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"Leck mich am A****..."

Dies ist eine Diskussion zu "Leck mich am A****..." innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 03:12
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"Leck mich am A****..."

Erstmal Entschuldigung für die provokante Überschrift - aber es trifft den Nagel auf dem Kopf.
  • Ist die Aufforderung oder nennen es wir einmal "Wunsch" zu jemanden "Leck mich doch am *****..." eine Beleidgung?
Man sagt ja nicht "A****-loch" oder ähnliches, was in der Auslegung natürlich eine klare Sache und damit eine Ehrverletzung ist. Ich mein, wenn der Aufforderung an einen direkten Adressaten gerichtet ist, dann kann er sich ja Entscheiden diesem "Wunsch" nachzukommen (oder ebend nicht...).

Grüße

Phoenics

Nachtrag: Leider zensiert das Forumssystem diese Äußerung. Ist klar, denn das Forumsystem kann ja nicht erkennen, das es im Zusammenhang mit eines fiktiven Falls steht. Ich denke aber, Ihr kennt den Ausspruch und wisst, was zensiert ist.

Geändert von Phoenics (27.11.2011 um 04:28 Uhr). Grund: Nachtrag
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  #2 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 03:28
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AW: "Leck mich am A****..."

Wenn man die betreffende Person siezen sollte, dann ist die Du-Form eine Beleidigung. Also ja, ist es

Domingo
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 03:34
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AW: "Leck mich am A****..."

Hm... dann haben die Schwaben vllt. ein besonders grosses Problem. Siehe Wikipedia: Schwäbischer Gruß. Deshalb verstehe ich Beispielsweise dann ein Urteil, wie diese hier nicht: Anwalt Niemeyer: Amtsgericht Ehingen, Beschluss v. 24.06.2009.

Ich meine, schliesslich ist dieser Aussatz praktisch überall "Volkstum" (nicht nur im Schwabenland). Andererseits ist eine Beleidigung doch nicht deshalb gleich "keine Beleidigung oder Ehrverletzung", nur weil es "Volkstümlich oder zum allgemeinen Sprachgebrauch" gehört. Das eine schliesst das andere doch nicht aus. Hat sich das Gericht das nicht ein wenig "zu einfach" gemacht? Und was ist Beispielsweise mit der klassischen Antwort: "Ja, Du mich auch..."?
  • Haben dann beide "Wechselseitige Ehrverletzungen" bzw. Beleidigungen begangen (oder wirkllich nur der der "geduzt" hat)?
Nachtrag: Fände ich ziemlich übel, wenn der, mit "duzen" so darauf Antwortet plötzlich einzig und alleine derjenige ist, der eine Ehrverletzung begeht. Fiese Falle...

Phoenics

Geändert von Phoenics (27.11.2011 um 04:44 Uhr). Grund: Nachtrag
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  #4 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 03:48
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AW: "Leck mich am A****..."

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
verstehe ich Beispielsweise dann ein Urteil, wie diese hier nicht Amtsgericht Ehingen, Beschluss v. 24.06.2009
Der Link fuehrt nirgendwohin.
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  #5 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 04:19
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AW: "Leck mich am A****..."

Zitat:
Zitat von Domingo Beitrag anzeigen
Der Link fuehrt nirgendwohin.
Oh Crap. Danke für den Hinweis Domingo.

In der URL war der Begriff "Ar..." und wurde dadurch vom Forumsystem mit Sternchen ersetzt. Klar das der Link dann nicht nutzbar ist und ins "Leere" geht. Habe den Link aber nun woanders hin korrigert - und zwar ohne "böses Wort".

Geändert von Phoenics (27.11.2011 um 04:44 Uhr). Grund: Korrektur
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  #6 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 07:39
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AW: "Leck mich am A****..."

Na also: auch das LG Ehingen sieht es wie der Threadersteller.

Verwendungsweisen 4 und 7 stellen auch meiner Meinung nach keine Beleidigung dar.

Doch man lernt nie aus:

Zitat:
Unter Verweis auf den Autoren Thaddäus Troll [...] seien folgende sozialadäquate Zwecke bekannt:
1.an ein Gespräch anknüpfen
2.eine ins Stocken geratene Unterhaltung wieder in Fluss bringen
3.einem Gespräch eine andere Wendung geben
5.eine Überraschung vermelden
6.der Freude über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwaben außerhalb des Ländles Ausdruck geben
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  #7 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 09:02
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AW: "Leck mich am A****..."

Ich würde das schon als ehrverletzend ansehen, schließlich soll man einer Person oral den Enddarm reinigen. Das ist definitiv herabsetzend. Wir Bayern benutzen das wirklich gerne mal, aber in völlig anderem Kontext und ich denke das ist das entscheidende. Wenn ich auf der Straße nen Kumpel treffe den ich zehn Jahre nicht gesehen habe und sag "Ge, da leckst mi am Oarsch!" dann ist darin überhaupt nix ehrverletzendes, wenn sich im Supermarkt jemand vordrängelt und ich ihn freundlich darauf hinweise, und dann kommt "Leck mich am A.rsch" dann ist es definitiv ehrverletzend und beleidigend gemeint
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  #8 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 09:29
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AW: "Leck mich am A****..."

Zitat:
Zitat von Domingo
6.der Freude über ein unvermutetes Wiedersehen zweier Schwaben außerhalb des Ländles Ausdruck geben
Zitat:
Zitat von Angelito
Wir Bayern benutzen das wirklich gerne mal, aber in völlig anderem Kontext und ich denke das ist das entscheidende.
Ja, also kann man Festhalten, das unter bestimmten regionalen oder kulturellen Gegebenheiten, das nicht zwangläufig Ehrverletzend sein muss.

Ok, ich als Westfale (nach Berlin "augewandert") würde wahrscheinlich schon leicht die Nase rümpfen, wenn mich jemand so "herzlich" Grüssen würde...

Beste Grüße

Phoenics
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  #9 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 11:04
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AW: "Leck mich am A****..."

Zitat:
Zitat von Phoenics Beitrag anzeigen
Ok, ich als Westfale (nach Berlin "augewandert") würde wahrscheinlich schon leicht die Nase rümpfen, wenn mich jemand so "herzlich" Grüssen würde...
Glaub mir, bei entsprechendem Gesichtsausdruck weißt gleich wie das gemeint ist!
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  #10 (permalink)  
Alt 27.11.2011, 11:08
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Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Glaub mir, bei entsprechendem Gesichtsausdruck weißt gleich wie das gemeint ist!
Also, wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dann darf man einen Bayern nie von hinten oder bei Dunkelheit mit diesen netten Worten ansprechen?
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