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Medikamente Einfuhr

Dies ist eine Diskussion zu Medikamente Einfuhr innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 21:38
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Medikamente Einfuhr

Hallo,

ist es Straffbar und wenn ja welche Straffe ist zu erwarten, wenn man aus dem Internet ein Medikament bestellt, wofür man in Deutschland ein Rezept brauchen würde. Die Arzneitmittel werden auf einer Homepage offiziell angeboten. Die Menge versteht sich als Eigenbedarf also keine Menge mit dem Handel begangen werden kann.
Ich bin neu hier also bitte ich zu Entschuldigen falls ich das falsche forum gewählt habe. Desweiteren wäre ich sehr Dankbar wenn jemand Zeit finden würde um meine Frage zu beantworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 23:48
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AW: Medikamente Einfuhr

Nur eine Frage, bevor es weitergeht: um welchen Wirkstoff würde es sich handeln? Es sollte nämlich als erstes geklärt werden, ob es sich um einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder das Betäubungsmittelgesetz handelt.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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  #3 (permalink)  
Alt 28.07.2008, 23:52
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AW: Medikamente Einfuhr

Zitat:
....oder das Betäubungsmittelgesetz
Viagra und Co sollen doch angeblich nicht betäuben
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 00:36
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AW: Medikamente Einfuhr

Doch, das Hirn. Aber lass den TE mal zur Sache kommen äääh auspacken äääh die Hosen runterlassen...mann, musste das mit dem Sildenafil jetzt sein?
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Albert Einstein
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 12:45
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AW: Medikamente Einfuhr

Zitat:
Zitat von Goldbart
Demnach ist V im BtmG geregelt?
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  #6 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 18:11
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AW: Medikamente Einfuhr

Hallo zusammen,

es ist weder ein Betäubungsmittel noch Viagra. Der genaue Wirkstoff ist nicht weiter bekannt, da es sich um verschiedene handelt. Die Mittel werden zur sportlichen Leistungssteigerung benutzt.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.07.2008, 18:23
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AW: Medikamente Einfuhr

Zitat:
Zitat von salvadore
Die Mittel werden zur sportlichen Leistungssteigerung benutzt.
Bei Doping oder in Deutschland verschreibungspflichtigen Wirkstoffen siehe §95 AMG: http://www.bundesrecht.juris.de/amg_1976/__95.html (Abs. 1 Punkt 1-2b bzw. Punkt 5)
Sonst §97 AMG: http://www.bundesrecht.juris.de/amg_1976/__97.html (Abs. 2 Punkt 22)

Achtung: Die Strafen bei Abgabe und ganz besonders Verkauf sind empfindlich höher!
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  #8 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 12:45
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AW: Medikamente Einfuhr

Zitat:
Zitat von Morta Della
- von dem er aufgrund des Imports aus Takatuka-Land nicht weiss, ob die deklarierten Wirkstoffe tatsächlich auch drin sind
Kommt sehr häufig vor. Die Bodybuilder kaufen angebliche NEM im Ausland und sinds zufrieden, weil die Muckis explodieren. Dass das nicht von ungefähr kommt ist wurscht.

Übrigens: eine der typischen NW ist die Hodenatrophie. Evolution ist also weiterhin bestens gewährleistet!
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  #9 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 13:24
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Nahrungsergänzungsmittel.
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  #10 (permalink)  
Alt 30.07.2008, 13:27
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AW: Medikamente Einfuhr

Zitat:
Zitat von Morta Della
und was ist da drin bzw. was sollte da drin sein ?
Vitamine, Magnesium, Calcium ?
viel Chemie!!!
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