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LG-Beschluß anfechtbar ?

Dies ist eine Diskussion zu LG-Beschluß anfechtbar ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 19:39
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LG-Beschluß anfechtbar ?

Ein strafrechtlicher Beschluß des AG liegt vor. Gegen den wurde Beschwerde eingelegt, die durch das LG zurückgewiesen wegen angeblicher Unbegründetheit. Ist hiergegen noch ein regulärer Rechtsbehelf statthaft, oder ist gleich Anhörungsrüge gem. 33a StPO erheben ?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 20:09
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AW: LG-Beschluß anfechtbar ?

Typische Juristenantwort: Kommt drauf an. Wenn es um Untersuchungshaft, einstweilige Unterbringung oder Gewinnabschöpfungsmaßnahmen mit mehr als 20.000 € geht, ist die weitere Beschwerde zum OLG gegeben (§ 310 II StPO). In allen anderen Fällen ist über dem Landgericht der blaue Himmel.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 16:12
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AW: LG-Beschluß anfechtbar ?

Eienr der o.g. Fälle liegt NICHT vor.
Es geht konkret um die Bestätigung einer beanstandeten polizeilichen Beschlagnahme und Durchsuchung.

Zitat:
Zitat von regloh
...In allen anderen Fällen ist über dem Landgericht der blaue Himmel.
Was heißt "blauer Himmel" ?

Daß die Anhörungsrüge nach 33a StPO zulässig wäre oder überhaupt nichts mehr ?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 23:17
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AW: LG-Beschluß anfechtbar ?

Die Gehörsrüge wäre an sich schon gegeben, aber im Sachverhalt steht nichts davon, dass das LG das rechtliche Gehör verletzt hätte. Worauf soll sie denn genau gestützt werden?
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  #5 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 01:59
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AW: LG-Beschluß anfechtbar ?

Zitat:
Zitat von regloh
Die Gehörsrüge wäre an sich schon gegeben, aber im Sachverhalt steht nichts davon, dass das LG das rechtliche Gehör verletzt hätte. Worauf soll sie denn genau gestützt werden?
Ja richtig, ich hatte das vorliegen diverser Verstöße gegen das "rechtl. Gehör" Eingangs nicht erwähnt. Liegt aber vor und läßt sich i.Ü ohnehin bei einer Vielzahl von negativen gerichtlichen Entscheidungen, immer wieder anbringen.
Hier im Fall begründet sich die Verletzung u.a. darauf, daß die Polizei die Festnahme zunächst polizeirechtlich begründete.

Über 1 Jahr (!) nach dem Vorfall schwenkt die Polizeibehörde plötzlich um auf eine strafprozessuale Begründung und gibt ausdrücklich zu, daß die seinerzeitige, polizeirechtliche Begründung falsch gewesen sei.

Somit handlet es sich hierbei um einen unzulässigen Austausch von Gründen, welches die polizeil. Maßnahme rechtswidrig macht. Dieser Umstand wurde beim Amtsgericht schriftsärzlich ausführlichst dargelegt.

Es hat die polizeil. Maßnahme für gerechtfertigt erachtet, ohne dabei auch nur ein Wort über den o.g. bedeutenden Umstand in der Beschlußbegründung zu verlieren.....

Geändert von Amadeus (12.11.2009 um 02:19 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 08:00
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AW: LG-Beschluß anfechtbar ?

Zitat:
Zitat von Amadeus
Dieser Umstand wurde beim Amtsgericht schriftsärzlich ausführlichst dargelegt.
Also hat es doch reichlich rechtliches Gehör gegeben. Bloße Begründungsdefizite begründen noch keine Gehörsrüge. Darüber hätte man allenfalls nachdenken können, wenn das Landgericht den Beschwerdeführer mit einem Austausch der Begründung überrumpelt hätte. Das scheint ja nicht der Fall zu sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 13:16
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AW: LG-Beschluß anfechtbar ?

Eben nicht.

Der Umstand wurde vom Kläger dargelegt, ohne daß das LG darauf in irgendeiner Form eingegangen wäre.
Dies bedeutet, daß das LG diese entscheidende Tatsache entweder nicht zur Kenntnsi genommen, oder aber diesen Einwand nicht in Erwägung gezogen hat und damit eine glasklare Verletzung rechtlichen Gehörs.
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  #8 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 21:24
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AW: LG-Beschluß anfechtbar ?

Abgesehen davon, dass es im Strafprozess keinen Kläger gibt: Ich sehe hier keinen Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs, schon gar keinen glasklaren. Der "Kläger" möge es halt versuchen und berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
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