Dies ist eine Diskussion zu mit 0,5 Gramm erwischt innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| hier der Fall. Person A und Person B wurden in München dabei erwischt als sie sich jeweils einen Joint drehen wollten, Person A ist 22, Österreicher, wohnhaft in Deutschland. Person A hatte ca. 0,5 Gramm dabei und Person B (19 Jahre alt, aus Deutschland) hatte 2 Gramm. Mit welchen Folgen müssen beide jetzt rechnen ? Beide wohnen nicht in München, und sind davor noch nicht aktenkundig geworden, Sie haben bestmöglichst kooperiert und durften dann gehen. Vielen Dank im Voraus. Geändert von Phil22 (30.01.2012 um 20:51 Uhr). Grund: vergessen |
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| AW: mit 0,5 Gramm erwischt Einstellung wegen Geringfügigkeit. Äußerst unwahrscheinlich wäre eine winzige Geldstrafe oder ggf. eine Verwarnung für den 19-jährigen, falls Jugendstrafrecht anwendbar ist.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: mit 0,5 Gramm erwischt Gibt es da in Bayern nicht noch Stockhiebe?
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: mit 0,5 Gramm erwischt Ob die Mentalität außerhalb von München so viel toleranter ist, darf aber bezweifelt werden.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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