Dies ist eine Diskussion zu Medikamente Einfuhr innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Medikamente Einfuhr ist es Straffbar und wenn ja welche Straffe ist zu erwarten, wenn man aus dem Internet ein Medikament bestellt, wofür man in Deutschland ein Rezept brauchen würde. Die Arzneitmittel werden auf einer Homepage offiziell angeboten. Die Menge versteht sich als Eigenbedarf also keine Menge mit dem Handel begangen werden kann. Ich bin neu hier also bitte ich zu Entschuldigen falls ich das falsche forum gewählt habe. Desweiteren wäre ich sehr Dankbar wenn jemand Zeit finden würde um meine Frage zu beantworten. |
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| AW: Medikamente Einfuhr Nur eine Frage, bevor es weitergeht: um welchen Wirkstoff würde es sich handeln? Es sollte nämlich als erstes geklärt werden, ob es sich um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz handelt. |
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| AW: Medikamente Einfuhr Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Medikamente Einfuhr Doch, das Hirn. Aber lass den TE mal zur Sache kommen äääh auspacken äääh die Hosen runterlassen...mann, musste das mit dem Sildenafil jetzt sein? |
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| AW: Medikamente Einfuhr Zitat:
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| AW: Medikamente Einfuhr Hallo zusammen, es ist weder ein Betäubungsmittel noch Viagra. Der genaue Wirkstoff ist nicht weiter bekannt, da es sich um verschiedene handelt. Die Mittel werden zur sportlichen Leistungssteigerung benutzt. |
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| AW: Medikamente Einfuhr Zitat:
Sonst §97 AMG: http://www.bundesrecht.juris.de/amg_1976/__97.html (Abs. 2 Punkt 22) Achtung: Die Strafen bei Abgabe und ganz besonders Verkauf sind empfindlich höher! |
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| AW: Medikamente Einfuhr Zitat:
Übrigens: eine der typischen NW ist die Hodenatrophie. Evolution ist also weiterhin bestens gewährleistet! |
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| AW: Medikamente Einfuhr Nahrungsergänzungsmittel. |
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| AW: Medikamente Einfuhr Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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