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nach Provokation Körperverltzunh mit ausgekugelter Schulter

Dies ist eine Diskussion zu nach Provokation Körperverltzunh mit ausgekugelter Schulter innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 12:41
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Exclamation nach Provokation Körperverltzunh mit ausgekugelter Schulter


Hallo,
ich habe hier einen interessanten fiktiven Fall,
mal angenommen,
findet am Wochenende eine privat organisierte Feier statt, die Gäste feiern ausgiebig und mit Alkoholgetränken for free.
Eine Person, Person:A, ist durch ihren Alkoholkonsum und deren Folgen besonders negativ auf der Feier aufgefallen.

A ist an einer privaten Hochschule eingeschrieben und studiert im dualen System, was evtl. seine Glaubwürdigkeit stärken könnte.
Nachdem die Feier um ca. 5:30 zu Ende war, wurde mit Aufräumarbeiten begonnen, bei denen sich A auch beteiligt hat.

Bei einem Blick auf den Parkplatz ist A ein stehendes Auto mit laufendem Motor aufgefallen, A begab sich zu dem Wagen und stellte fest, dass sich darin zwei Personen befanden, Person B saß auf dem Fahrersitz und Person C lag auf den hinteren Sitzen.
Person A fragte die Fahrerperson B, ob diese, um nicht auf unglücklich dumme Gedanken zu kommen, sich auf den Beifahrersitz setzen möchte, und den Motor abstellen wolle.

Bei einer Erläuterung von B, sie wollen sich lediglich bei laufendem Motor aufwärmen, schrie C plötzlich, dass sich A sofort von seinem Auto entfernen wollte, auf diese Aussage reagiert A höchst amüsiert und belächelte C, A sagte C, er solle seinen Mund halten und auf der hinteren Bank liegen bleiben und erst sprechen, wenn er angesprochen werden würde.

Daraufhin öffnete C die Tür, sodass diese A am Körper traf, A versuchte die Tür zu schließen, und ist sich nach dem Tathergang nicht sicher, ob der Kopf oder Körper von C getroffen wurde.
Nachdem C aus dem Wagen schließlich ausgestiegen ist,
wurden einige nicht nette Worte gewechselt, woraufhin A drei bis sieben Faustschläger ins Gesicht und Hinterkopf abgekriegt hat, A fiel hin und kugelte dabei seine Schulter aus, schulterluxation, A rief darauf hin den Notruf und wurde sofort ins Krankenhaus gefahren, wo Prellungen am Jochtbein und die Schulterluxation festgestellt wurden.

A hat keine Erinnerungen mehr, ob A sich C gegenüber, vor den Schlägen, handgreiflich verhalten habe, weiter noch war A sichtlich angetrunken, es wurde jedoch kein Alkoholtest durchgeführt, sodass darüber keine Aussage gefällt werden kann.
Außerdem ist eine wörtliche Provokation durch A nicht auszuschließen.

Zeugen gibt es neben der Person B keine, zumindest nach dem Kenntnisstand von A


Was sagt ihr zu dem Fall?
Sollte A eine Anzeige erstatten?
Sind Schmerzensgeldforderungen sinnvoll?
Würde A überhaupt bei einem Prozess Recht bekommen?

Vielen Dank schon mal im Voraus
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 14:29
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AW: nach Provokation Körperverltzunh mit ausgekugelter Schulter

Zitat:
Zitat von Student77 Beitrag anzeigen
Was sagt ihr zu dem Fall?
Ganz ehrlich und völlig unjuristisch? A hat Streit gesucht - und gekriegt.

Zitat:
Sollte A eine Anzeige erstatten?
Tja, A ist in einer etwas dummen Situation, da er leider bezüglich der wichtigsten Vorkommnisse Gedächtnislücken hat. Es wäre wirklich dumm für A, wenn er Anzeige erstattet und wenn die Staatsanwaltschaft dann (gestützt auf die Aussagen von C und Zeuge B) zu dem Schluss kommt, dass C in Notwehr gehandelt hat und dass eigentlich A der Böse ist. Dann könnte der Schuss leicht nach hinten losgehen.

Es wäre ja durchaus möglich, dass B und C den Fall so schildern, wobei sie nichtmal in Widerspruch mit der lückenhaften Erinnerung von A kommen:
B und C saßen im Auto. Dann kommt der A und pöbelt rum. Als C sagt, A solle sie bitte in Ruhe lassen, faselt A noch was von "halts ****, mit dir rede ich nicht". C will aussteigen, aber A blockiert die Tür (Nötigung). C drückt die Tür auf (sollte hier A genötigt werden, wäre es in Notwehr). Daraufhin schlägt A dem gerade aussteigenden C die Tür mit voller Wucht gegen den Kopf (mind. Körperverletzung, vielleicht sogar mehr). Irgendwie kommt C doch noch aus dem Fahrzeug und wird gleich von A beleidigt und tätlich angegriffen. Das ganze artet in einen Schlagabtausch aus, bei dem beide Seiten ordentlich einstecken (Körperverletzung und Beleidigung bei A, Notwehr bei C). Schließlich stolpert A rückwärts, fällt hin und renkt sich die Schulter aus - Pech für A. C, der merkt, dass der Angriff vorbei ist, stellt sofort seine Abwehrmaßnahmen ein und geht nach Hause.

So, oder so ähnlich könnte es ja von B und C erzählt werden. Vielleicht erwähnen B und C noch, dass A schon auf der Party ziemlich auffällig gewesen ist. Der fleißige Staatsanwalt besorgt sich dann eine Gästeliste und befragt die anderen Teilnehmer, die wohl eher weniger zugunsten des A aussagen werden. So rundet sich das Bild beim Staatsanwalt ab. Wenn A nun erzählt, es sei ganz anders gewesen und wenn ihm das niemand glaubt, dann ist A auch noch zusätzlich wegen falscher Verdächtigung dran. Wir kommen also zu einer ganzen Reihe von Straftaten bei A und zu keiner bei B und C. Möglicherweise wäre es für A also nicht gerade das intelligenste, zur Polizei zu gehen. Wenn er nicht mal sicher ist, ob er nicht mit allem angefangen hat, könnte er ja selbstkritisch davon ausgehen, dass er im Suff dumme Dinge getan hat und dass er seine gerechte Strafe bereits vom wehrhaften C erhalten hat.

Zitat:
Sind Schmerzensgeldforderungen sinnvoll?
Nur, wenn Schmerzensgeldansprüche bestehen, was wiederrum voraussetzt, dass A das Opfer und C der Täter ist. Selbst das weiß A ja nichtmal genau. Die Frage, ob er Rechte bekäme, also, ob er seine Ansprüche beweisen kann, stellt sich daher schon gar nicht.

Gruß Hafish
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  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 14:52
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AW: nach Provokation Körperverltzunh mit ausgekugelter Schulter

Hallo Hafish,

danke für deine Darstellung und Meinung,
Ich bin ganz deiner Meinung, dass A vermutlich streit gesucht hat und eine Quittung dafür, wahrscheinlich zu Recht gekriegt hat.

Wie sieht es denn bei folgender Abwandlung der Aussagen aus:
A hat keine Gedächnislücken, bzw. würde so etwas niemals zu geben, und erst recht nicht, dass A stark alkoholisiert war, was sowieso nicht zu beweisen ist.


Dass B und C sich absprechen und A als Bösewicht darstellen, ist auf jeden Fall sehr stark anzunehmen.

Dummerweise hat A den Notruf gerufen und auch die Polizei war mit von der Partie, die jedoch nur B und C vernommen hat, aber nicht A!

Müsste C nicht ebenso Schädigungen davon getragen haben, wenn A mit dem Schlagabtausch begonnen hat?? Wenn dies nicht der Fall wäre, ist das schon Beweis genug dafür, dass A nicht zu geschlagen hat?

Jedoch würde natürlich Beleidigung und Nötigung weiter im Raum stehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 15:27
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AW: nach Provokation Körperverltzunh mit ausgekugelter Schulter

Zitat:
Zitat von Student77 Beitrag anzeigen
Wie sieht es denn bei folgender Abwandlung der Aussagen aus:
A hat keine Gedächnislücken, bzw. würde so etwas niemals zu geben, und erst recht nicht, dass A stark alkoholisiert war, was sowieso nicht zu beweisen ist.
Bevor ich mal zur Abwandlung was schreibe: Es ist ein Irrglaube, dass Alkoholisierung nur durch "Blasen" und Blutentnahme festgestellt werden kann. Auch durch Zeugen (Partygäste ) kann bewiesen werden, dass jemand Alkohol getrunken hat (das sowieso) und dass er aufgrunddessen...beeinträchtigt war. Zeugen sind Beweismittel. Lediglich die genaue BAK kann man so nicht feststellen.

Also: Dann ändert sich eigentlich nur insofern was, als dass es jetzt "Aussage gegen Aussagen" steht, der Richter also entscheiden muss, wem er mehr glaubt. Vorher waren beide Geschichten ja miteinander vereinbar. Wieviel sich am Ergebnis ändert, kann man sich ja selbst ausrechnen, indem man mal überlegt, wem man als Richter mehr glauben würden. Das ist jedoch Einzelfallfrage...


Zitat:
Dummerweise hat A den Notruf gerufen und auch die Polizei war mit von der Partie, die jedoch nur B und C vernommen hat, aber nicht A!
Dann stellt sich die Frage nach der Anzeige gar nicht mehr, weil die Polizei ja bereits Kenntnis von den Geschehnissen hat. Eine Anzeige kann sich A also in jedem Fall sparen. Er kann sich also eh nur noch über einen Strafantrag Gedanken machen. Dem A kann man eigentlich nur raten erstmal abzuwarten, was nun weiter passiert. Sollte die Polizei ihn befragen, sollte er lieber gar nichts sagen und schnellstens einen Rechtsanwalt, am besten einen Fachanwalt für Strafrecht, aufsuchen. Der kann ihm wohl besser sagen, ob und was A zugeben soll. Der kann übrigens auch -notfalls nach Akteneinsicht- beurteilen, wie gut die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen C wären.

Zitat:
Müsste C nicht ebenso Schädigungen davon getragen haben, wenn A mit dem Schlagabtausch begonnen hat??
Nö, wieso? Mir fallen spontan ein halbes Dutzend Gründe ein, warum C keine Verletzungen davongetragen hat.
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Alt 23.11.2011, 21:07
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AW: nach Provokation Körperverltzunh mit ausgekugelter Schulter

Hallo Hafish,

danke nochmals für deine Antwort.

nehme man nun an, dass der Fall soweit voran geschritten ist, dass A ein Schreiben von der Polizei erhalten habe zur Anhörung als Zeuge , d.h. er kann die Aussage nicht verweigern, es sei denn er macht sich selbst strafbar, weiter noch wird in diesem Schreiben A als Geschädigter bezeichnet und es wird um eine Strafantragsstellungnahme gebeten.
Nun die erneute Frage, da A nicht Rechtsschutz versichert ist, möchte eher ungern auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen. Auch einen Strafantrag will er nur ungern stellen.

Ist bei dem Sachverhalt eine außergerichtliche Einigung empfehlenswert? Wenn ja, wie hat A dabei vorzugehen.

Viele Grüße
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  #6 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 22:33
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Zitat:
Zitat von Student77 Beitrag anzeigen
d.h. er kann die Aussage nicht verweigern
Klar kann er das. Er muss nicht mal hingehen. Das PRivatfernsehen verkauft eine Menge Müll. Da tritt die Polizei ständig Türen ein, im Gerichtssaal wird dazwischengerufen und man muss bei der Polizei aussagen. Alles realitätsferner Quatsch.

Zitat:
weiter noch wird in diesem Schreiben A als Geschädigter bezeichnet und es wird um eine Strafantragsstellungnahme gebeten.
Dann will die Polizei ihn wohl (noch) nicht als Beschuldigten vernehmen. Aber das kann sich relativ schnell ändern, zum Beispiel wenn ihm auf der Wache eröffnet wird, dass auch er vielleicht Straftaten begangen hat. Ob A es dann schafft, seinen Mund zu halten, steht in den Sternen.

Zitat:
Auch einen Strafantrag will er nur ungern stellen.
Dann tut er es eben nicht, ist ja sein gutes Recht. Den Strafantrag, also das über eine Anzeige hinausgehende Verlangen, dass der Täter bestraft wird, gibt es ja gerade, damit das Opfer die Wahl hat.

Zitat:
Ist bei dem Sachverhalt eine außergerichtliche Einigung empfehlenswert? Wenn ja, wie hat A dabei vorzugehen.
Das ist Rechtsberatung, auch wenn von einem fiktiven A die Rede ist.
Das ist allein Aufgabe eines Anwalts.

Gruß Hafish
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alkoholeinfluss, keine zeugen, körperverletzung, schmerzensgeld

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