Dies ist eine Diskussion zu Nacktbilder aus früheren Jahren innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Nacktbilder aus früheren Jahren |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren Möchte darauf niemand antworten? |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren *kopf kratz* Warum strafbar? Man kann doch keine Straftat gegen sich selbst begehen. Solang man die Bilder niemandem zeigt, sehe ich da kein Problem. |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren oh, das seh ich anders, jedenfalls wenn die fotos unter pronografie fallen (das muss ja nicht unbedingt sein...). dann wäre allein der besitz der fotos strafbar § 184b stgb. |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren Von wem die Fotos sind, spielt für eine Strafbarkeit nach § 184b StGB keine Rolle. Ich schließe mich daher der Auffassung von zeiten an. |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren Folgende Fälle beziehen sich zwar auf die USA, sind aber trotzdem sehr lesenswert: http://www.sueddeutsche.de/panorama/...ossen-1.385919 http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0...601399,00.html |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren Zitat:
"Kinderpornographische Darstellungen" sind allerdings nur solche, die "sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben". Bei der Auslegung von Gesetzen ist allerdings auch stets ihre "Entstehungsgeschichte" und die Argumentation im Gesetzgebungsverfahren zu berücksichtigen, und man darf unterstellen, daß der Gesetzgeber nicht beabsichtigt hat es strafbar zu machen, daß ein Kind (strafunmündig) "Pornofotos" von sich selbst herstellt und nach Erlangen des 14.Lebensjahres im Besitz behält. Ich halte es für vorstellbar, daß eine StA ggf. sowas einziehen lässt (um eventuelle Weiterverbreitung zu verhindern), aber das Verfahren einstellt, weil die Schuld nur gering ist und nun wirklich auch keinerlei öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. (§153 StPO) Wenn man die "Masturbation" mal weglässt, ist der Fall aber phantastisch konstruiert, um Jura-Studenten eine echte Nuß zu knacken zu geben und kann dazu dienen zu demonstrieren, welche Kapriolen das Strafrecht manchmal schlagen kann...
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren OT.... wobei diese Feststellung durchaus auf die anderen Rechtsbereiche ausgedehnt werden kann.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Nacktbilder aus früheren Jahren Vielen Dank für das nette Kompliment! :3 |
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