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Löschung von Daten nach Verfahrenseinstellung GKV

Dies ist eine Diskussion zu Löschung von Daten nach Verfahrenseinstellung GKV innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 09.12.2011, 15:39
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Löschung von Daten nach Verfahrenseinstellung GKV

Angenommen, Person A hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung anhängig. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hat die Polizei von Person A Fotos aufgenommen und es liegt Videomaterial von Überwachungskameras vor. Dieses Verfahren sein nun von der Staatsanwaltschaft gegen Auflage eingestellt worden.

Welche Möglichkeit hat Person A nun, die Löschung der im Rahmen des Ermittlungsverfahren aufgenommenen Daten (Fotos, Videomaterial,etc.) bei Polizei und Staatsanwaltschaft zu erwirken?

Oder werden diese Daten (z.B. das gegen Person A ein Verfahren wg. GKV eingestellt wurde) für immer für Polizei und Staatsanwaltschaft sichtbar sein?
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Alt 09.12.2011, 19:39
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AW: Löschung von Daten nach Verfahrenseinstellung GKV

Kommt drauf an nach welcher Vorschrift (zu welchem Zweck) sie gespeichert wurden. War es zum Zweck im konkreten Verfahren z.B. den Täter zu überführen (also z.B. Fingerabdrücke auf nem Baseballschläger und Fotos zur Vorlage bei Zeugen, zwecks Täterwiedererkennung) werden sie nach Verfahrensbeendigung gelöscht. Wurden sie (auch) zu polizeirechtlich-präventiven Zwecken gespeichert (also um den Täter bei einer evtl. neuen Tat schneller "zuordnen" zu können) richtet sich die Speicherfrist nach den Polizeigesetzen der Bundesländer. In der Regel wird bei Erwachsenen 10 Jahre gespeichert. Da die Daten nur für polizeiliche Zwecke gespeichert sind und auch nur die Polizei, bzw. Strafverfolgungsbehörden darauf Zugriff haben (nicht aber Arbeitgeber o.ä.) besteht auch kein gesondertes Löschbedürfnis.

Weiterhin ist das Verfahren als solches im ZStV (zentrales, bundesweites Verfahrensregister der Staatsanwaltschaften) gespeichert. Dort allerdings nur für 2 Jahre.
__________________
cheers, JHS
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