Dies ist eine Diskussion zu Messerstecherei welche Folge innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Messerstecherei welche Folge Welche Straftatbestände sind darauf anzuwenden? vorsätzliche Tötung oder fahrlässige Tötung? Für das Unterlassen der Nothilfe kann der Täter ja nicht zusätzlich bestraft werden. Ich tendiere zu vorsätzliche Tötung aber mein Problem dabei ist, dass falls eine Person dem Opfer helfen würde als der Täter geflohen ist, dann würde das Opfer vlt. nicht sterben sprich getötet werden. Dann wird es von anderen Personen abhängig gemacht ob der Täter wegen vorsätzlicher Tötung oder schwerer Körperverletzung bestraft wird? Das kann ich nicht ganz nachhvollziehen. Gruss und bereits besten Dank für Antworten der samurai |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Zitat:
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Zitat:
Zitat:
Vorsatz oder Fahrlässigkeit richten sich nach der Zielrichtung, bzw. der Kenntnis und des Wollens des Täters, insb. also wie schon gesagt nach der Frage, ob er den Tod billigend in Kauf genommen hat oder darauf vertraute, dass das nicht geschehen würde (dann kommen fahrlässige Tötung oder eher Körperverletzung mit Todesfolge in Betracht). Würde ein Dritter danach das Opfer retten und dessen Tod verhindern, hat das auf die Frage des Vorsatzes rein gar keine Auswirkung, sondern hätte zur Folge, dass der Täter, wenn er vorsätzlich gehandelt hat, ggf. nur wegen versuchten Totschlags strafbar ist. Daher: Ja, die Frage der Strafbarkeit hängt natürlich davon ab, ob ein Dritter ggf. interveniert, da § 212 StGB ein Erfolgsdelikt ist und ohne Erfolgseintritt, also Tod des Opfers, nicht vollendet ist (jedoch eine Versuchsstrafbarkeit in Betracht kommt). Gruß Dea |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Zitat:
Das erinnert mich an den Witz, als Polizeibeamte eine Leiche mit 20 Messerstichen in der Brust auffinden, und einer sagt: "so einen schrecklichen Selbstmord habe ich noch nie gesehen!".
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Nein, das habe ich nicht. |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Wenn man jemanden mit einem Messer angreift, dann nimmt man immer den (möglichen) Tod des Opfers billigend in Kauf. Das ist ähnlich wie bei Tritten mit dem Stiefel zum Kopf oder minutenlanges Würgen. Meiner Meinung nach eine s.g. das Leben gefährdende Behandlung, die teilweise heutzutage auch als Tötungsdelikt angesehen wird, wenn das Opfer tatsächlich verstirbt (siehe Dominik Brunner).
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Zitat:
Ob der Tod des Opfers "billigend in Kauf genommen" wurde, kann man ohne eine genaue Kenntnis der Details des Einzelfalles nicht einschätzen. Aus dem Umstand "mehrfach mit einem Messer auf jmd. einstechen" jedenfalls nicht automatisch. Zitat:
Fahrlässige Tötung setzt fahrlässiges Verhalten voraus, und das lässt sich m.E. hier in keiner Konstellation konstruieren. (Dafür müsste vereinfacht gesagt der Täter irrtümlich angenommen haben, daß die Messerstiche das Opfer nicht töten könnten, und diese irrtümliche Annahme müsste fahrlässig erfolgt sein. Das mag beim "Cutting" aufgehen, aber sicher nicht bei einer vorsätzlichen Attacke.) Sofern Tötungsvorsatz oder -eventualvorsatz nicht nachweisbar ist, würde ich zu "Körperverletzung mit Todesfolge" (§227 StGB) tendieren. Denn dafür muß nur gegeben sein, daß der Tod die Folge der Körperverletzung war, was hier m.E. unzweifelhaft ist. (Was anderes wäre es wieder, wenn die zugefügten Verletzungen nur leicht waren und der Tod erst dadurch eintrat, daß der Verletzte Opfer eines wiederum dann fahrlässigen Fehlverhaltens des behandelnden Arztes wurde.) Zitat:
Wäre Tötungsvorsatz gegeben, dann wäre es versuchter Mord bzw. versuchter Totschlag, wenn der Erfolg ausbleibt. Der Unterschied zwischen "versuchter Tötung" und "vollendeter Tötung" kann in der Tat sehr schnell vom Verhalten Dritter abhängig sein. Wird das Opfer eines Mordanschlags gerettet, ist's versuchter Mord, mißlingt die Rettung, ist's Mord.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Entweder Totschlag oder gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge. Das ist eine Frage des Vorsatzes. Hendriks Beiträge sind wie üblich grob falsch. |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Zitat:
Gruß Dea |
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| AW: Messerstecherei welche Folge Zitat:
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| fahrlässige tötung, messerstecherei, schwere körperverletzung, vorsätzliche tötung |
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