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Nachstellung?

Dies ist eine Diskussion zu Nachstellung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 11:35
Boardneuling
 
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Nachstellung?

Hallo,
wenn eine Person A eine Detektei beauftragt eine Person B zu überwachen, sprich zu dokumentieren, was Peron B den ganzen Tag macht, wo Person B sich den ganzen Tag aufhält und das ganze ohne berechtigtes oder gar rechtl. Interesse, ist das Nachstellung?
Welche Gesetze sind noch betroffen, wenn dazu auch GPS-Technik angewendet worden ist?
Machen sich dabei nicht die Detektei und der Auftraggeber gleichermaßen strafbar?
Handelt es sich um ein Antragsdelikt?

mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 12:15
V.I.P.
 
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AW: Nachstellung?

Zitat:
...ist das Nachstellung?
nein, ohne weiteres nicht.

es kommt zum einen sehr auf die dauer dieser überwachungsaktion an und zum anderen:

die lebensgestaltung des opfers müsste dadurch schwerwiegend beeinträchtigt sein. wenn sich also das opfer deswegen nicht mehr auf die strasse traut oder ähnlich, dann könnte nachstellung vorliegen.

Zitat:
Welche Gesetze sind noch betroffen, wenn dazu auch GPS-Technik angewendet worden ist?
da fällt mir nichts ein, gps-sender sind ja nicht verboten.

Zitat:
Handelt es sich um ein Antragsdelikt?
jein. es ist ein "sowohl-als-auch". könnte also auch, wenn ein besonderem öffentlichen interesse vorliegt, ohne antrag verfolgt werden.

es kann aber zivilrechtlich eine unterlassungsverfügung erwirkt werden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.12.2011, 13:27
JHS JHS ist offline
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AW: Nachstellung?

GPS-Sender sind nicht verboten, aber jemand damit zu überwachen (ohne dessen Wissen und auch noch geschäftsmäßig, also gegen Entgelt) ist es. Straftat nach § 44 BDSG (FS bis 2 Jahre oder Geldstrafe). Ohne Geschäftsmäßigkeit oder Bereichungs-/Schädigungsabsicht mglw. nur OWi nach § 43 BDSG.

Die Dedektei hat hier jedoch die Strafvorschrift verwirklicht
LG Lüneburg 26 Qs 45/11

Es handelt sich i.Ü. um ein Antragsdelikt.
__________________
cheers, JHS
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