Dies ist eine Diskussion zu "Leck mich am A****..." innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| "Leck mich am A****..."
Grüße Phoenics Nachtrag: Leider zensiert das Forumssystem diese Äußerung. Ist klar, denn das Forumsystem kann ja nicht erkennen, das es im Zusammenhang mit eines fiktiven Falls steht. Ich denke aber, Ihr kennt den Ausspruch und wisst, was zensiert ist. Geändert von Phoenics (27.11.2011 um 04:28 Uhr). Grund: Nachtrag |
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| AW: "Leck mich am A****..." Wenn man die betreffende Person siezen sollte, dann ist die Du-Form eine Beleidigung. Also ja, ist es ![]() Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: "Leck mich am A****..." Hm... dann haben die Schwaben vllt. ein besonders grosses Problem. Siehe Wikipedia: Schwäbischer Gruß. Deshalb verstehe ich Beispielsweise dann ein Urteil, wie diese hier nicht: Anwalt Niemeyer: Amtsgericht Ehingen, Beschluss v. 24.06.2009. Ich meine, schliesslich ist dieser Aussatz praktisch überall "Volkstum" (nicht nur im Schwabenland). Andererseits ist eine Beleidigung doch nicht deshalb gleich "keine Beleidigung oder Ehrverletzung", nur weil es "Volkstümlich oder zum allgemeinen Sprachgebrauch" gehört. Das eine schliesst das andere doch nicht aus. Hat sich das Gericht das nicht ein wenig "zu einfach" gemacht? Und was ist Beispielsweise mit der klassischen Antwort: "Ja, Du mich auch..."?
![]() Phoenics Geändert von Phoenics (27.11.2011 um 04:44 Uhr). Grund: Nachtrag |
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| AW: "Leck mich am A****..." Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: "Leck mich am A****..." Oh Crap. Danke für den Hinweis Domingo. In der URL war der Begriff "Ar..." und wurde dadurch vom Forumsystem mit Sternchen ersetzt. Klar das der Link dann nicht nutzbar ist und ins "Leere" geht. Habe den Link aber nun woanders hin korrigert - und zwar ohne "böses Wort". Geändert von Phoenics (27.11.2011 um 04:44 Uhr). Grund: Korrektur |
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| AW: "Leck mich am A****..." Na also: auch das LG Ehingen sieht es wie der Threadersteller. Verwendungsweisen 4 und 7 stellen auch meiner Meinung nach keine Beleidigung dar. Doch man lernt nie aus: Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: "Leck mich am A****..." Ich würde das schon als ehrverletzend ansehen, schließlich soll man einer Person oral den Enddarm reinigen. Das ist definitiv herabsetzend. Wir Bayern benutzen das wirklich gerne mal, aber in völlig anderem Kontext und ich denke das ist das entscheidende. Wenn ich auf der Straße nen Kumpel treffe den ich zehn Jahre nicht gesehen habe und sag "Ge, da leckst mi am Oarsch!" dann ist darin überhaupt nix ehrverletzendes, wenn sich im Supermarkt jemand vordrängelt und ich ihn freundlich darauf hinweise, und dann kommt "Leck mich am A.rsch" dann ist es definitiv ehrverletzend und beleidigend gemeint
__________________ Zitat:
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| AW: "Leck mich am A****..." Zitat:
Zitat:
Ok, ich als Westfale (nach Berlin "augewandert") würde wahrscheinlich schon leicht die Nase rümpfen, wenn mich jemand so "herzlich" Grüssen würde... ![]() Beste Grüße Phoenics |
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| AW: "Leck mich am A****..." Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: "Leck mich am A****..." Zitat:
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