Dies ist eine Diskussion zu LG-Beschluß anfechtbar ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| LG-Beschluß anfechtbar ? |
| |||
| AW: LG-Beschluß anfechtbar ? Typische Juristenantwort: Kommt drauf an. Wenn es um Untersuchungshaft, einstweilige Unterbringung oder Gewinnabschöpfungsmaßnahmen mit mehr als 20.000 geht, ist die weitere Beschwerde zum OLG gegeben (§ 310 II StPO). In allen anderen Fällen ist über dem Landgericht der blaue Himmel.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
| |||
| AW: LG-Beschluß anfechtbar ? Eienr der o.g. Fälle liegt NICHT vor. Es geht konkret um die Bestätigung einer beanstandeten polizeilichen Beschlagnahme und Durchsuchung. Zitat:
Daß die Anhörungsrüge nach 33a StPO zulässig wäre oder überhaupt nichts mehr ? |
| |||
| AW: LG-Beschluß anfechtbar ? Die Gehörsrüge wäre an sich schon gegeben, aber im Sachverhalt steht nichts davon, dass das LG das rechtliche Gehör verletzt hätte. Worauf soll sie denn genau gestützt werden?
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
| |||
| AW: LG-Beschluß anfechtbar ? Zitat:
Hier im Fall begründet sich die Verletzung u.a. darauf, daß die Polizei die Festnahme zunächst polizeirechtlich begründete. Über 1 Jahr (!) nach dem Vorfall schwenkt die Polizeibehörde plötzlich um auf eine strafprozessuale Begründung und gibt ausdrücklich zu, daß die seinerzeitige, polizeirechtliche Begründung falsch gewesen sei. Somit handlet es sich hierbei um einen unzulässigen Austausch von Gründen, welches die polizeil. Maßnahme rechtswidrig macht. Dieser Umstand wurde beim Amtsgericht schriftsärzlich ausführlichst dargelegt. Es hat die polizeil. Maßnahme für gerechtfertigt erachtet, ohne dabei auch nur ein Wort über den o.g. bedeutenden Umstand in der Beschlußbegründung zu verlieren..... Geändert von Amadeus (12.11.2009 um 02:19 Uhr). |
| |||
| AW: LG-Beschluß anfechtbar ? Zitat:
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
| |||
| AW: LG-Beschluß anfechtbar ? Eben nicht. Der Umstand wurde vom Kläger dargelegt, ohne daß das LG darauf in irgendeiner Form eingegangen wäre. Dies bedeutet, daß das LG diese entscheidende Tatsache entweder nicht zur Kenntnsi genommen, oder aber diesen Einwand nicht in Erwägung gezogen hat und damit eine glasklare Verletzung rechtlichen Gehörs. |
| |||
| AW: LG-Beschluß anfechtbar ? Abgesehen davon, dass es im Strafprozess keinen Kläger gibt: Ich sehe hier keinen Verstoß gegen das Gebot rechtlichen Gehörs, schon gar keinen glasklaren. Der "Kläger" möge es halt versuchen und berichten, wie die Sache ausgegangen ist.
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beschluß-Rücknahme Tierhaltung | Immobilienrecht | 29.06.2009 14:19 |
| WEG Beschluß Umlaufbeschluß Zweitbeschluß | Immobilienrecht | 09.10.2008 12:31 |
| Beschluß ? | Versicherungsrecht | 29.05.2006 10:38 |
| Türkische Staatsimame und Beschluß 1/80 | Asyl- und Ausländerrecht | 09.07.2005 17:18 |
| WEG Beschluß gültig? | Immobilienrecht | 10.09.2003 17:39 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios