Dies ist eine Diskussion zu Löschung aus Führungszeugnis nach 3 Jahren oder 5 Jahen? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Löschung aus Führungszeugnis nach 3 Jahren oder 5 Jahen? Person A wurde am 15.08.2007 zu 90 Tagessätzen verurteilt. Wann sind die Einträge aus den Führungszeugnissen gelöscht? Nach 3 oder 5 Jahren? Person B wurde am 15.08.2007 zu 95 Tagessätzen verurteilt. Wann sind die Einträge aus den Führungszeugnissen gelöscht? Nach Recherche im Internet wird nicht so ganz klar ob es nun 3 oder 5 Jahre sind. Vielen Dank. |
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| AW: Löschung aus Führungszeugnis nach 3 Jahren oder 5 Jahen? A = ist nie im Führungszeugnis erschienen, als Einzelverurteilung Ergibt sich aus § 32 BZRG Zitat:
B = 3 Jahre Das ergibt sich aus § 34 BZRG Zitat:
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Löschung aus Führungszeugnis nach 3 Jahren oder 5 Jahen? Danke erstmal für die schnelle Antwort. Mir ist allerdings bei der Frage ein kleiner Fehler unterlaufen. Wie verhält es sich, wenn Person B einen Strafbehfehl erhält, bei dem er für 4 selbstständige Handlungen verurteilt wird. Handlung 1: Beleidigung = 25 Tagessätze Handlung 2: Hausfriedesbruch = 30 Tagessätze Handlung 3: Bedrohnung = 30 Tagessätze Handlung 4: Nötigung = 90 Tagessätze die zu jeweils 20 Euro unter Bildung einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen zusammengefasst wird. Warum wird die Strafe auf 100 Tagesätze zusammengefasst? Es sind doch insg. 175 Tagessätze. Wird der Eintrag trotzdem nach 3 Jahren gelöscht oder bleibt er länger bestehen, da mehrere Handlungen (1 Strafbefehl). |
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| AW: Löschung aus Führungszeugnis nach 3 Jahren oder 5 Jahen? Zitat:
Eine "Gesamtstrafe" (Gesamtgeld- oder Freiheitsstrafe) gilt -auch registerrechtlich- als 1 (einzige) Verurteilung. Speicherfrist waren hier 3 Jahre. Die Summe der TS kommt dadurch zustande, dass bei der Gesamtstrafenbildung nicht mathematisch addiert wird, sondern aus den Einzelstrafen eine sog. "Tat- und Schuldangemessene" Strafe gebildet wird. Teilweise wird da die Formel: Einsatzstrafe (=höchste Einzelstrafe) plus die Hälfte der Summe der übrigen Strafen angewendet. Das wären in diesem Fall also 90 + (85/2= ~43) = 133 Tagessätze. Mit 100 ist man dem Verurteilten hier also sehr entgegen gekommen (Einsatzstrafe lediglich um 10 erhöht)
__________________ cheers, JHS |
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