Dies ist eine Diskussion zu Müllentsorgung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Person A ist bisher noch nie in Erscheinung getreten. Welche Strafe erwartet Person A ? Eventuell gleichzusetzen mit diesem Geschehen? -> http://www.merkur-online.de/lokales/...n-1485416.html ??? Oder erwartet Person A ein milderes Urteil? mfg |
| |||
| AW: Müllentsorgung Zitat:
|
| |||
| AW: Müllentsorgung Wobei öffentliche Mülleimer für den öffentlich anfallenden Müll sind (Taschentücher, Verpackungen von Essen, Hundehaufentütchen, etc.) nicht um dort seinen Hausmüll zu entsorgen.
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Müllentsorgung Richtig. Es sind vermischte Sache teils Hausmüll und teils auch "öffentlich anfallender" Müll. |
| |||
| AW: Müllentsorgung Zitat:
2. Der Hausmüll muß auf dem dafür vorgesehenen Weg entsorgt werden, also Mülltonne, zusätzliche kostenpflichtige Ablieferung beim Entsorger, etc.pp. "Strafbar" ist es im Regelfall nicht, den Hausmüll in einen öffentlichen Mülleimer zu werfen, aber eine Ordnungswidrigkeit. Es gab übrigens vor Jahren mal eine schöne Posse, als irgendwo eine Gemeinde die örtlichen Taxifahrer verpflichtete, sich eigene Extra-Mülltonnen für ihren Gewerbemüll zuzulegen. Der Grund war allerdings völlig logisch und nachvollziehbar: 1. Der Betrieb eines Taxis ist ein Gewerbebetrieb. 2. Gewerbebetriebe müssen ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen, wozu auf jeden Fall z.B. eine Restmülltonne gehört. 3. Der Gewerbemüll aus dem Taxi darf nicht in die private Mülltonne des Taxifahrers/Taxiunternehmers gekippt werden, weil die Abfallsatzung der Gemeinde vorschreibt, daß die private Tonne auch nur für den privaten Haushaltsmüll genutzt werden darf. 4. In einen öffentlichen Mülleimer darf Gewerbemüll ebenfalls nicht entsorgt werden. Und daraus folgert 5. Auch wenn der Taxiunternehmer nur seinen Aschenbecher leeren will, braucht er - formalrechtlich - eine ordnungsgemäße Gewerbemüll-Entsorgung. Daß die Gemeinden das vor allem machen, um Gebühren erheben zu können, wird kaum bestritten werden können, aber formal rechtlich ist es nun mal korrekt. Und deshalb darf zwar der private Autofahrer auf dem Parkplatz vor dem Bahnhof den Inhalt seines Autoaschenbechers in den öffentlichen Mülleimer kippen, nicht aber der Taxifahrer. (Davon abgesehen, daß in Taxis heute eh nicht mehr geraucht werden darf.)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Müllentsorgung Müllentsorgung ist teuer. Die Gemeinde haben Satzungen wonach für die Grundstücke ein Anschlusszwang für die Müllentsorgung besteht. Darüber hinaus regeln kommunale Satzungen welche Art von Müllbehältnissen man benötigt und wie hoch die Gebühren hierfür sind.
Wer seine Müllmenge gering halten kann, der zahlt weniger. Das bedeutet aber nicht, dass man sich die kleine Tonne vor die Haustür stellt und den darüber hinaus anfallenden Abfall in öffentliche Abfallbehältnisse einwirft und die Kosten damit der Allgemeinheit aufhalst. Schön wenn der Abfall dann noch IN eine Abfalltonne geworfen wird und nicht daneben oder einfach in den Forst ... Es handelt sich wie bereits gesagt um eine Ordnungswidrigkeit. Mir sind Satzungen bekannt, die solche Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 2.500 Euro belegen würden. |
| |||
| AW: Müllentsorgung soso... was mir nicht klar ist, wie unterscheidet man denn den hausmüll von dem... äh... "unterwers-müll"....? |
| |||
| AW: Müllentsorgung Ein 20 oder 30l Sack Müll wird wohl kaum unterwegs angefallen sein und ich denke man kann ein oder zwei Taschentücher sehr wohl DEUTLICH von einem kompletten Müllsack unterscheiden
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Müllentsorgung hm... unterscheidung nach volumen? komplette müllsäche können unterwegs nicht anfallen? |
| |||
| AW: Müllentsorgung Zitat:
Für Umverpackungen stehen in den Geschäften Behälter bereit, diese müssen also nicht plötzlich unterwegs gesammelt entsorgt werden.
__________________ Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| illegale Müllentsorgung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 23.10.2011 16:16 |
| Illegale Müllentsorgung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 30.09.2011 14:55 |
| Müllentsorgung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 25.02.2010 18:55 |
| Müllentsorgung i.S.v. KrW/AbfG und NachwVO | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 06.09.2009 16:32 |
| Müllentsorgung ausserhalb der Nutzungszeiten | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 25.09.2008 14:45 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios