ihre "Entstehungsgeschichte" und die Argumentation im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, und man darf unterstellen, daß der Gesetzgeber nicht beabsichtigt hat es strafbar zu machen, daß ein Kind (strafunmündig) "Pornofotos" von sich selbst herstellt und nach Erlangen des 14.Lebensjahres im Besitz behält.

Ich halte es für vorstellbar, daß eine StA ggf. sowas einziehen lässt (um eventuelle Weiterverbreitung zu verhindern), aber das Verfahren einstellt, weil die Schuld nur gering ist und nun wirklich auch keinerlei öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. (§153 StPO)

Wenn man die "Masturbation" mal weglässt, ist der Fall aber phantastisch konstruiert, um Jura-Studenten eine echte Nuß zu knacken zu geben und kann dazu dienen zu demonstrieren, welche Kapriolen das Strafrecht manchmal schlagen kann...
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 12.12.2011, 13:48
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AW: Nacktbilder aus früheren Jahren

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
....kann dazu dienen zu demonstrieren, welche Kapriolen das Strafrecht manchmal schlagen kann...
OT.... wobei diese Feststellung durchaus auf die anderen Rechtsbereiche ausgedehnt werden kann.
__________________
Gruß

Klaus
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Alt 12.12.2011, 15:15
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Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Wenn man die "Masturbation" mal weglässt, ist der Fall aber phantastisch konstruiert, um Jura-Studenten eine echte Nuß zu knacken zu geben und kann dazu dienen zu demonstrieren, welche Kapriolen das Strafrecht manchmal schlagen kann...
Vielen Dank für das nette Kompliment! :3
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