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Müllentsorgung

Dies ist eine Diskussion zu Müllentsorgung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 14:45
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Unhappy Müllentsorgung

Person A fährt mit einem Auto zu einem öffentlichen Platz und entlädt eine Tüte mit Müll(Hierbei handelt es sich nicht um gitfmüll) in einen öffentlichen und leeren Mülleimer und wird dabei beobachtet.
Person A ist bisher noch nie in Erscheinung getreten.
Welche Strafe erwartet Person A ?

Eventuell gleichzusetzen mit diesem Geschehen? ->
http://www.merkur-online.de/lokales/...n-1485416.html ???
Oder erwartet Person A ein milderes Urteil?


mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 20:11
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AW: Müllentsorgung

Zitat:
Welche Strafe erwartet Person A ?
gar keine. was sollte daran denn strafbar oder ordnungswidrig sein, wenn man einen mülleimer genau daüfr benutzt, wofür er aufgestellt wurde...?
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  #3 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 20:20
V.I.P.
 
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AW: Müllentsorgung

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
gar keine. was sollte daran denn strafbar oder ordnungswidrig sein, wenn man einen mülleimer genau daüfr benutzt, wofür er aufgestellt wurde...?
Wobei öffentliche Mülleimer für den öffentlich anfallenden Müll sind (Taschentücher, Verpackungen von Essen, Hundehaufentütchen, etc.) nicht um dort seinen Hausmüll zu entsorgen.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #4 (permalink)  
Alt 26.12.2011, 23:55
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AW: Müllentsorgung

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wobei öffentliche Mülleimer für den öffentlich anfallenden Müll sind (Taschentücher, Verpackungen von Essen, Hundehaufentütchen, etc.) nicht um dort seinen Hausmüll zu entsorgen.
Richtig. Es sind vermischte Sache teils Hausmüll und teils auch "öffentlich anfallender" Müll.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 00:44
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AW: Müllentsorgung

Zitat:
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gar keine. was sollte daran denn strafbar oder ordnungswidrig sein, wenn man einen mülleimer genau daüfr benutzt, wofür er aufgestellt wurde...?
1. Der öffentlich aufgestellte Mülleimer ist nicht für die Entsorgung des Hausmülls da.

2. Der Hausmüll muß auf dem dafür vorgesehenen Weg entsorgt werden, also Mülltonne, zusätzliche kostenpflichtige Ablieferung beim Entsorger, etc.pp.

"Strafbar" ist es im Regelfall nicht, den Hausmüll in einen öffentlichen Mülleimer zu werfen, aber eine Ordnungswidrigkeit.

Es gab übrigens vor Jahren mal eine schöne Posse, als irgendwo eine Gemeinde die örtlichen Taxifahrer verpflichtete, sich eigene Extra-Mülltonnen für ihren Gewerbemüll zuzulegen.

Der Grund war allerdings völlig logisch und nachvollziehbar:

1. Der Betrieb eines Taxis ist ein Gewerbebetrieb.
2. Gewerbebetriebe müssen ihren Müll ordnungsgemäß entsorgen, wozu auf jeden Fall z.B. eine Restmülltonne gehört.
3. Der Gewerbemüll aus dem Taxi darf nicht in die private Mülltonne des Taxifahrers/Taxiunternehmers gekippt werden, weil die Abfallsatzung der Gemeinde vorschreibt, daß die private Tonne auch nur für den privaten Haushaltsmüll genutzt werden darf.
4. In einen öffentlichen Mülleimer darf Gewerbemüll ebenfalls nicht entsorgt werden.

Und daraus folgert

5. Auch wenn der Taxiunternehmer nur seinen Aschenbecher leeren will, braucht er - formalrechtlich - eine ordnungsgemäße Gewerbemüll-Entsorgung.

Daß die Gemeinden das vor allem machen, um Gebühren erheben zu können, wird kaum bestritten werden können, aber formal rechtlich ist es nun mal korrekt.

Und deshalb darf zwar der private Autofahrer auf dem Parkplatz vor dem Bahnhof den Inhalt seines Autoaschenbechers in den öffentlichen Mülleimer kippen, nicht aber der Taxifahrer. (Davon abgesehen, daß in Taxis heute eh nicht mehr geraucht werden darf.)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 27.12.2011, 10:02
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AW: Müllentsorgung

Müllentsorgung ist teuer.

Die Gemeinde haben Satzungen wonach für die Grundstücke ein Anschlusszwang für die Müllentsorgung besteht. Darüber hinaus regeln kommunale Satzungen welche Art von Müllbehältnissen man benötigt und wie hoch die Gebühren hierfür sind.
  • Restmülltonne
  • Biomülltonne
Die Gebührenschuldner haben i.d.R. die Möglichkeit zu bestimmen wie viel TONNE sie vorhalten. Je nach Tonnen größe (60, 80, 120, 240 Liter), Anzahl der Tonnen und Leerungshäufigkeit (wöchentlich, 14-tägig) bestimmt sich, wie hoch die Müllgebühren sind.

Wer seine Müllmenge gering halten kann, der zahlt weniger.

Das bedeutet aber nicht, dass man sich die kleine Tonne vor die Haustür stellt und den darüber hinaus anfallenden Abfall in öffentliche Abfallbehältnisse einwirft und die Kosten damit der Allgemeinheit aufhalst.

Schön wenn der Abfall dann noch IN eine Abfalltonne geworfen wird und nicht daneben oder einfach in den Forst ...

Es handelt sich wie bereits gesagt um eine Ordnungswidrigkeit. Mir sind Satzungen bekannt, die solche Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 2.500 Euro belegen würden.
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  #7 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 12:34
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AW: Müllentsorgung

soso...

was mir nicht klar ist, wie unterscheidet man denn den hausmüll von dem... äh... "unterwers-müll"....?
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  #8 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 13:10
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AW: Müllentsorgung

Zitat:
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soso...

was mir nicht klar ist, wie unterscheidet man denn den hausmüll von dem... äh... "unterwers-müll"....?
Ein 20 oder 30l Sack Müll wird wohl kaum unterwegs angefallen sein und ich denke man kann ein oder zwei Taschentücher sehr wohl DEUTLICH von einem kompletten Müllsack unterscheiden
__________________
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  #9 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 13:26
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AW: Müllentsorgung

hm... unterscheidung nach volumen? komplette müllsäche können unterwegs nicht anfallen?
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  #10 (permalink)  
Alt 27.12.2011, 13:29
V.I.P.
 
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AW: Müllentsorgung

Zitat:
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hm... unterscheidung nach volumen? komplette müllsäche können unterwegs nicht anfallen?
Nenn mir doch mal ein Beispiel wann Du ohne Müll aus dem Haus gegangen bist und dann plötzlich, in der Stadt, vor einem Mülleimer standest und einen kompletten Müllsack entsorgen musstest?
Für Umverpackungen stehen in den Geschäften Behälter bereit, diese müssen also nicht plötzlich unterwegs gesammelt entsorgt werden.
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