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Löschung der Einträge im Bundeszentralregister, bzw. Führungszeugnis

Dies ist eine Diskussion zu Löschung der Einträge im Bundeszentralregister, bzw. Führungszeugnis innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.11.2005, 09:37
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Löschung der Einträge im Bundeszentralregister, bzw. Führungszeugnis

Hallo zusammen.

Ich habe eine kleine Frage. Mal angenommen, jemand wurde nun 3 Mal verurteilt. Somit ist er wohl oder übel "vorbestraft" (?!?!):

1.) 21.03.2003 wegen Betrug (Die Ex des veruerteilten hat Heizöl auf dessen Namen bestellt und dieser wurde dafür verdonnert, weil er so dähmlich war, es auf sich sitzen zu lassen). Er wurde verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 35 € wurde vorbehalten. Bewährung bis 15.04.2006.

2.) 12.05.2004 wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit fahrlässigem Verstoß gegen das Waffengesetz zu 60 Tagessätze zu je 20 € (auf gut deutsch: Suizidversuch)

3.) 13.10.2005 in der Berufungsverhandlung beim Landgericht (Ursprüngliches AG-Urteil vom 25.04.2005 wurde reduziert - ursprünglich 90 Tagessätze á 20 €) zu 60 Tagessätzen zu je 15 €. Vorsätzliche Körperverletzung. (Hat angeblich seine Ex-Frau mit "brutaler krimineller Energie" zusammengeschlagen - die Gute hatte jedoch nicht einen Kratzer oder ähnliches, als sie sich auch noch ins Krankenhaus begab- aber egal.

In der letzten Verhandlung hatte der Verurteilte keinen Rechtsanwalt, da er sich diesen nicht leisten konnte. Die Ex hatte dem Angeschuldigten vor Zeugen sogar ein Schriftstück unterschrieben, indem sie zugab, den Betrug (siehe 1) begangen zu haben, sowie die Tatsache, dass die Behauptungen im Strafverfahren wegen Körperverletzungen auf Anraten deren Anwaltes (welcher auch noch die Nebenklage vertrat) im Sorgerechtsverfahren erfolgte.
Nun wurde dem Verurteilten dieses Schriftstück auch noch angelastet: "Kein Mensch wäre so dumm, sich derart aus freien Stücken zu belasten." (Dem Verurteilten hingegen sagte sie, sie wolle reinen Tisch machen)

Punktum! Jener ist nun ein vorbestrafter, Krimineller .

Nachdem er nun kaum etwas dagegen unternehmen kann (Revision wird ja kaum Erfolg haben und schon garnicht ohne einen Anwalt), ist die Frage, wie lange ihm das angelastet wird.

Irgendwo stand, dass "Vorstrafen" bis 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis erscheinen. Er hat aber 3 Vorstrafen (Sind es überhaupt "Vorstrafen"?)? Sind die nun im Führungszeugnis, da er insgesamt über diese 90 Tagessätze gekommen ist?

Wie lange werden diese 3 "Dinger" überhaupt gespeichert? (Bundeszentralregister?)

Hat der Verurteilte überhaupt mal wieder eine "weiße Weste"?

Vielen Dank erstmal.
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Alt 28.11.2005, 01:34
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AW: Löschung der Einträge im Bundeszentralregister, bzw. Führungszeugnis

Zitat:
Irgendwo stand, dass "Vorstrafen" bis 90 Tagessätzen nicht im Führungszeugnis erscheinen.
Das gilt nur für Erstverurteilungen

Zitat:
Er hat aber 3 Vorstrafen (Sind es überhaupt "Vorstrafen"?)? Sind die nun im Führungszeugnis, da er insgesamt über diese 90 Tagessätze gekommen ist?
Es ist egal, ob er in der Summe über 90 Tagessätze gekommen ist. Selbst 3 Verurteilungen zu je 20 Tagessätzen (also auch insgesamt unter 90) kämen ins Führungszeugnis, da -wie gesagt- die "90 TS-Regel" nur für Erstverurteilungen gilt.

Konkrete Fristen hier:

Führungszeugnis:

Wieder sauber am 13.10.2008

Bundeszentralregister;

Wieder sauber am 13.10.2016 (wobei ab 13.10.2015 eine Mitteilungssperre über die Einträge besteht. Das letzte Jahr -an sich- hat nur noch Bedeutung, falls es in diesem zu einer neuen Verurteilung kommen sollte. Dann würden auch die ganzen alten Einträge erst zum Löschzeitpunkt des neuen Eintrags gelöscht)
__________________
cheers, JHS
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Alt 29.11.2005, 16:40
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AW: Löschung der Einträge im Bundeszentralregister, bzw. Führungszeugnis

Vielen Dank für die Info @ JHS
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