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mehrfacher Ladendiebstahl/ öffentlicher Dienst

Dies ist eine Diskussion zu mehrfacher Ladendiebstahl/ öffentlicher Dienst innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  • 1 Post By buteobuteo

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  #1 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 14:14
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mehrfacher Ladendiebstahl/ öffentlicher Dienst

Hallo liebe Forenmitglieder!

Aus Interesse wende ich mich mit folgendem Sachverhalt an euch:

Angenommen:

Eine Person(A; 29 Jahre) wurde vor kurzem beim Ladendiebstahl erwischt, es war bereits das 5. Mal. Der Wert lag bei ca. 49 Euro, es handelte sich um Nahrungsmittel. Es wurde keine Polizei gerufen, eine Anzeige gab es natürlich trotzdem.
Die ersten Vergehen liegen ungefähr 4-6 Jahre zurück. Es kam nie zu einer Gerichtsverhandlung, Geldstrafen gab es immer, diese blieben aber stets unter 90 Tagessätzen soweit bekannt.
Bei den ersten Taten litt A unter massiven Esstörungen, heute unter Depressionen. Ein Klinikaufenthalt und Therapie, wie auch Medikamente kamen bereits zum Einsatz, allerdings in der Zeit vor den Delikten.
A hatte bisher alles gut im Griff, ab und an wurde A beim Einkaufen begleitet, nun aber leider der Rückfall...
Nachdem A Post vom Anwalt des Kaufhauses empfangen hatte, überwies A 100 Euro an diesen.

Nun folgende Fragen:

- Könnte A von der Polizei aufgesucht werden oder bekommt A eine schriftliche Vorladung? Kann man A raten von allein zur Polizei gehen, dass ein evtl. Besuch am Arbeitsplatz vermieden werden kann?

- Wie wahrscheinlich wäre eine Gerichtsverhandlung?

- Angenommen A arbeitet u. a. halbtags als Pförtnerin in einem Theater, könnte im Falle einer Verurteilung der Arbeitgeber benachrichtigt werden hinsichtlich öffentlichen Dienstes usw? Könnte man dies verhindern?

- Könnte man irgendwelche Schuldminderung geltend machen, hinsichtlich der Essstörung bzw. auf Grund der Depressionen?

- Wäre es ratsam einen Anwalt zu kontaktieren?

- Welche Rolle könnte die "Tilgung" in solch einem Fall spielen?

Natürlich ist nun eine gewisse Angst bei A vorhanden - auf Grund des ungewissen Ausganges der Sache, auch was das Strafmaß betrifft. A zeigt sich tief betroffen, und äußerst schockiert, was man so nicht erwartet hätte.
Aber schlimmer wiegt wohl der Gedanke, dass sich soziale Strukturen verändern könnten, sprich: Verlust des Arbeitsplatzes. Dies muss um jeden Preis verhindert werden.

Eine erste Einschätzung zu diesem möglichen Fall wäre ganz wunderbar.

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 12:24
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AW: mehrfacher Ladendiebstahl/ öffentlicher Dienst

Zitat:
Zitat von F. Baumgartner Beitrag anzeigen
Hallo liebe Forenmitglieder!

Aus Interesse wende ich mich mit folgendem Sachverhalt an euch:

Angenommen:

Eine Person(A; 29 Jahre) wurde vor kurzem beim Ladendiebstahl erwischt, es war bereits das 5. Mal. ...nun aber leider der Rückfall...
Der 5. Ladendiebstahl war es ja wohl sicher nicht. Ladendiebstahl gehört zu den Delikten mit der geringsten Aufklärungsquote. Bedenkt man, dass statistisch bei Weitem noch nicht einmal jeder 100. Ladendiebstahl aufgeklärt wird, hat es die Person A - vorausgesetzt sie verhält sich nicht "ungeschickter" als der Durchschnittsdieb - in den letzten Jahren statistisch locker auf 500 "Ladis" gebracht.
Zitat:
Zitat von F. Baumgartner Beitrag anzeigen

Natürlich ist nun eine gewisse Angst bei A vorhanden - auf Grund des ungewissen Ausganges der Sache, auch was das Strafmaß betrifft. A zeigt sich tief betroffen, und äußerst schockiert, was man so nicht erwartet hätte.
Aber schlimmer wiegt wohl der Gedanke, dass sich soziale Strukturen verändern könnten, sprich: Verlust des Arbeitsplatzes. Dies muss um jeden Preis verhindert werden.
Das Mitleid für A hält sich bei mir in sehr engen Grenzen.
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