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Muss man ein Urteil anerkennen...

Dies ist eine Diskussion zu Muss man ein Urteil anerkennen... innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 18:47
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Muss man ein Urteil anerkennen...

Muss ein Strafprozess-Urteil (Bagatellfall) anerkannt werden, wenn im Urteil ein namentlich genannter Rechtsanwalt als Verteidiger genannt wird, obwohl der Angeklagte nachweislich keinen Verteidiger hatte.

Ist das Urteil dann falsch?

baustein 100
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  #2 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 19:23
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AW: Muss man ein Urteil anerkennen...

Das Rubrum wird nicht von der Revisionsinstanz kontrolliert. "Schwere Nötigung" gibt es übrigens gar nicht. Es gibt schwere sexuelle Nötigung und Nötigung im besonders schweren Fall (letztere wird aber nicht so tenoriert).
MW gibt es daher keine Rubrumskorrektur analog zur Schuldspruchkorrektur.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 23:47
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AW: Muss man ein Urteil anerkennen...

Zitat:
Zitat von ManuelXXX
Ich schätze, eine Revision würde als offensichtlich unbegründet verworfen werden;
Warum? Dies bedarf der sachlichrechtlichen und formellrechtlichen Prüfung des Urteils.

Berufung und Reision sind hier möglich. Erfolgsaussichten können hier nicht beurteilt werden.
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Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2009, 23:50
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AW: Muss man ein Urteil anerkennen...

Zitat:
Zitat von baustein100
Muss ein Strafprozess-Urteil (Bagatellfall) anerkannt werden, wenn im Urteil ein namentlich genannter Rechtsanwalt als Verteidiger genannt wird, obwohl der Angeklagte nachweislich keinen Verteidiger hatte.

Ist das Urteil dann falsch?

baustein 100
Ja, sicher. Ob es aber auf dem Fehler beruht, darf bezweifelt werden.

Akzeptieren muss man das Urteil nicht, es stehtenm dem in erster Instanz vor dem Amtsgericht verurteilten Menschen Berufung und Revision als Rechtsmittel zu. Ob diese zur Aufhebung des Urteils führen werden, kann hier mangels Kenntnis vom Verhandlungs- und Akteninhalt nicht beurteilt werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.06.2009, 12:58
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AW: Muss man ein Urteil anerkennen...

Zitat:
Zitat von ManuelXXX
Er fragte, ob die Revision deswegen Erfolg hätte. Das hätte sie nicht.
Sicher? Und was, wenn der genannte Verteiger im Protokoll nicht auftaucht? Dann kömnnte man fröhlich eine Rüge wegen unzulässiger Beschränkung der Verteidigung zurechtdichten und dagegen wäre noch nicht einmal die Protokollbereichtigung zuzulassen. Denn er war tatsächlich nicht vor Ort. Und warum? Och, das wissen wir nicht, das mag vielerlei Gründe haben. Und manch einer davon könnte zu einem revisiblen Verstoß führen.
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Alt 20.06.2009, 19:03
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AW: Muss man ein Urteil anerkennen...

Zitat:
Zitat von Defendant
Sicher? Und was, wenn der genannte Verteiger im Protokoll nicht auftaucht? Dann kömnnte man fröhlich eine Rüge wegen unzulässiger Beschränkung der Verteidigung zurechtdichten und dagegen wäre noch nicht einmal die Protokollbereichtigung zuzulassen. Denn er war tatsächlich nicht vor Ort.
Na, der BGH hat ja jüngst mit seiner Rechtsprechung zur unwahren Verfahrensrüge (oder besser: -lüge) und zur Rügeverkümmerung derartigen Missbräuchen seitens gewisser Anwälte zum Glück einen Riegel vorgeschoben. Da hilft nun auch die größte Dichtkunst nichts mehr.
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Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.06.2009, 21:22
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AW: Muss man ein Urteil anerkennen...

Ja, leider...aber immerhin zahlt der Angeklagte ja die Kosten des erfolglosen Revisionsverfahrens. Dumm nur, dass Anwälte mit fragwürdigem Berufsverständnis selbst daran noch Geld verdienen.
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