Dies ist eine Diskussion zu Mordmerkmal innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Mordmerkmal Und zwar geht es um einen A, der zwei andere Leute anstiftet, einen anderen Menschen zu töten. Wie sieht das denn aus, wenn a) A ein Mordmerkmal (niedrige Beweggründe) hat, die Angestifteten jedoch nicht? b) A kein Mordmerkmal hat, die Angestifteten jedoch schon (ebenfalls niedrige Beweggründe)? Ich kommt lt. Kommentar immer auf § 28... aber der sagt doch, dass die Merkmal in § 14 definiert sind, oder? Und das hat ja mit einem Mordmerkmal noch weniger als garnix zu tun... irgendwie verstehe ich das nicht ganz. Hoffe, mir kann einer auf die Stprünge helfen oder nene Denkanstoß geben ![]() Danke und Grüße, Marc |
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| AW: Mordmerkmal Zitat:
Schau mal in ein Lehrbuch oder ein Skript, da wird das eigentlich überall gut erklärt. Kommentare bringen bei dem Problem nicht soviel. |
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| AW: Mordmerkmal Ich habe im Kühl gelesen (was anderes hab ich nciht da) und da verstehe ich es auch nicht. |
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| AW: Mordmerkmal |
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| AW: Mordmerkmal ALso im Fall A wäre es dennoch ne Anstiftung zum Mord, egal ob man I oder II anwenden will, richitg? |
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| AW: Mordmerkmal In Anwendung von 28 I ist das Anstiftung zum Mord, aber mit Milderung nach 49. In Anwendung von 28 II nur Anstiftung zum Totschlag. Da geltend ja die Merkmale nur für den, bei dem sie vorliegen: beim Anstifter liegen sie nicht vor, also da nur TS. Das ergibt sich alles aus dem Wortlaut des 28. Der Hase liegt im Pfeffer, ob der Mord Qualifikation ist (dann schärfen die Merkmale) oder eigenständiges Delikt (dann begründen die MM die Strafbarkeit). Also ist das eine Entweder-oder-Entscheidung. |
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| AW: Mordmerkmal Zitat:
Dem A fehlt doch im Fall a) nicht das persönliche Merkmal, oder?Zitat:
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| AW: Mordmerkmal Achso, vertan: Anstifter hat MM, Täter nicht -> Anstifter strafbar nach 211 trotzdem (Akzessoritätslockerung) Bei 28 II wird der danach bestraft, wer was hat- ganz simpel. |
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| AW: Mordmerkmal |
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| AW: Mordmerkmal Tja, daher würde auch der Begriff Akzessoritätslockerung Sinn machen... Das andere nennt man Tatbestandsverschiebung...Moment, ich verwechsel die immer. Da hilft dir dann vll. wirklich der L/K weiter, Sorry. |
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