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Mithören eines Telefongesprächs

Dies ist eine Diskussion zu Mithören eines Telefongesprächs innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 04.02.2010, 10:02
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Mithören eines Telefongesprächs

Hallo.

Also ob ich hier richtig bin, weiss ich wie so oft nicht. Aber wenn ich verkehrt bin, einfach dahin verschieben wo es hingehört

Es ist auch eine eigentlich eher uninteressante Frage.

Asterix und Obelix liegen im gerichtlichen Streit. Bei Obelix war Miss Moneypenny zu Besuch und hat das Telefongespräch mit angehört.
Asterix und Obelix gerieten bei dem Gespräch verbal sehr aneinander und Obelix will nun Miss Moneypenny als Zeugin angeben. Dabei wurde Asterix von Obelix nicht darüber in Kenntnis gesetzt dass Miss Moneypenny das Gespräch mithört. Somit hat Asterix auch kein Einverständnis von sich gegeben.

Wäre das dann so rechtens, Miss Moneypenny als Zeugin vor Gericht zu dem Telefongespräch zu laden?

Hoffe, das war fiktiv genug
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 11:00
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AW: Mithören eines Telefongesprächs

Hier wäre zunächst zu unterscheiden, ob Miss Moneypenny zufällig (nicht zielgerichtet) oder heimlich ( zielgerichtet, wie ggf. von Obelix beabsichtigt) mitgehört hat.

In erstem Fall wäre ein Zeugnis der Miss Moneypenny nicht zwingend einem Beweisverwertungsverbot unterworfen.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 11:14
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AW: Mithören eines Telefongesprächs

also in einer abschrift des anwalts von obelix steht bei, dass miss moneypenny während des gesamten telefonats mitgehört hat. nix von zufällig dabei...
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  #4 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 11:20
V.I.P.
 
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AW: Mithören eines Telefongesprächs

Na, dann wird der Anwalt von Obelix (Miraculix? ) entweder erst im Verfahren die Katze aus dem Sack lassen oder muss hinnehmen, dass das Zeugnis der Moneypenny nicht verwertet werden darf...
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